Betreuungskraft im Pflegeheim für psychisch Kranke
KI-Beschreibung
In dieser Rolle als Betreuungskraft im Pflegeheim für psychisch Kranke unterstützt du die Selbstständigkeit der Bewohner:innen durch gezielte Anleitungen und förderst ihre Freizeitgestaltung mit Aktivitäten wie Spaziergängen und Ausflügen.
Anforderungen
ca. 1 – 4 Jahre- •Abschluss als Betreuungskraft nach § 43b
/ 53b SGBXI oder gleichwertig - •Profil als Betreuungskraft im Pflegeheim für psychisch Kranke
- •freundliches Auftreten, Offenheit, Teamgeist, Empathie und Kommunikationsfähigkeit