Selbständiger Außendienstpartner- § 84 HGB
KI-Beschreibung
Dein Alltag besteht aus der selbständigen Tätigkeit nach § 84 HGB, in der du Kunden betreust, ihre Wünsche erfüllst und Anfragen zu Vertragsänderungen bearbeitest. Qualität und finanzielle Unabhängigkeit stehen dabei im Mittelpunkt.
Anforderungen
5 Jahre- •Mehrjährige Berufserfahrung im Versicherungsvertrieb
- •Ausbildung zum Versicherungsfachmann (IHK) wünschenswert
- •Organisationstalent und hands-on Mentalität