•Bachelor of Arts der Sozialen Arbeit oder Dipl.-Sozialarbeiterin/
Sozialarbeiter (FH) oder Dipl.-Sozialpädagogin/
Sozialpädagoge (FH) oder Studienabschluss in Pädagogik oder Erziehungswissenschaft mit mehrjähriger relevanter Berufserfahrung in der Jugendhilfe oder 3. Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen mit Hochschulabschluss in Sozialer Arbeit oder Sozialpädagogik
•Sichere Kenntnisse im SGB VIII oder Bereitschaft, sich diese Kenntnisse umgehend anzueignen
•Hohe Problemlösungsfähigkeit, Umsetzungsstärke und Entscheidungskraft