Du übernimmst die Verantwortung für die Dienst- und Fachaufsicht und führst Mitarbeitergespräche. Außerdem bist du für die Ausbildung von Lehrlingen zuständig und kümmerst dich um die infrastrukturellen Belange der Familien- und Jugendgerichtshilfe.
Anforderungen
- •Persönliche und fachliche Eignung
- •Abgeschlossene Ausbildung für den gehobenen Dienst
- •Modulare Justizverwaltungsgrundausbildung oder Bereitschaft zur Absolvierung
- •Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten erwünscht
- •Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht
- •Bewerberinnen gleich geeignet wie der bestgeeignete Mitbewerber
Deine Aufgaben
- •Wirtschaftsdienst besorgen
- •VJ-Prüfwesen durchführen
- •Dienst- und Fachaufsicht führen
- •Mitarbeitergespräche und Teamarbeitsbesprechungen leiten
- •Gleitzeitbeauftragte:r sein
- •Personalinformationssystem (PM-SAP) verwalten
- •Lehrlinge im Verwaltungsberuf ausbilden
- •Infrastrukturelle Angelegenheiten der Familien- und Jugendgerichtshilfe bearbeiten
- •Unmittelbare Dienstaufsicht mitwirken
Original Beschreibung
# Vorsteher:in der Geschäftsstelle - Landesgericht Klagenfurt
Beim Landesgericht Klagenfurt gelangt der voraussichtlich mit Wirksamkeit vom 1. Oktober 2025 freiwerdende Arbeitsplatz
„Vorsteher:in der Geschäftsstelle“
(Bewertung: Verwendungsgruppe A2, Funktionsgruppe 7 beziehungsweise Entlohnungsgruppe v2, Bewertungsgruppe 5) zur Nachbesetzung.
Der Monatsbezug beträgt derzeit mindestens 3.113,90 Euro brutto beziehungsweise das Monatsentgelt mindestens 2.934,50 Euro brutto.
## Aufgaben und Tätigkeiten
Leitung des gesamten Dienstes in der Geschäftsstelle im Sinne des § 31 Geo, insbesondere:
* Besorgung des Wirtschaftsdienstes
* VJ-Prüfwesen
* Führung der Dienst- und Fachaufsicht
* Führung der Mitarbeitergespräche sowie Teamarbeitsbesprechungen
* Ausübung der Funktion des:der Gleitzeitbeauftragten
* Mitwirkung bei der Verwaltung des Personalinformationssystems (PM-SAP)
* Ausbildung von Lehrlingen im Lehrberuf Verwaltungsassistent:in und Verwaltungspraktikant:innen
* infrastrukturelle Angelegenheiten der Familien- und Jugendgerichtshilfe
* Mitwirkung bei der unmittelbaren Dienstaufsicht (§§ 94 ff Geo)
## Erfordernisse
Allgemeine Voraussetzungen (§ 5 Abs 2 AusG):
* persönliche und fachliche Eignung für die Erfüllung der Aufgaben
* abgeschlossene Ausbildung für den gehobenen Dienst
* abgeschlossene modulare Justizverwaltungsgrundausbildung oder Bereitschaft zur ehestmöglichen Absolvierung
Es wird darauf hingewiesen, dass auch Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienststelle, in deren Bereich die Betrauung mit dem ausgeschriebenen Arbeitsplatz (Funktion) wirksam werden soll, erwünscht sind (§ 5 Abs. 2a AusG).
Gemäß § 5 Abs. 2b AusG sind Bewerbungen von Frauen für die zur Besetzung gelangende Funktion (Arbeitsplatz) besonders erwünscht. Nach § 11c Bundes-Gleichbehandlungsgesetz sind Bewerberinnen, die für die angestrebte Funktion gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen, vorrangig zu bestellen.
Erwartete besondere Kenntnisse und Erfordernisse (§ 5 Abs. 2 AusG):
Der Prozentsatz gibt an, mit welcher Gewichtung die besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten bei der Beurteilung der Eignung jeweils berücksichtigt werden (§ 5 Abs. 2 AusG).