Du leitest das Team, führst Prüfungen und Wartungsarbeiten an sanitären Anlagen durch und bist aktiv als Heereskraftfahrer tätig.
Anforderungen
- •Österreichische Staatsbürgerschaft erforderlich
- •Bereitschaft zur Bekanntgabe der persönlichen Daten
- •Abgeschlossene Berufsausbildung als Installateur:in
- •Heereslenkberechtigung erforderlich
- •Fundierte Kenntnisse der relevanten Normen
- •Verantwortungsbewusstsein
- •Genauigkeit
- •Technisches Verständnis
Deine Aufgaben
- •Arbeitstrupp leiten
- •Kontrolle der sanitären Systeme durchführen
- •Instandhaltungsarbeiten an sanitären Anlagen durchführen
- •Betriebs- und Bestandswartung durchführen
- •Sanitäreinrichtungen für Veranstaltungen herstellen
- •Verbrauchs- und Betriebsstundenzähler ablesen
- •Materialermittlungen für Beschaffungen durchführen
- •EDV-Kontrolleinrichtungen warten
- •Sofortmaßnahmen bei technischen Gebrechen ergreifen
- •Tätigkeiten als Heereskraftfahrer durchführen
Deine Vorteile
krisensicherer Arbeitsplatz
6. Urlaubswoche ab 43. Lebensjahr
vergünstigte Verpflegseinrichtungen
Mittagspause während der Dienstzeit
vielfältiges und spannendes Aufgabengebiet
Original Beschreibung
# Vorarbeiterin oder Vorarbeiter & Facharbeiterin oder Facharbeiter (Installateurin oder Installateur) beim Militärservicezentrum 12 (Wertigkeit A4/GL bzw. h2/2)
Gemäß § 20 Abs. 1 Ausschreibungsgesetz 1989 (AusG), BGBl. Nr. 85, in der geltenden Fassung, können für nachstehend angeführten, zur Besetzung gelangenden Arbeitsplatz Bewerbungen eingebracht werden:
Vorarbeiterin oder Vorarbeiter & Facharbeiterin oder Facharbeiter (Installateurin oder Installateur)
Dienststelle: Militärservicezentrum 12
Der Monatsbezug/das Monatsentgelt beträgt mindestens € 2.351,80 brutto (A4/1) bzw. mindestens
€ 2.445,10 brutto (h2/2). Er/es kann sich auf Basis gesetzlicher Vorschriften sowie durch sonstige mit dem Arbeitsplatz verbundenen Bezugs-/Entlohnungsbestandteile erhöhen (Beispielsweise bei einer Anrechnung von Vordienstzeiten im Ausmaß von sieben Jahren: h2/2, Entlohnungsstufe 03
= € 2.558,00 brutto).
Die ausgeschriebene Funktion setzt ein Verhältnis besonderer Verbundenheit zu Österreich voraus, die nur von Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft erwartet werden kann, sodass diese Funktion nur Bewerbern mit österreichischer Staatsbürgerschaft offensteht.
## Aufgaben und Tätigkeiten
Arbeitstrupp leiten und Sanitär- und Haustechnikarbeiten sicherstellen
• Arbeitstrupp leiten
• Laufende Kontrolle und Überprüfung der sanitären und haustechnischen Anlagen auf Funktionstüchtigkeit und Betriebssicherheit
• Instandhaltung und Reparaturen an sanitären und haustechnischen Anlagen im gesetzlich erlaubten Bereich
• Betriebs- und Bestandswartung der haustechnischen Anlagen
• Individuelle Herstellung von Sanitäreinrichtungen für Veranstaltungen im Rahmen der Truppenbetreuung
• Durchführung der Verbrauchszähler- und Betriebsstundenzählerablesungen
• Durchführung von Materialermittlungen für Beschaffungen
• EDV-Kontrolleinrichtungen überprüfen und warten
• Durchführung von Sofortmaßnahmen bei technischen Gebrechen
• Durchführung der Tätigkeiten als Heereskraftfahrer entsprechend der geltenden Bestimmungen für alle vorhandenen Kfz
• Durchführung der Tätigkeiten als Heereskraftfahrer im Bereich der Benutzermaterialerhaltung entsprechend der geltenden Bestimmungen
## Erfordernisse
• Österreichische Staatsbürgerschaft (bitte bei Bewerbung vorlegen)
• Bereitschaft zur Bekanntgabe der persönlichen Daten zur Prüfung der Verlässlichkeit. Es wird darauf hingewiesen, dass das positiv abgeschlossene Prüfverfahren Voraussetzung für die Einteilung in der angestrebten Funktion ist.
• Erlernung des einschlägigen Lehrberufes (Installateurin oder Installateur)
Weiters werden besondere Kenntnisse bzw. Fähigkeiten vor allem in folgenden Bereichen erwartet:
militärische Ausbildung:
• Heereslenkberechtigung
zivile Ausbildung / Kenntnisse:
• Fundierte Kenntnisse betreffend der auszuführenden Professionistenarbeiten sowie der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und Normen
persönliche Merkmale:
• Verantwortungsbewusstsein
• Genauigkeit
• technisches Verständnis
## Gleichbehandlungsklausel
Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.
## Vorteile des Arbeitsplatzes („Benefits“)
• krisensicherer Arbeitsplatz
• 6. Urlaubswoche ab dem vollendeten 43. Lebensjahr
• vergünstigte Verpflegseinrichtungen
• Mittagspause als Teil der Dienstzeit
• vielfältiges und spannendes Aufgabengebiet