Du bist aktiv in der Kontrolle von Förderungsabrechnungen und kümmerst dich um die Kommunikation mit den Fördernehmern. Ob bei Vor-Ort-Prüfungen oder der Dokumentation von Ergebnissen – deine Sorgfalt ist gefragt.
Anforderungen
- •Österreichische Staatsbürgerschaft
- •Abschluss einer berufsbildenden höheren Schule
- •Nachweis einer wirtschaftlichen Ausbildung
- •Kenntnisse aus budget- und förderrechtlichen Bestimmungen
- •Fähigkeit zum selbständigen Arbeiten
- •Ausgeprägtes Zahlenverständnis und Genauigkeit
- •Englischkenntnisse
- •Sehr gute IT-Kenntnisse
- •Klare schriftliche Ausdrucksfähigkeit
- •Einverständniserklärung zur Sicherheitsüberprüfung
Deine Aufgaben
- •First Level Kontrolle nationaler Förderungen durchführen
- •Kommunikation mit Fördernehmern wahrnehmen
- •Vor-Ort-Prüfungen durchführen
- •Abrechnungsprüfung dokumentieren
- •Prüfungsergebnisse aufbereiten
- •Belege entwerten
Original Beschreibung
# v2-Verwaltungspraktikum, Abteilung I/B/13 mit Schwerpunkt Kontrolle von Förderungsabrechnungen im Bundesministerium für Inneres
Sie möchten Erfahrungen im öffentlichen Dienst sammeln und verfügen über einen Abschluss einer berufsbildenden höheren Schule mit Schwerpunkt auf einer kauf-männischen und/oder betriebswirtschaftlichen Ausbildung? Dann bewerben Sie sich bei uns! Das Bundesministerium für Inneres bietet einen Praktikumsplatz in der Abteilung I/B/13 Förderungs- und EU-Finanzierungskontrolle an.
Die Zuständigkeit der Abteilung I/B/13 gliedert sich in zwei Teile:
1. EU-förderrechtliche Abrechnungsprüfung aller aus EU-Fonds erfolgten Projektfinanzierungen
2. Rechnerische und förderrechtliche Abrechnungsprüfung der vom BMI gewährten Förderungen
## Aufgaben und Tätigkeiten
* Mitwirkung an der Durchführung der First Level Kontrolle von nationalen Förderungen und EU-Fondsmittel der „Home-Affairs-Funds“ (AMIF, BMVI und ISF) im Ressort auf Basis der geltenden Abrechnungsbestimmungen
* Wahrnehmung der notwendigen Kommunikation mit Fördernehmern (Klärung von Fragen)
* Durchführung von Vor-Ort-Prüfungen im Bedarfsfall
* Dokumentation der Abrechnungsprüfung
* Aufbereitung des Prüfungsergebnisses
* Entwertung der Belege
## Erfordernisse
* Österreichische Staatsbürgerschaft
* Abschluss einer berufsbildenden höheren Schule (BHS) mit Schwerpunkt auf einer kauf-männischen und/oder betriebswirtschaftlichen Ausbildung (z.B. HAK, Tourismusschule, etc.) bzw.
* Nachweis einer wirtschaftlichen Ausbildung (z.B.: Inskriptionsbestätigung eines Wirtschaftsstudiums, Wirtschaftsführerschein, etc.)
* Von Vorteil sind Kenntnisse aus budget-, haushalts- und förderrechtlichen Bestimmungen sowie Kenntnisse der relevanten EU-rechtlichen Bestimmungen (insbesondere des AMIF, ISF und BMVI) Förderungen (bmi.gv.at)
* Fähigkeit zum selbständigen Arbeiten und zur Prioritätensetzung
* Ausgeprägtes Zahlenverständnis und Genauigkeit im Umgang mit Zahlen und Teamfähigkeit, Verhandlungsgeschick, Flexibilität und Eigeninitiative
* Englischkenntnisse
* Sehr gute IT-Kenntnisse
* Klare schriftliche Ausdrucksfähigkeit
* Einverständniserklärung zur Sicherheitsüberprüfung gemäß § 55 ff SPG, Stufe „Streng geheim“
## Gleichbehandlungsklausel
Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.
## Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges
Beim Verwaltungspraktikum handelt es sich um ein Ausbildungsverhältnis, das auf maximal zwölf Monate befristet ist. Dabei finden die Bestimmungen der §§ 36a bis 36d des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 (VBG) Anwendung. Der Ausbildungsbeitrag beträgt € 2.754,90 brutto.
Es wird darauf hingewiesen, dass dieses Ausbildungsverhältnis kein Dienstverhältnis zum Bund darstellt. Eine Übernahme in ein unbefristetes Dienstverhältnis ist möglich, jedoch besteht darauf kein Anspruch.
Vor dem Eingehen dieses Ausbildungsverhältnisses wird eine Sicherheitsüberprüfung gemäß §§ 55 ff Sicherheitspolizeigesetz durchgeführt, die zu bestehen ist. Ein Bestehen derselben ist Voraussetzung dafür, um das Ausbildungsverhältnis zu begründen.
Es wird darauf hingewiesen, dass Vorstellungs- und Fahrtkosten im Zusammenhang mit einer Bewerbung vom Bundesministerium für Inneres nicht übernommen werden.