Du bist während deines Praktikums für Gebärdendolmetschungen verantwortlich und unterstützt das Bundesministerium, Schulen sowie Einheiten des Bundesheeres.
Anforderungen
- •Abgeschlossenes Studium am ITAT in Graz
- •FH-Bachelorstudiengang an der FH Gesundheit
- •Abgeschlossene Fachausbildung Gebärdensprachdolmetschen
- •Bestandene Berufseignungsprüfung ÖGSDV
- •Nachweis über fachspezifische Weiterbildungen
- •Bereitschaft zur Bekanntgabe der persönlichen Daten
- •Erfahrung im Bereich Gebärdendolmetschung
- •Österreichische Staatsbürgerschaft
- •Unbescholtenheit
- •Einsatzbereitschaft und persönliches Engagement
- •Kenntnisse im Umgang mit EDV-Anwendungen
- •Kommunikations- und Teamfähigkeit
Deine Aufgaben
- •Gebärdendolmetschungen für das Bundesministerium durchführen
- •Dolmetschdienste für Akademien und Schulen anbieten
- •Unterstützung bei Einheiten des Österreichischen Bundesheeres leisten
Deine Vorteile
Vergünstigte Truppenverpflegung
Mittagspause während der Dienstzeit
Bewegungsmöglichkeiten im Dienst
Vielfältiges Aufgabengebiet
Original Beschreibung
# Verwaltungspraktikum im Bereich Gebärdensprachdolmetschung beim Bundesministerium für Landesverteidigung
Im Bundesministerium für Landesverteidigung gelangt die Position einer:s Verwaltungspraktikantin:en zur Besetzung. Die Landesverteidigungsakademie sucht zur Unterstützung des Sprachinstitutes an der Landesverteidigungsakademie eine:n Verwaltungspraktikantin:en für Gebärdensprachdolmetschende in der Österreichischen Gebärdensprache (ÖGS)/Deutsch. Die erwünschte Dauer des Praktikums beträgt 12 Monate. Die Rechtsgrundlage für das Verwaltungspraktikum sind die §§ 36a bis 36d des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 (VBG).
## Aufgaben und Tätigkeiten
Gebärdendolmetschungen für das Bundeministerium für Landesverteidigung sowie Akademien, Schulen und Einheiten des Österreichischen Bundesheeres.
## Erfordernisse
* Abgeschlossenes Studium am Institut für Theoretische und Angewandte Translationswissenschaft (ITAT) in Graz ODER
* FH-Bachelorstudiengang an der FH Gesundheit in Innsbruck ODER
* Abgeschlossene Fachausbildung Gebärdensprachdolmetschen (GESDO) in Linz ODER
* Bestandene Berufseignungsprüfung Österreichische Gebärdensprache (ÖGSDV)
* Nachweis über fachspezifische Weiterbildungen
* Bereitschaft zur Bekanntgabe der persönlichen Daten zur Prüfung der Verlässlichkeit entsprechend. Es wird darauf hingewiesen, dass das positiv abgeschlossene Prüfverfahren Voraussetzung für die Einteilung in der angestrebten Funktion ist;
* Erfahrung im Bereich Gebärdendolmetschung
* Österreichische Staatsbürgerschaft
* Unbescholtenheit
* Einsatzbereitschaft und persönliches Engagement
* Kenntnisse im Umgang mit EDV-Anwendungen (MS Office, Web-Anwendungen)
* Kommunikations- und Teamfähigkeit
Was bieten wir:
* Vergünstigte Teilnahme an der Truppenverpflegung
* Mittagspause als Teil der Dienstzeit
* Gelegenheit für Bewegung im Dienst
* Vielfältige und spannendes Aufgabengebiet
## Gleichbehandlungsklausel
Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.
Das Verwaltungspraktikum im Bundesdienst endet für diesen Arbeitsplatz nach 12 Monaten. Durch das Eingehen dieses Ausbildungsverhältnisses wird kein Dienstverhältnis zum Bund begründet. Auf eine Übernahme in ein Dienstverhältnis besteht kein Anspruch.
Als Entlohnung (monatlicher Ausbildungsbeitrag) gebührt
für Akademiker (abgeschlossenes Studium) das Monatsentgelt eines Vertragsbediensteten der Entlohnungsgruppe v1/Entlohnungsstufe 1:
€ 3.519,10 brutto (das sind 100 % von v1/1)
für Maturanten das Monatsentgelt eines Vertragsbediensteten der Entlohnungsgruppe v2/Entlohnungsstufe 1:
€ 2.754,90 brutto (das sind 100 % von v2/1)
während der ordnungsgemäßen Teilnahme an der Vorbereitungsausbildung im Rahmen dieses Verwaltungspraktikums.