Du hältst Lehrveranstaltungen in Geografie und Wirtschaftskunde ab, berätst Studierende und koordinierst Bildungsangebote in der Weiterbildung.
Anforderungen
- •Mindestens 4 Jahre akademische Lehrerfahrung
- •Mehrjährige Erfahrung in akademischer Selbstadministration
- •Mindestens vierjährige akademische Lehrpraxis
- •Betreuung von BSc, MSc und Doktorand:innen
- •Erfahrung in Drittmittelprojekten
- •Internationale Publikationen und Vortragstätigkeit
- •Erfahrung in Planung und Durchführung von Outreach-Projekten
- •Zusammenarbeit mit Firmen und öffentlichen Körperschaften
- •Auslandserfahrungen
Deine Aufgaben
- •Lehrveranstaltungen in Geografie und Wirtschaftskunde abhalten
- •Studierende beraten und betreuen bei Qualifikationsarbeiten
- •Bildungsangebote in Aus-, Fort- und Weiterbildung koordinieren
- •Selbstständige Forschungs- und Publikationstätigkeit durchführen
- •Forschungsprojekte leiten und mitwirken
- •An Forschungs- und Lehrvorhaben der Hochschule mitwirken
- •Organisations- und Verwaltungsaufgaben übernehmen
- •Im Zentrum für Nachhaltigkeit, Gender und Diversität mitarbeiten
Original Beschreibung
# Vertragshochschullehrperson/Hochschullehrperson ph1/PH1, 50% - Sekundarstufe Allgemeinbildung: FW/FD Geografie und Wirtschaftskunde
An der Privaten Pädagogischen Hochschule Burgenland gelangt mit 1. September 2025 diese Stelle als Karenzvertretung zur Besetzung.
## Aufgaben und Tätigkeiten
Die Verwendung als Vertragshochschullehrperson/Hochschullehrperson an der Privaten Pädagogischen Hochschule Burgenland erfolgt gem. § 48g des VBG bzw. § 200d BDG 1979. Sie erfüllen Aufgaben und Tätigkeiten insbesondere in folgenden Bereichen:
• Eigenverantwortliche Abhaltung von Lehrveranstaltungen im Unterrichtsfach
Geografie und wirtschaftliche Bildung des Lehramtsstudiums Sekundarstufe
• Beratung von Studierenden, insbesondere Betreuung bei der Abfassung von
Qualifikations- und Abschlussarbeiten
• Entwicklung, Koordination und Betreuung von weiterführenden Bildungsangeboten in Aus-, Fort- und Weiterbildung
• Selbstständige Forschungs- und Publikationstätigkeit sowie Leitung von
Forschungsprojekten
• Mitwirkung an Forschungs- und Lehrvorhaben der Privaten Pädagogischen Hochschule Burgenland, etwa im Bereich mit des Zentrums für Forschung
• Mitwirkung an Organisations- und Verwaltungsaufgaben (einschließlich der
Evaluierung und Qualitätssicherung) sowie Mitarbeit in hochschulspezifischen
Gremien
• Bereitschaft zur Mitarbeit im Zentrum für Nachhaltigkeit, Gender und Diversität
sowie in Forschungsprojekten (auch Drittmittelprojekte) und in Projekten zur
Kinderhochschule
## Erfordernisse
Die besonderen Anstellungserfordernisse ergeben sich aus § 48e des VBG iVm Z 22a der Anlage 1 zum BDG 1979. Die erforderlichen Qualifikationen werden durch das Rektorat wie folgt festgelegt:
• Mindestens 4 Jahre akademische Lehrerfahrung in der geografischen
Grundausbildung sowie spezialisierte Lehre in der gesamten Studienstruktur und in allen Lehrveranstaltungstypen
• Mehrjährige Erfahrung in der akademischen Selbstadministration sowie in
verschiedenen hochschulischen Gremien
• Mind. vierjährige akademische Lehrpraxis
• Betreuung von BSc, MSc, Diplomand:innen und Doktorand:innen im Fach Geografie
• Erfahrung in Drittmittelprojekten
• Forschungstätigkeiten, Internationale Publikationen sowie Vortragstätigkeit
• Erfahrung in Planung und Durchführung von verschiedensten Outreach- bzw. Third Mission Projekten, Zusammenarbeit mit Firmen und der öffentlichen Körperschaften
• Auslandserfahrungen
## Gleichbehandlungsklausel
Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.
Das Monatsentgelt/Gehalt beträgt in Abhängigkeit von der Vorbildung bei Vollbeschäftigung mindestens ph1: € 3.570,30 / PH1: € 3.427,30. Zusätzlich gebührt eine Dienstzulage. Das Monatsentgelt/Gehalt erhöht sich gegebenenfalls auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten. Die definitive Einstufung erfolgt nach Dienstantritt durch das BMB.