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Vertragshochschullehrperson für Religionspädagogik - 50% (Karenzvertretung)(m/w/x)

Private Pädagogische Hochschule Augustinum
Graz
3.427 - 3.570 / Monat

Du unterrichtest im Bereich Religionspädagogik und förderst die Forschung zur religionssensiblen Bildung. Zudem leitest du verschiedene Forschungsprojekte und engagierst dich im Hochschulmanagement.

Anforderungen

  • •Abgeschlossene Hochschulbildung
  • •Lehrbefugnis an einer Universität
  • •Doktorgrad im Fachgebiet
  • •Mindestens vier Jahre Erfahrung als Hochschullehrperson
  • •Einschlägige wissenschaftliche Tätigkeit
  • •Universitäre Qualifikation Fachdidaktik Religion
  • •Hochschullehre im Bereich Religionspädagogik
  • •Publikationstätigkeit in Religionspädagogik
  • •Erfahrungen in Demokratiebildung und Extremismusprävention
  • •Überdurchschnittliche Kenntnisse in empirischer Forschung
  • •Vernetzung mit der Scientific Community
  • •Erfahrung in der Einwerbung und Durchführung von Projekten
  • •Flexibilität und Kooperationsbereitschaft
  • •Diversitätskompetenz

Deine Aufgaben

  • •Forschungsbasierte Lehre in Religionspädagogik anbieten
  • •Forschung und Entwicklung in religionssensibler Bildung ausbauen
  • •Disziplinäre und interdisziplinäre Forschungsprojekte leiten
  • •Mitwirkung im Hochschulmanagement und Verantwortung übernehmen

Original Beschreibung

# Vertragshochschullehrperson/ Hochschullehrperson ph1/PH1 für Religionspädagogik - 50% (Karenzvertretung) An der PPH Augustinum gelangt voraussichtlich mit 1. September 2025 die Stelle einer Vertragshochschullehrperson/Hochschullehrperson ph1/PH1 für den Bereich Religionspädagogik zur Besetzung. Das Dienstverhältnis wird auf bestimmte Zeit eingegangen und zwar für die durch einen Karenzurlaub bedingte Abwesenheit einer/s Bediensteten. Es wird darauf hingewiesen, dass aus der Ausschreibung kein Rechtsanspruch auf Bestellung abgeleitet werden kann. ## Aufgaben und Tätigkeiten Die Verwendung als Vertragshochschullehrperson/Hochschullehrperson an der Privaten Pädagogischen Hochschule Augustinum erfolgt gem. § 48g des VBG bzw. § 200d des BDG 1979. Ihre Aufgaben und Tätigkeiten liegen insbesondere in folgenden Bereichen: * Forschungsbasierte Lehre im Bereich Religionspädagogik mit Fokus religionssensible Bildung * Weiterer Ausbau von Forschung und Entwicklung in Bereich religiöser und religionssensibler Bildung an der PPH Augustinum inkl. Leitung disziplinärer und interdisziplinärer Forschungsprojekte * Mitwirkung in gesamthochschulischen Verantwortungsfeldern und im Hochschulmanagement ## Erfordernisse Die besonderen Anstellungserfordernisse ergeben sich aus § 48e des VBG iVm. Z 22a der Anlage 1 zum BDG 1979. Sie verfügen über folgende Qualifikationen, Erfahrungen und Kompetenzen: (1) Eine der Verwendung entsprechende abgeschlossene inländische oder gleichwertige ausländische Hochschulbildung und eine an einer österreichischen Universität erworbene oder gleichwertige ausländische Lehrbefugnis (venia docendi) oder (2) Die Erfüllung sämtlicher nachstehender Erfordernisse: a) Erwerb eines facheinschlägigen Doktorgrades gemäß § 87 Abs. 1 des Universitätsgesetzes 2002 bzw. § 66 Abs. 1 UniStG, b) eine mindestens vierjährige Verwendung als Hochschullehrperson im Fach Katholische Religion und im Bereich religionssensibler Bildung und Bewährung bei der Erfüllung der Aufgaben gemäß § 200d BDG, wobei auf diese Verwendung eine einschlägige Verwendung als Universitätslehrperson anzurechnen ist, c) einschlägige wissenschaftliche Tätigkeit; diese ist durch Publikationen in international anerkannten wissenschaftlichen Fachzeitschriften oder durch gemäß einem Gutachten eines Wissenschaftlichen Beirates gleichzuhaltende Publikationen nachzuweisen. Weitere Qualifikationen, Erfahrungen, Kompetenzen: * Universitäre Qualifikation Fachdidaktik Religion * Erfahrung in der Hochschullehre im Bereich Religionspädagogik und religionssensibler Bildung * Publikationstätigkeit im Bereich Religionspädagogik und religionssensibler Bildung * Erfahrungen im Bereich Demokratiebildung und Extremismusprävention mit Fokus interreligiöser Bildung in Schulen und elementarpädagogischen Bildungseinrichtungen erwünscht * überdurchschnittliche Kenntnisse in empirischer Forschung * Vernetzung mit der nationalen und internationalen Scientific Community * Erfahrung in der Einwerbung und Durchführung fachspezifischer Projekte * Flexibilität, Kooperationsbereitschaft, Diversitätskompetenz ## Gleichbehandlungsklausel Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt. ## Kontaktinformation Bei Fragen zur Stellenausschreibung wenden Sie sich bitte an die Personalverwaltung: Tel.:+43 (0)316/ 581670-10 Mail: rektorat@pph-augustinum.at
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