Du unterrichtest im Bereich Religionspädagogik und förderst die Forschung zur religionssensiblen Bildung. Zudem leitest du verschiedene Forschungsprojekte und engagierst dich im Hochschulmanagement.
Anforderungen
- •Abgeschlossene Hochschulbildung
- •Lehrbefugnis an einer Universität
- •Doktorgrad im Fachgebiet
- •Mindestens vier Jahre Erfahrung als Hochschullehrperson
- •Einschlägige wissenschaftliche Tätigkeit
- •Universitäre Qualifikation Fachdidaktik Religion
- •Hochschullehre im Bereich Religionspädagogik
- •Publikationstätigkeit in Religionspädagogik
- •Erfahrungen in Demokratiebildung und Extremismusprävention
- •Überdurchschnittliche Kenntnisse in empirischer Forschung
- •Vernetzung mit der Scientific Community
- •Erfahrung in der Einwerbung und Durchführung von Projekten
- •Flexibilität und Kooperationsbereitschaft
- •Diversitätskompetenz
Deine Aufgaben
- •Forschungsbasierte Lehre in Religionspädagogik anbieten
- •Forschung und Entwicklung in religionssensibler Bildung ausbauen
- •Disziplinäre und interdisziplinäre Forschungsprojekte leiten
- •Mitwirkung im Hochschulmanagement und Verantwortung übernehmen
Original Beschreibung
# Vertragshochschullehrperson/ Hochschullehrperson ph1/PH1 für Religionspädagogik - 50% (Karenzvertretung)
An der PPH Augustinum gelangt voraussichtlich mit 1. September 2025 die Stelle einer Vertragshochschullehrperson/Hochschullehrperson ph1/PH1 für den Bereich Religionspädagogik zur Besetzung. Das Dienstverhältnis wird auf bestimmte Zeit eingegangen und zwar für die durch einen Karenzurlaub bedingte Abwesenheit einer/s Bediensteten.
Es wird darauf hingewiesen, dass aus der Ausschreibung kein Rechtsanspruch auf Bestellung abgeleitet werden kann.
## Aufgaben und Tätigkeiten
Die Verwendung als Vertragshochschullehrperson/Hochschullehrperson an der Privaten Pädagogischen Hochschule Augustinum erfolgt gem. § 48g des VBG bzw. § 200d des BDG 1979.
Ihre Aufgaben und Tätigkeiten liegen insbesondere in folgenden Bereichen:
* Forschungsbasierte Lehre im Bereich Religionspädagogik mit Fokus religionssensible Bildung
* Weiterer Ausbau von Forschung und Entwicklung in Bereich religiöser und religionssensibler Bildung an der PPH Augustinum inkl. Leitung disziplinärer und interdisziplinärer Forschungsprojekte
* Mitwirkung in gesamthochschulischen Verantwortungsfeldern und im Hochschulmanagement
## Erfordernisse
Die besonderen Anstellungserfordernisse ergeben sich aus § 48e des VBG iVm. Z 22a der Anlage 1 zum BDG 1979.
Sie verfügen über folgende Qualifikationen, Erfahrungen und Kompetenzen:
(1) Eine der Verwendung entsprechende abgeschlossene inländische oder gleichwertige ausländische Hochschulbildung und eine an einer österreichischen Universität erworbene oder gleichwertige ausländische Lehrbefugnis (venia docendi)
oder
(2) Die Erfüllung sämtlicher nachstehender Erfordernisse:
a) Erwerb eines facheinschlägigen Doktorgrades gemäß § 87 Abs. 1 des Universitätsgesetzes 2002 bzw. § 66 Abs. 1 UniStG,
b) eine mindestens vierjährige Verwendung als Hochschullehrperson im Fach Katholische Religion und im Bereich religionssensibler Bildung und Bewährung bei der Erfüllung der Aufgaben gemäß § 200d BDG, wobei auf diese Verwendung eine einschlägige Verwendung als Universitätslehrperson anzurechnen ist,
c) einschlägige wissenschaftliche Tätigkeit; diese ist durch Publikationen in international anerkannten wissenschaftlichen Fachzeitschriften oder durch gemäß einem Gutachten eines Wissenschaftlichen Beirates gleichzuhaltende Publikationen nachzuweisen.
Weitere Qualifikationen, Erfahrungen, Kompetenzen:
* Universitäre Qualifikation Fachdidaktik Religion
* Erfahrung in der Hochschullehre im Bereich Religionspädagogik und religionssensibler Bildung
* Publikationstätigkeit im Bereich Religionspädagogik und religionssensibler Bildung
* Erfahrungen im Bereich Demokratiebildung und Extremismusprävention mit Fokus interreligiöser Bildung in Schulen und elementarpädagogischen Bildungseinrichtungen erwünscht
* überdurchschnittliche Kenntnisse in empirischer Forschung
* Vernetzung mit der nationalen und internationalen Scientific Community
* Erfahrung in der Einwerbung und Durchführung fachspezifischer Projekte
* Flexibilität, Kooperationsbereitschaft, Diversitätskompetenz
## Gleichbehandlungsklausel
Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.
## Kontaktinformation
Bei Fragen zur Stellenausschreibung wenden Sie sich bitte an die Personalverwaltung:
Tel.:+43 (0)316/ 581670-10
Mail: rektorat@pph-augustinum.at