Du unterstützt und betreust Schülerinnen im Mädchenschülerheim, gehst auf ihre Bedürfnisse ein und begleitest sie in ihrem Alltag.
Anforderungen
- •Österreichische Staatsbürgerschaft oder unbeschränkter Zugang
- •Volle Handlungsfähigkeit
- •Persönliche und fachliche Eignung
- •Lebensalter von mindestens 15 Jahren
- •Beherrschung der deutschen Sprache
- •Unbescholtenheit
- •Fähigkeit zur eigenverantwortlichen pädagogischen Arbeit
- •Kontakt- und Beziehungsfähigkeit
- •Abschluss der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik
- •Abschluss Kolleg für Sozialpädagogik
- •Abschluss Kolleg für Sozialpädagogik für Berufstätige
Deine Aufgaben
- •Schülerinnen im Mädchenschülerheim betreuen
Original Beschreibung
# Sozialpädagoge/-pädagogin HLW Wolfgangsee
Mit ehestmöglicher Wirksamkeit gelangt eine Planstelle als Sozialpädagoge/ Sozialpädagogin, Entlohnungsgruppe A2/5 bzw. v2/4, mit einem Beschäftigungsausmaß von 30 Wochenstunden an der Höheren Bundeslehranstalt für wirtschaftliche Berufe Ried, Ried 37, 5360 St. Wolfgang, zur Nachbesetzung.
Sofern keine Vordienstzeiten geltend gemacht werden können, ist im ersten Dienstjahr mit folgendem Bruttomonatsentgelt zu rechnen: Verwendungsgruppe A2 € 1.937,93 bzw. gemäß § 71 (1) VBG 1948, i.d.g.F., Entlohnungsgruppe v2 € 2.066,18. Für Bedienstete, die sich nicht mehr in der Ausbildungsphase befinden, wird noch die Funktionszulage hinzugerechnet.
## Aufgaben und Tätigkeiten
Vorrangige Tätigkeit:
Betreuung von Schülerinnen im Mädchenschülerheim
## Erfordernisse
Erfordernisse für die Bewerbung um die Planstelle sind:
* die österreichische Staatsbürgerschaft oder unbeschränkter Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt
* die volle Handlungsfähigkeit
* die persönliche und fachliche Eignung für die Erfüllung der Aufgaben, die mit der vorgesehenen Verwendung verbunden sind
* ein Lebensalter von mindestens 15 Jahren
* die Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift
* Unbescholtenheit
* Fähigkeit zur eigenverantwortlichen pädagogischen Arbeit
* persönliche Fähigkeiten wie Kontakt- und Beziehungsfähigkeit, Verlässlichkeit, Belastbarkeit, Flexibilität, Spontanität, Kenntnisse der Gesprächsführung, Empathie
Von dem unter Punkt 1) genannten Erfordernis kann Nachsicht erteilt werden, wenn keiner der Bewerber/innen dieses erfüllt.
Erforderliche abgeschlossene Ausbildung:
* Bildungsanstalt für Sozialpädagogik, Abschluss mit Reifeprüfung
* Kolleg für Sozialpädagogik, Abschluss mit Diplomprüfung (4 Semester)
* Kolleg für Sozialpädagogik für Berufstätige, Abschluss mit Diplomprüfung (6 Semester)
## Gleichbehandlungsklausel
Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.
## Kontaktinformation
0662/8083-0