Dein Alltag besteht darin, die Sicherheitsanlagen zu überwachen. Du kontrollierst die Zugänge, reagierst schnell auf Brandalarme und ergreifst Maßnahmen bei besonderen Vorkommnissen.
Anforderungen
- •Sachkundeprüfung nach §34a GewO
- •Einwandfreies Führungszeugnis
- •Ersthelfer und Brandschutzhelfer wünschenswert
- •Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
- •EDV-Kenntnisse
Deine Aufgaben
- •Videoüberwachungsanlage zur Gebäudesicherheit überwachen
- •Elektronische Zugänge kontrollieren
- •Brandmeldezentrale überwachen
- •Maßnahmen bei Sicherheitsrisiken einleiten
- •Verschlusskontrollen durchführen
Deine Vorteile
Entlohnung: 14,95 € / Stunde
Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit
Unbefristeter Arbeitsvertrag
600 € Leistungsprämie zum Jahresende
Dienstplan per App
Extra-Rente vom Arbeitgeber
Arbeitszeitkonto
Zahlreiche Karriereoptionen
500 € Wechselprämie bei Arbeitgeberwechsel
Original Beschreibung
## Stellenbeschreibung
* Überwachung der Videoüberwachungsanlage zur Sicherstellung der Gebäudesicherheit
* Kontrolle elektronischer Zugänge, um unbefugten Zutritt zu verhindern
* Überwachung der Brandmeldezentrale, um im Ernstfall schnell reagieren zu können
* Einleitung von Maßnahmen bei besonderen Vorkommnissen wie Einbrüchen oder anderen Sicherheitsrisiken
* Durchführung von Verschlusskontrollen
## Qualifikationen
* **Sachkundeprüfung nach §34a GewO**
* Einwandfreies Führungszeugnis
* Ersthelfer und Brandschutzhelfer wünschenswert (interne Schulung möglich)
* Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
* EDV-Kenntnisse
## Zusätzliche Informationen
* 💰 Entlohnung: **14,95 € / Stunde**
* ⭐ **Zuschläge** für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit
* ♾️ **Unbefristeter Arbeitsvertrag**
* 🤑 **600 € Leistungsprämie** zum Jahresende
* 📱 Dienstplan per App
* ☘️ Extra-Rente vom Arbeitgeber
* ⏰ Arbeitszeit: Vollzeit, Teilzeit oder Minijob möglich
* ⏳ Arbeitszeitkonto
* 💼 Zahlreiche Karriereoptionen
* **💰500 € Wechselprämie** bei Arbeitgeberwechsel und relevanter Berufserfahrung (*Die Auszahlung der Prämie ist an eine Betriebszugehörigkeit von mindestens 6 Monaten geknüpft.)*