Servicemitarbeiter/In
Überblick
KI-Zusammenfassung
Du bist verantwortlich für den a la carte Service und den Verkauf von Getränken. Du arbeitest abends und hast Spaß an deiner Arbeit.
Erforderliche Skills
Ausbildung
Tools & Technologien
Sprachen
Deine Aufgaben
- Einsatz im a la carte Service
- Verkauf von Aperitif, Digestif und Weinen
- Entgegennahme und Behandlung von Bestellungen
- Bedienung mit Kassensoftware
- Einhaltung der Hygienevorschriften
Benefits
Attraktiver Standort
Familiäres Umfeld in kleinem persönlichen Team
Weiterbildungs- und Fortbildungsmöglichkeiten
Kostenlose Verpflegung
Attraktives Gehalt
Kontakt
office@loisstern.com
+43 (0) 5356 74882
Unternehmen
Restaurant LOIS STERN
Restaurant LOIS STERN bietet kulinarische Erlebnisse von höchster Qualität in einem familiären Umfeld.
Unternehmenskultur
Offenheit, Teamgeist und Motivation sind wichtige Werte bei LOIS STERN.
Originale Stellenbeschreibung
Servicemitarbeiter/In Teilzeit (m/w/x)
Deine Aufgaben:
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Einsatz im a la carte Service**- Vorwiegend** Abends
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Aktiver Verkauf von Aperitif, Digestif und Weinen unter Mithilfe unserer Chefin
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Entgegennahme und Behandlung von Bestellungen
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Bedienung und Abrechnung mit unserer Kassensoftware
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Einhaltung der Hygienevorschriften
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Ein Lächeln- uns ist wichtig dass Du Spaß and er Arbeit hast.
Dein Profil:
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Abgeschlossene Berufsausbildung oder mehrjährige Erfahrung in ähnlicher Position
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Motivierendes und professionelles Auftreten sowie ausgezeichnete Umgangsformen
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Sehr gute Kommunikationsfähigkeit
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Positiver Teamgeist
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Freundliches Wesen und professionelles Auftreten
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Gute Weinkenntnisse/Sommelier/e
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Freude am Umgang mit regionalen Lebensmitteln und Rohstoffen
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Sehr gute Deutsch- und Englischkenntnisse (weitere Fremdsprachen von Vorteil)
Deine Benefits:
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Attraktiver Standort
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familiäres Umfeld in kleinem persönlichen Team
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Weiterbildungs- und Fortbildungsmöglichkeiten
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kostenlose Verpflegung während der Dienstzeit
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Attraktives Gehalt, wir bieten ein Einstiegsgehalt von € 1300.- netto für 25 Wochenstunden, Überzahlung nach Qualifikation und Einsatzbereitschaft möglich.
Die Angabe von Mindest-Bruttomonatslöhnen ist in Österreich gesetzlich verpflichtend- selbstverständlich bedeutet die Überzahlung nach Qualifikation in den meisten Fällen ein höheres Gehalt.