Dein Alltag besteht aus der Verwaltung von Budgets und Rechnungen, der Übernahme administrativer Aufgaben sowie der Bearbeitung des Schriftverkehrs.
Anforderungen
- •Österreichische Staatsbürgerschaft erforderlich
- •Volle Handlungsfähigkeit erforderlich
- •Persönliche und fachliche Eignung erforderlich
- •Abschluss einer berufsbildenden mittleren Schule erforderlich
Deine Aufgaben
- •Budget- und Rechnungsführung durchführen
- •Verwaltungstätigkeiten übernehmen
- •Schriftverkehr bearbeiten
Original Beschreibung
# Sekretariatskraft
Sie sind kommunikativ, höflich und haben Freude an der Zusammenarbeit mit Menschen? Sie sind engagiert, motiviert und finden sich rasch in neuen Aufgabengebieten zurecht? Sie beschreiben sich als zuverlässige Person, die gerne im Team arbeitet und administrative Tätigkeiten übernimmt?
Im Verwaltungsbereich der Bildungsdirektion für Burgenland gelangt am Bundesoberstufen-realgymnasium Jennersdorf, Schulstraße 4, 8380 Jennersdorf, die Planstelle einer/eines Vertragsbediensteten – Sekretariatskraft (Entlohnungsschema/gruppe v3/4) mit einem Beschäftigungsausmaß von 20 Wochenstunden unbefristet zur Besetzung.
Der Monatsbezug/das Monatsentgelt des Entlohnungsschemas v3/4 beträgt bei Teilbeschäftigung von 50% mindestens € 1.284,45 brutto monatlich.
Es erhöht sich eventuell auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entlohnungsbestandteile.
## Aufgaben und Tätigkeiten
Budget- und Rechnungsführung
Verwaltungstätigkeit
Schriftverkehr
## Erfordernisse
1) die österreichische oder dieser gleichzuhaltende Staatsbürgerschaft gem. § 1
Ausschreibungsgesetz 1989, BGBl. Nr. 85 in der geltenden Fassung
2) die volle Handlungsfähigkeit, ausgenommen ihre Beschränkung wegen
Minderjährigkeit
3) die persönliche und fachliche Eignung für die Erfüllung der Aufgaben,
die mit dieser Verwendung verbunden sind
4) erfolgreicher Abschluss einer berufsbildenden mittleren Schule oder Lehrabschluss
für die Lehrberufe Verwaltungsassistent/in, Bürokauffrau/Bürokaufmann
Von Punkt 1) kann Nachsicht erteilt werden, wenn keiner der BewerberInnen dieses Erfordernis erfüllt.
## Gleichbehandlungsklausel
Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.