Dein Arbeitsalltag umfasst die Koordination zwischen Schulleitung und Personal sowie die Bearbeitung von Personal- und Verwaltungsangelegenheiten. Du kümmerst dich um den Zahlungsverkehr, die Inventarverwaltung und erledigst verschiedene Schreibarbeiten.
Anforderungen
- •Österreichische Staatsbürgerschaft oder unbeschränkter Zugang zum Arbeitsmarkt
- •Persönliche und fachliche Eignung für die Aufgaben
- •Lehrabschlussprüfung oder abgeschlossene Handelsschule
Deine Aufgaben
- •Koordination zwischen Schulleitung und Personal
- •Personalangelegenheiten für Lehrer und Verwaltungspersonal
- •Verwaltungsangelegenheiten für Schüler
- •Vertretung der Schulsekretariatskraft bei Budgetfragen
- •Bargeldloser Zahlungsverkehr durchführen
- •Handkassa führen und verwalten
- •Inventar im Sekretariat verwalten
- •Offerten einholen
- •Schreibarbeiten erledigen
Original Beschreibung
# Sekretariatsdienst am BG/BRG Mödling, Franz Keim-Gasse
Am BG/BRG Mödling, Franz Keim-Gasse gelangt die Stelle für den Sekretariatsdienst (Entlohnungsgruppe v3/2) mit einem Beschäftigungsausmaß von 40 Wochenstunden zur Besetzung.
## Aufgaben und Tätigkeiten
* Koordination zwischen Schulleitung, Lehr- und Verwaltungspersonal sowie vorgesetzter Dienstbehörde
* Personalangelegenheiten (Lehrer sowie Verwaltungspersonal)
* Verwaltungsangelegenheiten Schüler
* Vertretung der Schulsekretariatskraft in Budget- und Verrechnungsangelegenheiten
* Bargeldloser Zahlungsverkehr; Führung der Handkassa
* Inventar- und Materialverwaltung im Bereich des Sekretariates
* Einholung von Offerten
* Schreibarbeiten
## Erfordernisse
1. die österreichische Staatsbürgerschaft oder unbeschränkter Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt
2. die persönliche und fachliche Eignung für die Erfüllung der Aufgaben, die mit dieser Verwendung verbunden sind
3. Lehrabschlussprüfung bzw. abgeschlossene Handelsschule oder Fachschule
## Gleichbehandlungsklausel
Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.