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Schulleitung(m/w/x)

Bildungsdirektion für Tirol
Wörgl
3.296 - 5.402 / Monat

Du übernimmst die strategische Ausrichtung des Bildungsangebotes und entwickelst den Unterricht kontinuierlich weiter.

Anforderungen

  • •Allgemeine Anstellungserfordernisse erfüllen
  • •Relevante Verwendungserfordernisse der Anlage 1 Z 23.1 erfüllen
  • •Mindestens fünf Jahre erfolgreiche Lehrpraxis
  • •Erster Teil des Hochschullehrganges 'Schulen professionell führen' absolviert
  • •Persönliche, fachliche und pädagogische Eignung vorhanden
  • •Führungs- und Managementkompetenzen erforderlich
  • •Drei Jahre Schulleitungsfunktion ersetzen ersten Teil des Hochschullehrganges
  • •Erfüllung der Zuordnungserfordernisse gemäß § 38 Abs. 3 oder 3a VBG
  • •Zehn Jahre erfolgreiche Lehrpraxis ersetzen bestimmte Erfordernisse
  • •Leitungskompetenzen und Organisationstalent
  • •Kompetenzen im Projekt- und Qualitätsmanagement
  • •Pädagogische und administrative Handlungsfelder kennen
  • •Kooperationsfähigkeit mit schulischen und außerschulischen Einrichtungen
  • •Aus- und Weiterbildungen im Bereich Management
  • •Kommunikationskompetenz und Verhandlungsgeschick
  • •Drei Jahre Verwendung an einer einschlägigen Schule erwünscht

Deine Aufgaben

  • •Strategische Ausrichtung des Bildungsangebotes übernehmen
  • •Unterricht kontinuierlich weiterentwickeln
  • •Aufgaben und Prozesse strukturieren und organisieren
  • •Pädagogisches Personal auswählen
  • •Pädagogisches Personal fort- und weiterbilden
  • •Konflikte und Krisen managen
  • •Personal- und Sachmittel bewirtschaften
  • •Interne und externe Kommunikation pflegen
  • •Selbstreflexion und Selbstentwicklung vorantreiben

Original Beschreibung

# Schulleitung Gesucht wird eine geeignete Person für die Schulleitung am Bundesrealgymnasium 6300 Wörgl, Innsbrucker Straße 34 (Verwendungsgruppe L 1 bzw. Entlohnungsgruppe I 1/pd). ## Aufgaben und Tätigkeiten Mit der Funktion ist die Leitung einer Schule im Sinne der dienstrechtlichen Bestimmungen (Pflichten der Vorgesetzten und Dienststellenleitungen gemäß § 45 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, BGBl. Nr. 333 [BDG 1979], und gemäß § 56 Schulunterrichtsgesetz 1986, BGBl. Nr. 472 [SchUG]), verbunden. Dazu gehören insbesondere folgende Aufgabenfelder/Verantwortungsbereiche: • strategische Ausrichtung des schulischen Bildungsangebotes • kontinuierliche Weiterentwicklung des Unterrichts • Strukturierung und Organisation der Aufgaben und Prozesse • Auswahl des pädagogischen Personals • Fort- und Weiterbildung des pädagogischen Personals • Konflikt- und Krisenmanagement • Personal- und Sachmittelbewirtschaftung • interne und externe Kommunikation • Selbstreflexion und Selbstentwicklung ## Erfordernisse Voraussetzungen für die Bewerbung um diese Funktion sind: Allgemeine Voraussetzungen: • Erfüllung der allgemeinen Anstellungserfordernisse • Erfüllung der einschlägigen Verwendungserfordernisse der Anlage 1 Z 23.1 (vorzugsweise nach Abs. 1 und 7) des BDG 1979 bzw. des § 43a Abs. 3 Vertragsbedienstetengesetz 1948, BGBl. Nr. 86/1948 (VBG) • Vorliegen einer mindestens fünfjährigen erfolgreichen Lehrpraxis an Schulen im Sinne des § 207e Abs. 2 Z 2 BDG 1979 • Absolvierung des ersten Teiles (20 ECTS) des Hochschullehrganges „Schulen professionell führen“ oder inhaltlich gleichwertige Ausbildung • Vorliegen der erforderlichen persönlichen, fachlichen und pädagogischen Eignung und der erforderlichen Führungs- und Managementkompetenzen Eine mindestens dreijährige Ausübung der Funktion Schulleitung ersetzt den ersten Teil (20 ECTS) des Hochschullehrganges „Schulen professionell führen“. Die Erfordernisse gemäß Anlage 1 Z 23.1 zum BDG 1979 gelten auch als erfüllt, wenn die Zuordnungserfordernisse gemäß § 38 Abs. 3 oder 3a VBG erfüllt werden, wobei eine zehnjährige erfolgreiche Lehrpraxis die Erfordernisse gemäß § 38 Abs. 3 Z 2 und 3 bzw. § 38 Abs. 3a Z 2 und 3 VBG ersetzt. Besondere Kenntnisse und Fähigkeiten: • Leitungskompetenzen, Organisationstalent, Personalentwicklungskompetenzen • Kompetenzen und Praxis im Projekt- und Qualitätsmanagement • Kompetenzen und Praxis in für die Schulleitung einschlägigen pädagogischen und administrativen Handlungsfeldern (§ 56 SchUG) • Erfahrungen in der Kooperation mit schulischen, schulbehördlichen und außerschulischen Einrichtungen (z.B. Wirtschaft, Kunst, Kultur, Sport) bzw. internationale Erfahrungen • Aus-/Weiterbildungen, insbesondere im Bereich Management • Kommunikationskompetenz, Verhandlungsgeschick sowie ein hohes Maß an sozialer Kompetenz Eine mindestens dreijährige Verwendung an einer einschlägigen Schule ist erwünscht. ## Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges In der Bewerbung sind verpflichtend 1. die persönliche, fachliche und pädagogische Eignung, 2. die Führungs- und Managementkompetenzen und 3. die Leitungs- und Entwicklungsvorstellungen für die angestrebte Funktion unter Einbeziehung von Gender- und Diversity-Aspekten darzustellen und die Gründe anzuführen, die die Bewerberin/den Bewerber für die Ausübung dieser Funktion als geeignet erscheinen lassen. Die Bewerberinnen und Bewerber haben sich einem Auswahlverfahren zu unterziehen. Dieses umfasst ein Assessment zur Beurteilung der Führungs- und Managementkompetenzen und eine Anhörung vor einer Begutachtungskommission, die ein Gutachten über die Eignung der Bewerberinnen und Bewerber erstellt. Die Entscheidung über die Auswahl obliegt nach Durchführung allfälliger weiterer Ermittlungsschritte dem Bundesminister für Bildung. Das Bundesministerium für Bildung lädt Frauen nachdrücklich zur Bewerbung ein. Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, sind, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen, entsprechend den Vorgaben des Frauenförderungsplanes vorrangig zu bestellen (§ 11c Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, BGBl. Nr. 100/1993). Die im Zuge der Bewerbung bekannt gegebenen personenbezogenen Daten werden durch die Bildungsdirektion bzw. das Bundesministerium für Bildung zum Zweck des Auswahlverfahrens und des Personalmanagements verarbeitet. Aufwendungen im Zusammenhang mit der Bewerbung bzw. dem Auswahlverfahren werden nicht ersetzt. Gehalt/Entgelt: Für die Ausübung der Funktion gebührt zusätzlich zum Gehalt/Monatsentgelt von mindestens 3.296,80€ eine Dienstzulage, die zwischen 654,50 € und 2.106,10 € liegt. Dieser Betrag kann sich bei langjähriger Funktionsausübung auf Basis der gesetzlichen Vorschriften erhöhen. Alle genannten Beträge sind Bruttobeträge. Veröffentlichung: 22.04.2025 Ende der Bewerbungsfrist: 23.05.2025
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