Du richtest das schulische Bildungsangebot strategisch aus und entwickelst den Unterricht kontinuierlich weiter.
Anforderungen
- •Allgemeine Anstellungserfordernisse erfüllen
- •Einschlägige Verwendungserfordernisse der Anlage 1 Z 23.1 des BDG 1979 erfüllen
- •Mindestens fünfjährige erfolgreiche Lehrpraxis vorweisen
- •Ersten Teil des Hochschullehrganges „Schulen professionell führen“ absolvieren
- •Erforderliche persönliche, fachliche und pädagogische Eignung nachweisen
- •Mindestens dreijährige Schulleitungserfahrung liegt vor
- •Leitungskompetenzen und Organisationstalent besitzen
- •Praxis im Projekt- und Qualitätsmanagement vorweisen
- •Kompetenzen in pädagogischen und administrativen Handlungsfeldern nachweisen
- •Erfahrungen in der Kooperation mit schulischen und externen Einrichtungen
- •Aus- und Weiterbildungen im Management haben
- •Kommunikationskompetenz und Verhandlungsgeschick haben
- •Dreijährige Verwendung an einer einschlägigen Schule wünschenswert
Deine Aufgaben
- •Schulische Bildungsangebote strategisch ausrichten
- •Unterricht kontinuierlich weiterentwickeln
- •Aufgaben und Prozesse strukturieren und organisieren
- •Pädagogisches Personal auswählen
- •Pädagogisches Personal fort- und weiterbilden
- •Konflikte und Krisen managen
- •Personal- und Sachmittel bewirtschaften
- •Interne und externe Kommunikation durchführen
- •Selbstreflexion und Selbstentwicklung betreiben
Original Beschreibung
# Schulleiterin / Schulleiter
Gesucht wird eine geeignete Person für die Schulleitung an der Höheren Bundeslehranstalt für wirtschaftliche Berufe
5280 Braunau/Inn, Michaelistraße 70
(Verwendungsgruppe L 1 bzw. Entlohnungsgruppe I 1/pd).
Schule gestalten, Schule bewegen
Gehalt/Entgelt
Für die Ausübung der Funktion gebührt zusätzlich zum Gehalt/Monatsentgelt von mindestens 3.296,8 € eine Dienstzulage, die zwischen 654,5 € und 2.106,1 € liegt. Dieser Betrag kann sich bei langjähriger Funktionsausübung auf Basis der gesetzlichen Vorschriften erhöhen. Alle genannten Beträge sind Bruttobeträge.
## Aufgaben und Tätigkeiten
Mit der Funktion ist die Leitung einer Schule im Sinne der dienstrechtlichen Bestimmungen (Pflichten der Vorgesetzten und Dienststellenleitungen gemäß § 45 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, BGBl. Nr. 333 [BDG 1979], und gemäß § 56 Schulunterrichtsgesetz 1986, BGBl. Nr. 472 [SchUG]), verbunden.
Dazu gehören insbesondere folgende Aufgabenfelder/Verantwortungsbereiche:
- strategische Ausrichtung des schulischen Bildungsangebotes
- kontinuierliche Weiterentwicklung des Unterrichts
- Strukturierung und Organisation der Aufgaben und Prozesse
- Auswahl des pädagogischen Personals
- Fort- und Weiterbildung des pädagogischen Personals
- Konflikt- und Krisenmanagement
- Personal- und Sachmittelbewirtschaftung
- interne und externe Kommunikation
- Selbstreflexion und Selbstentwicklung
## Erfordernisse
Allgemeine Voraussetzungen:
- Erfüllung der allgemeinen Anstellungserfordernisse
- Erfüllung der einschlägigen Verwendungserfordernisse der Anlage 1 Z 23.1 des BDG 1979 bzw. des § 43a Abs. 3 Vertragsbedienstetengesetz 1948, BGBl. Nr. 86/1948 (VBG)
- Vorliegen einer mindestens fünfjährigen erfolgreichen Lehrpraxis an Schulen im Sinne des § 207e Abs. 2 Z 2 BDG 1979
- Absolvierung des ersten Teiles (20 ECTS) des Hochschullehrganges „Schulen professionell führen“ oder inhaltlich gleichwertige Ausbildung
- Vorliegen der erforderlichen persönlichen, fachlichen und pädagogischen Eignung und der erforderlichen Führungs- und Managementkompetenzen
- Eine mindestens dreijährige Ausübung der Funktion Schulleitung ersetzt den ersten Teil (20 ECTS) des Hochschullehrganges „Schulen professionell führen.“
Die Erfordernisse gemäß Anlage 1 Z 23.1 zum BDG 1979 gelten auch als erfüllt, wenn die Zuordnungserfordernisse gemäß § 38 Abs. 3 oder 3a VBG erfüllt werden, wobei eine zehnjährige erfolgreiche Lehrpraxis die Erfordernisse gemäß § 38 Abs. 3 Z 2 und 3 bzw. § 38 Abs. 3a Z 2 und 3 VBG ersetzt.
Besondere Kenntnisse und Fähigkeiten:
- Leitungskompetenzen, Organisationstalent, Personalentwicklungskompetenzen
- Kompetenzen und Praxis im Projekt- und Qualitätsmanagement
- Kompetenzen und Praxis in für die Schulleitung einschlägigen pädagogischen und administrativen Handlungsfeldern (§ 56 SchUG)
- Erfahrungen in der Kooperation mit schulischen, schulbehördlichen und außerschulischen Einrichtungen (z.B. Wirtschaft, Kunst, Kultur, Sport) bzw. internationale Erfahrungen
- Aus-/Weiterbildungen, insbesondere im Bereich Management
- Kommunikationskompetenz, Verhandlungsgeschick sowie ein hohes Maß an sozialer Kompetenz
Eine mindestens dreijährige Verwendung an einer einschlägigen Schule ist erwünscht.
## Gleichbehandlungsklausel
Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.