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Schulleiter:in(m/w/x)

Bundesministerium für Bildung
Braunau am Inn
3.296 - 5.402 / Monat

Du gestaltest das schulische Bildungsangebot strategisch und entwickelst den Unterricht kontinuierlich weiter.

Anforderungen

  • •Allgemeine Anstellungserfordernisse erfüllen
  • •Einschlägige Verwendungserfordernisse der Anlage 1 Z 23.1 des BDG 1979 erfüllen
  • •Mindestens fünfjährige erfolgreiche Lehrpraxis vorweisen
  • •Ersten Teil des Hochschullehrganges „Schulen professionell führen“ absolvieren
  • •Erforderliche persönliche, fachliche und pädagogische Eignung nachweisen
  • •Mindestens dreijährige Schulleitungserfahrung liegt vor
  • •Leitungskompetenzen und Organisationstalent besitzen
  • •Praxis im Projekt- und Qualitätsmanagement vorweisen
  • •Kompetenzen in pädagogischen und administrativen Handlungsfeldern nachweisen
  • •Erfahrungen in der Kooperation mit schulischen und externen Einrichtungen
  • •Aus- und Weiterbildungen im Management haben
  • •Kommunikationskompetenz und Verhandlungsgeschick haben
  • •Dreijährige Verwendung an einer einschlägigen Schule wünschenswert

Deine Aufgaben

  • •Schulische Bildungsangebote strategisch ausrichten
  • •Unterricht kontinuierlich weiterentwickeln
  • •Aufgaben und Prozesse strukturieren und organisieren
  • •Pädagogisches Personal auswählen
  • •Pädagogisches Personal fort- und weiterbilden
  • •Konflikte und Krisen managen
  • •Personal- und Sachmittel bewirtschaften
  • •Interne und externe Kommunikation durchführen
  • •Selbstreflexion und Selbstentwicklung betreiben

Original Beschreibung

# Schulleiterin / Schulleiter Gesucht wird eine geeignete Person für die Schulleitung an der Höheren Bundeslehranstalt für wirtschaftliche Berufe 5280 Braunau/Inn, Michaelistraße 70 (Verwendungsgruppe L 1 bzw. Entlohnungsgruppe I 1/pd). Schule gestalten, Schule bewegen Gehalt/Entgelt Für die Ausübung der Funktion gebührt zusätzlich zum Gehalt/Monatsentgelt von mindestens 3.296,8 € eine Dienstzulage, die zwischen 654,5 € und 2.106,1 € liegt. Dieser Betrag kann sich bei langjähriger Funktionsausübung auf Basis der gesetzlichen Vorschriften erhöhen. Alle genannten Beträge sind Bruttobeträge. ## Aufgaben und Tätigkeiten Mit der Funktion ist die Leitung einer Schule im Sinne der dienstrechtlichen Bestimmungen (Pflichten der Vorgesetzten und Dienststellenleitungen gemäß § 45 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, BGBl. Nr. 333 [BDG 1979], und gemäß § 56 Schulunterrichtsgesetz 1986, BGBl. Nr. 472 [SchUG]), verbunden. Dazu gehören insbesondere folgende Aufgabenfelder/Verantwortungsbereiche: - strategische Ausrichtung des schulischen Bildungsangebotes - kontinuierliche Weiterentwicklung des Unterrichts - Strukturierung und Organisation der Aufgaben und Prozesse - Auswahl des pädagogischen Personals - Fort- und Weiterbildung des pädagogischen Personals - Konflikt- und Krisenmanagement - Personal- und Sachmittelbewirtschaftung - interne und externe Kommunikation - Selbstreflexion und Selbstentwicklung ## Erfordernisse Allgemeine Voraussetzungen: - Erfüllung der allgemeinen Anstellungserfordernisse - Erfüllung der einschlägigen Verwendungserfordernisse der Anlage 1 Z 23.1 des BDG 1979 bzw. des § 43a Abs. 3 Vertragsbedienstetengesetz 1948, BGBl. Nr. 86/1948 (VBG) - Vorliegen einer mindestens fünfjährigen erfolgreichen Lehrpraxis an Schulen im Sinne des § 207e Abs. 2 Z 2 BDG 1979 - Absolvierung des ersten Teiles (20 ECTS) des Hochschullehrganges „Schulen professionell führen“ oder inhaltlich gleichwertige Ausbildung - Vorliegen der erforderlichen persönlichen, fachlichen und pädagogischen Eignung und der erforderlichen Führungs- und Managementkompetenzen - Eine mindestens dreijährige Ausübung der Funktion Schulleitung ersetzt den ersten Teil (20 ECTS) des Hochschullehrganges „Schulen professionell führen.“ Die Erfordernisse gemäß Anlage 1 Z 23.1 zum BDG 1979 gelten auch als erfüllt, wenn die Zuordnungserfordernisse gemäß § 38 Abs. 3 oder 3a VBG erfüllt werden, wobei eine zehnjährige erfolgreiche Lehrpraxis die Erfordernisse gemäß § 38 Abs. 3 Z 2 und 3 bzw. § 38 Abs. 3a Z 2 und 3 VBG ersetzt. Besondere Kenntnisse und Fähigkeiten: - Leitungskompetenzen, Organisationstalent, Personalentwicklungskompetenzen - Kompetenzen und Praxis im Projekt- und Qualitätsmanagement - Kompetenzen und Praxis in für die Schulleitung einschlägigen pädagogischen und administrativen Handlungsfeldern (§ 56 SchUG) - Erfahrungen in der Kooperation mit schulischen, schulbehördlichen und außerschulischen Einrichtungen (z.B. Wirtschaft, Kunst, Kultur, Sport) bzw. internationale Erfahrungen - Aus-/Weiterbildungen, insbesondere im Bereich Management - Kommunikationskompetenz, Verhandlungsgeschick sowie ein hohes Maß an sozialer Kompetenz Eine mindestens dreijährige Verwendung an einer einschlägigen Schule ist erwünscht. ## Gleichbehandlungsklausel Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.
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