Du übernimmst die Schulleitung und förderst die Schulentwicklung, das Schulmanagement sowie die Qualitätssicherung.
Anforderungen
- •Österreichische Staatsbürgerschaft oder Zugang zum Arbeitsmarkt
- •Mindestens fünf Jahre Lehrpraxis
- •Hochschullehrgang „Schulen professionell führen“ oder gleichwertige Ausbildung
- •Erforderliche persönliche, fachliche und pädagogische Eignung
- •Leitungskompetenzen und Organisationstalent
- •Personalentwicklungskompetenzen
- •Kompetenzen im Projekt- und Qualitätsmanagement
- •Pädagogische und administrative Handlungsfelder
- •Erfahrung in der Kooperation mit Bildungseinrichtungen
- •Aus- und Weiterbildungen im Bereich Führung und Management
- •Kommunikationskompetenz und Verhandlungsgeschick
- •Hohes Maß an sozialer Kompetenz
Deine Aufgaben
- •Aufgaben der Schulleitung nach § 56 SchUG übernehmen
- •Aufgaben der Schulleitung nach § 45 BDG 1979 wahrnehmen
- •Schulmanagement und Gender- sowie Diversity-Management leiten
- •Professionalisierung und Personalentwicklung durchführen
- •Pädagogische Schul- und Unterrichtsentwicklung fördern
- •Qualitätssicherung und Rechenschaftslegung sicherstellen
- •Schulisches Leben und Außenbeziehungen gestalten
- •Innovatives ganztags geführtes Konzept weiterführen
- •Vernetzung mit anderen Einheit der PH Vorarlberg fördern
- •Mitgestaltung am Hochschulcampus unterstützen
Original Beschreibung
# Schulleiter:in der Praxisschulen (Volksschule und Mittelschule) der Pädagogischen Hochschule Vorarlberg (100%-Stelle, ab 01.09.2025)
Die Praxisschulen der Pädagogischen Hochschule Vorarlberg sind eine Bundesschule und direkt dem Bundesministerium für Bildung unterstellt.
Als Modell- und Forschungsschulen sind sie ein Lernort für Kinder und Jugendliche, beteiligen sich an der Weiterentwicklung von Schule und Unterricht, führen pädagogisch praktische Studien durch, verbinden Theorie und Praxis und bieten einen Raum für Forschung.
## Aufgaben und Tätigkeiten
* Wahrnehmung der Schulleitung nach dem Schulunterrichtsgesetz zukommenden Aufgaben (§ 56 SchUG)
* Wahrnehmung der Schulleitung nach dem Dienstrecht zukommenden Aufgaben (Pflichten der Vorgesetzten und Dienststellenleiter:innen - § 45 BDG 1979)
* Schulmanagement inkl. Gender- und Diversity-Management (z.B. Prozessmanagement, Konflikt- und Krisenmanagement)
* Professionalisierung und Personalentwicklung (insb. Auswahl, Fort- und Weiterbildung des pädagogischen Personals)
* Pädagogische Schulentwicklung und Unterrichtsentwicklung
* Qualitätssicherung Rechenschaftslegung
* Leitung und Gestaltung des schulischen Lebens, der Schulpartnerschaft und der Außenbeziehungen
* Weiterführung des innovativen ganztagsgeführten Konzepts
* Vernetzung mit anderen Organisationseinheiten der PH Vorarlberg in Forschung, Lehre und Unterricht (Praxisschule als Modell- und Forschungsschule)
* Mitgestaltung und Partizipation am Hochschulcampus
## Erfordernisse
Allgemeine Voraussetzungen:
* die österreichische Staatsbürgerschaft oder der unbeschränkte Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt
* Erfüllung der einschlägigen Verwendungs- und Anstellungserfordernisse der Anlage 1 Z 23.2, 23.3 und 24.4 zum BDG
bzw. § 38 VBG
* eine mindestens fünfjährige erfolgreiche Lehrpraxis an einer Schule oder mehreren Schulen (§ 207e Abs. 2 BDG)
* Hochschullehrgang "Schulen professionell führen" (1 Teil 20 ECTS) oder eine inhaltlich gleichwertige Ausbildung (§ 207e Abs. 2 BDG).
Eine mindestens dreijährige Ausübung der Funktion Schulleitung ersetzt den ersten Teil (20 ECTS) sowie 30 ECTS des Gesamtumfangs des Hochschullehrgangs "Schulen professionell führen".
Qualifikationsprofil:
Vorliegen der erforderlichen persönlichen, fachlichen und pädagogischen Eignung und der erforderlichen Führungs- und
Managementkompetenzen, insbesondere
* Leitungskompetenzen, Organisationstalent, Personalentwicklungskompetenzen
* Kompetenzen und Praxis im Projekt- und Qualitätsmanagement
* Kompetenzen in für die Schulleitung einschlägigen pädagogischen und administrativen Handlungsfeldern (§ 56 SchuG)
* Erfahrung in der Kooperation mit schulischen, schulbehördlichen und außerschulischen Einrichtungen
(z. B. postsekundäre Bildungseinrichtungen, Wirtschaft, Kunst, Kultur, Sport) bzw. Internationale Kooperationen
* Aus- und Weiterbildungen, insbesondere im Bereich Führung, Leadership und Management
* Kommunikationskompetenz, Verhandlungsgeschick sowie ein hohes Maß an sozialer Kompetenz
## Gleichbehandlungsklausel
Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.
## Kontaktinformation
Bei Fragen zur Stellenausschreibung wenden Sie sich an:
Rektorin Mag. Elisabeth Haas, BEd PhD
Mirela Jasic, Rektoratssekretariat
office@ph-vorarlberg.ac.at
+43(0)5522-31199-500