In deiner Rolle prüfst du genehmigungsfreie Anlagen und übernimmst die Verantwortung für Ortsbesichtigungen sowie die fachtechnische Beurteilung. Dazu gehört die Erstellung von Protokollen und Stellungnahmen im Bereich Immissionsschutz.
Anforderungen
- •Abgeschlossene Berufsausbildung als Verwaltungsfachangestellter
- •Abgeschlossener BI-Lehrgang
- •Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse B
- •Ausgeprägtes Organisationstalent und Teamfähigkeit
- •Mündliche und schriftliche Kenntnisse der deutschen Sprache auf C1
Deine Aufgaben
- •Nicht genehmigungsbedürftige Anlagen kontrollieren
- •Ortsbesichtigungen bei Gewerbekontrollen durchführen
- •Fachtechnische Beurteilungen vornehmen
- •Feststellungsprotokolle bei Verstößen erstellen
- •Entscheidungen und Stellungnahmen ausarbeiten
- •Ordnungswidrigkeiten feststellen und bearbeiten
- •Ortskontrollen durchführen
- •Fachämter einbeziehen
- •Abgabe an das Ordnungsamt prüfen
- •Überwachungen durchführen und Entscheidungen treffen
- •Freizeitlärmrichtlinie überwachen
- •AVV Baulärm kontrollieren
- •Holzstaub-Auswurfbegrenzung gemäß 7. BImSchV beachten
- •Kraftstoffqualität gemäß 10. BImSchV prüfen
- •Verkehrslärmschutz gemäß 16. BImSchV gewährleisten
- •Sportanlagenlärmschutz gemäß 18. BImSchV sicherstellen
- •Geräte- und Maschinenlärmschutz gemäß 32. BImSchV umsetzen
- •Fachtechnische Stellungnahmen im Genehmigungsprozess erstellen
Deine Vorteile
39 Wochenstunden Arbeitszeit
Eingruppierung in Entgeltgruppe 9a
Abordnungen zur Erprobung bei Wechsel
Anerkennung von Berufserfahrungen
Original Beschreibung
Im Umweltamt ist am Dienstort Merseburg zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als
Sachbearbeiter (m/w/d) Immissionsschutz
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in Vollzeit zu besetzen. Die Stelle ist befristet bis zum 11.08.2025 (Mutterschutz) mit der Option zur Verlängerung bis zum Ende der Elternzeit.
##### Ihre Aufgabenschwerpunkte
**Nicht genehmigungsbedürftige Anlagen nach § 22 ff. BImSchG kontrollieren**
* Ortsbesichtigung im Zuge von Gewerbekontrollen oder nach Beschwerd
* fachtechnische Beurteilung vornehmen
* bei Verstößen Feststellungsprotokoll erstellen
* Entscheidung treffen und Stellungnahme bzw. Bescheid mit erforderlichen Maßnahmen erstellen
**Ordnungswidrigkeiten feststellen und bearbeiten**
* Ortskontrolle
* Einbeziehung entsprechender Fachämter
* ggf. Abgabe an das Ordnungsamt
**Überwachung durchführen, fachtechnische Beurteilung vornehmen, Entscheidung für verwaltungsrechtlichen Vollzug treffen für**
* Freizeitlärmrichtlinie
* AVV Baulärm
* 7. BImSchV Auswurfbegrenzung von Holzstaub
* 10. BImSchV Beschaffenheit und Auszeichnung der Qualität von Kraftstoffen
* 16. BImSchV Verkehrslärmschutzverordnung
* 18. BImSchV Sportanlagenlärmschutzverordnung
* 32. BImSchV Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung
**Fachtechnische Stellungnahmen im Baugenehmigungs- und planungsrechtlichen Verfahren, BImSchG-Verfahren und bei Fördermittelanträgen aufgrund von Projektunterlagen erstellen**
##### Ihr Profil
Wir suchen eine engagierte Persönlichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung als
* Verwaltungsfachangestellter (m/w/d) oder
* Rechtsanwaltsfachangestellter (m/w/d)
Alternativ haben Sie einen BI-Lehrgang abgeschlossen.
**Sollte keine Bewerbung mit o.g. Berufsausbildung eingehen, werden auch Bewerbungen mit folgender abgeschlossener Berufsausbildung berücksichtigt:**
* Steuerfachangestellter (m/w/d) oder
* Notarfachangestellter (m/w/d).
Sie sind im Besitz einer Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse B.
Sie arbeiten selbständig und verfügen über ausgeprägtes Organisationstalent, Überzeugungs- und Durchsetzungsfähigkeit, Kritik- und Konfliktfähigkeit und Teamfähigkeit runden Ihr Profil ab.
Vorausgesetzt werden mündliche und schriftliche Kenntnisse der deutschen Sprache, mindestens auf Niveaustufe C1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens.
##### Arbeitszeit und Vergütung/Eingruppierung
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39 Wochenstunden.
Die Eingruppierung erfolgt in die Entgeltgruppe 9a TVöD-VKA.
Sind Sie bereits im Öffentlichen Dienst tätig und wechseln zu uns, bieten wir Abordnungen zur Erprobung an. Diese Möglichkeit besteht bei Tarifbeschäftigten und Beamten in Abstimmung mit der abgebenden Behörde.
Die Anerkennung von Berufserfahrungen für die Stufenzuordnungen erfolgen im Rahmen der Möglichkeiten des TVöD-VKA bzw. der beamtenrechtlichen Vorschriften.
i.A. Nancy Schönfelder
Amtsleiterin Personalamt