Im Alltag berätst du alleinerziehende Elternteile zu Unterhaltsvorschuss und Unterstützungsfragen. Du prüfst Ansprüche, berechnest Leistungen und kümmerst dich um Bescheide und die Einreichung von Fällen.
Anforderungen
- •Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten oder zur Verwaltungsfachkraft mit Fachprüfung I
- •Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum Verwaltungswirt der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen
- •Dreijährige rechtlich geprägte Berufsausbildung (z. B. Rechtsanwaltsfachangestellter, Steuerfachangestellter)
- •Teamfähigkeit
- •Freundliches und sicheres Auftreten
- •Gute Ausdrucksfähigkeit in Wort und Schrift
- •Durchsetzungs- und Konfliktfähigkeit
- •Belastbarkeit
- •Bereitschaft zu Fortbildung
- •Sicherer Umgang mit dem PC und gängigen Office-Anwendungen
Deine Aufgaben
- •Alleinerziehende Elternteile beraten
- •Anspruchsvoraussetzungen prüfen
- •Leistungshöhe berechnen
- •Bescheide erteilen
- •Einkommen und Vermögen ermitteln
- •Übergegangenen Unterhaltsanspruch geltend machen
- •Fälle an das Landesamt für Finanzen abgeben
Deine Vorteile
Krisensicherer Arbeitsplatz
Flexible Arbeitszeiten mit Homeoffice
Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
Leistungsgerechte Bezahlung nach TVöD
Übliche Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes
Betriebliche Altersvorsorge
Jahressonderzahlung
Leistungsentgelt
Übernahme bis Besoldungsgruppe A 8
Original Beschreibung
# Sachbearbeiter (m/w/d) für den Bereich Vollzug des Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG)
Der Landkreis Aichach-Friedberg sucht **zum nächstmöglichen Zeitpunkt** eine/n
## Sachbearbeiter (m/w/d) für den Bereich Vollzug des Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG)
mit einem Arbeitszeitumfang von 70 % (entspricht 27,3 Stunden) bis 100 % im Sachgebiet 23 - Kreisjugendamt.
**Ihre Aufgaben sind:**
* Beratung alleinerziehender Elternteile zum Unterhaltsvorschuss und damit zusammenhängenden Unterhaltsangelegenheiten
* Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen, Berechnung der Leistungshöhe, Bescheiderteilung
* Ermittlung des Einkommens und Vermögens des barunterhaltspflichtigen Elternteils
* Geltendmachung des übergegangenen Unterhaltsanspruchs
* Fallabgabe an das Landesamt für Finanzen
**Wir erwarten von Ihnen:**
* Ausbildung zum **Verwaltungsfachangestellten (m/w/d)** oder zur **Verwaltungsfachkraft (m/w/d)** mit der Fachprüfung I (es besteht auch die Möglichkeit sich zu bewerben, sofern Sie sich aktuell in der Aus- und Fortbildung befinden) oder
* Erfolgreich abgeschlossene **Ausbildung zum Verwaltungswirt (m/w/d)** der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen (2. Qualifikationsebene) oder
* **Alternativ**: eine erfolgreich abgeschlossene dreijährige rechtlich geprägte Berufsausbildung (z. B. Rechtsanwaltsfachangestellter (m/w/d), Steuerfachangestellter (m/w/d), Notarfachangestellter (m/w/d), Sozialversicherungsangestellter (m/w/d), Fachangestellter für Arbeitsmarktdienstleistungen (m/w/d) mit der Bereitschaft zur Teilnahme am Zertifikatslehrgang Fachmodul Sozialrecht (SGB XII, UVG, Jugendhilfe) oder bevorzugt der Bereitschaft zur Teilnahme am Beschäftigtenlehrgang I der Bayerischen Verwaltungsschule
* Teamfähigkeit, freundliches und sicheres Auftreten
* Gute Ausdrucksfähigkeit in Wort und Schrift
* Durchsetzungs- und Konfliktfähigkeit im Umgang mit Bürgern
* Belastbarkeit
* Bereitschaft zu Fortbildung
* Sicherer Umgang mit dem PC und den gängigen Office-Anwendungen
**Wir bieten Ihnen:**
* Einen krisensicheren Arbeitsplatz, flexible Arbeitszeiten incl. ggf. Homeoffice-Möglichkeiten, Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten.
* Eine leistungsgerechte Bezahlung nach Entgeltgruppe **8 TVöD** sowie die üblichen Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes (z. B. betriebliche Altersvorsorge, Jahressonderzahlung und Leistungsentgelt)
* Bei Beamten ist eine Übernahme **bis Besoldungsgruppe A 8 BayBesG** möglich.
**Haben Sie Fragen:**Personalfragen und zum Auswahlverfahren: Frau Iglisch (Tel. 08251/92-3779)
Fragen zur Tätigkeit: Frau Meinzer (08251/92-111)
**Sind Sie interessiert?**
Dann bewerben Sie sich bitte **bis spätestens 01.06.2025** bevorzugt online.
Hinweise:
Bewerbungen von Schwerbehinderten werden bei ansonsten im
Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.