Als Richter:in am Oberlandesgericht Innsbruck triffst du fundierte Entscheidungen in rechtlichen Angelegenheiten und achtest dabei sorgfältig auf die Gesetze und Vorschriften.
Anforderungen
- •Zustimmungserklärung für die Tätigkeit in Justizverwaltungssachen
Original Beschreibung
# Richter:in des Oberlandesgerichts Innsbruck
Im Sprengel des Oberlandesgerichts Innsbruck wird zu GZ: 201 JV 216/25m
eine allenfalls freiwerdende Planstelle einer Richterin: eines Richters des Oberlandesgerichts Innsbruck mit Verwendung in Zivil- und
Justizverwaltungssachen (Zustimmungserklärung im Sinne des § 43 Abs 2
GOG ist Voraussetzung) ausgeschrieben. [Ri]
## Erfordernisse
Zustimmungserklärung für die Tätigkeit in Justizverwaltungssachen im Sinne des § 43 Abs 2 GOG ist Voraussetzung