Du überwachst technische Anlagen und sorgst dafür, dass der Betrieb des Krankenhauses reibungslos funktioniert. Von der Fehlersuche bis zur fachlichen Kontrolle von Bauprojekten kümmerst du dich um alle Aspekte der Gebäudetechnik.
Anforderungen
- •Abgeschlossene Ausbildung im Bereich Technik
- •Mehrjährige Berufserfahrung in der Gebäudetechnik
- •Bereitschaft zum Rufbereitschaftsdienst
- •Selbstständige und engagierte Arbeitsweise
- •Teamfähigkeit und Kommunikationsstärke
Deine Aufgaben
- •Fehlersuche an gebäudetechnischen Anlagen durchführen
- •Technische Anlagen zur Sicherstellung des Krankenhausbetriebs überwachen
- •Neu- und Umbaumaßnahmen fachlich überwachen
- •Kosten- und Terminkontrolle bei Bauprojekten durchführen
- •Nutzerbelange im betriebstechnischen Dienst vertreten
- •Einzelfragen im regelungstechnischen Bereich klären
- •Wartungspläne aufstellen und überwachen
- •Dokumentation pflegen
- •Fremdfirmen koordinieren und überwachen
- •Ersatzteile und Anlagentechnik selbständig beschaffen
- •Eingangskontrolle und Abrechnung der Teile durchführen
- •Unterstützung bei Personalengpässen in der zentralen Leitwarte bieten
Deine Vorteile
Zukunftssicherer Arbeitsplatz
Offenes und kollegiales Betriebsklima
Vergütung nach Tarifvertrag TV-L
Strukturiertes Einarbeitungskonzept
Beratungsangebot im Familienbüro
Unterstützung in der Weiterentwicklung
Angebote im Gesundheitsmanagement
Mitarbeitervergünstigungen
Original Beschreibung
Regelungstechniker (m/w/d) Gebäudeautomation bei Universitätsklinikum Augsburg | softgarden
Für den Bereich **Technik und Bau - Versorgungstechnik,**suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt, in Vollzeit, unbefristet, einen Regelungstechniker (m/w/d) im Bereich der Gebäudeautomation.
* Fehlersuche und Störungsbehebung an gebäudetechnischen Anlagen
* Überwachung und Steuerung der technischen Anlagen zur Sicherstellung des Krankenhausbetriebs
* Fachliche Überwachung von Neu- und Umbaumaßnahmen mit Kosten- und Terminkontrolle
* Mitarbeit bei der Vertretung von Nutzerbelangen im betriebstechnischen Dienst sowie Abklären von Einzelfragen im regelungstechnischen Bereich
* Aufstellen und Überwachen von Wartungsplänen sowie Pflege der Dokumentation
* Koordinierung und Überwachung von Fremdfirmen
* Selbständige Beschaffung von Ersatzteilen und Anlagentechnik mit Eingangskontrolle und Abrechnung
* Unterstützung und Besetzung bei Personalengpässen unserer zentralen Leitwarte
* Sie verfügen über eine abgeschlossene Ausbildung zum Mess-, Steuerungs- und Regeltechniker (m/w/d), Elektroniker für Betriebstechnik (m/w/d) oder IT-Systemelektriker (m/w/d)
* Mehrjährige Berufserfahrung gebäudetechnischer Anlagen
* Bereitschaft zum Rufbereitschaftsdienst
* Selbstständige und engagierte Arbeitsweise, Teamfähigkeit und Kommunikationsstärke
* Einen zukunftssicheren Arbeitsplatz
* Ein offenes und kollegiales Betriebsklima, in einem leistungsstarken Team, mit abwechslungsreichen und interessanten Aufgabenbereichen
* Vergütung nach Tarifvertrag TV-L je nach Qualifizierung und Berufserfahrung einschließlich der im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen (Betriebliche Altersvorsorge, Jahressonderzahlung)
* Strukturiertes Einarbeitungskonzept und eine angemessene Einarbeitungszeit
* Beratungs- und Informationsangebot im Familienbüro zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf
* Unterstützung in der persönlichen und beruflichen Weiterentwicklung durch individuelle Entwicklungs- und Fortbildungsmöglichkeiten in der eigenen Akademie
* Attraktive Angebote im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements, wie Yoga-Kurse, Fitnessangebote und vieles mehr
* Mitarbeitervergünstigungen in diversen Unternehmen
**Martin Dreher**
Abteilungsleiter Versorgungstechnik
0821/400-4340
Die Stelle ist für die Besetzung mit schwerbehinderten Menschen geeignet. Bewerber (m/w/d) mit Schwerbehinderung werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt. Das Universitätsklinikum Augsburg fördert die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern. Vor Aufnahme einer Tätigkeit am Universitätsklinikum Augsburg muss gemäß §§ 23, 23a IfSG ein ausreichender Impfschutz oder Immunität gegen Masern nachgewiesen werden.