In dieser Position bist du für die Abwicklung des Parteiverkehrs, die Ausstellung von Dokumenten wie Führerscheinen und Lenkerberechtigungen sowie die Bearbeitung von Anträgen und Gebühren verantwortlich. Zudem kümmerst du dich um Sicherheitsüberprüfungen und die Organisation von Veranstaltungen.
Anforderungen
- •Aufrechtes Dienstverhältnis zum Bund
- •Österreichische Staatsbürgerschaft
- •Volle Handlungsfähigkeit
- •Persönliche und fachliche Eignung
- •Besondere Ernennungs- und Anstellungserfordernisse
- •Keine Leistungsfeststellung nach § 81 Abs 1 Z 3 BDG 1979
- •Ausdauer und Durchhaltevermögen
- •Auftritt
- •Entscheidungsfähigkeit
- •Initiative ergreifen können
- •Leistungsbereitschaft
- •Motivationsfähigkeit
- •Konfliktmanagement
- •Kritikfähigkeit
- •Teamfähigkeit und Kooperationsbereitschaft
- •Verhandlungsfähigkeit
- •Zuverlässigkeit
- •Fähigkeit zu Delegieren und Kontrollieren
- •Problemlösefähigkeit
- •Stressbewältigung und Belastbarkeit
- •Veränderungen initiieren und umsetzen
- •Organisationsfähigkeit und Planen
- •Ernennungserfordernisse für Verwendungsgruppe A2
- •Absolvierung der vorgesehenen Aus- und Fortbildungen
- •Kenntnisse über die Organisation der Landespolizeidirektion
- •Kenntnisse über Arbeitsabläufe der Abteilung
- •Kenntnis der Dienstanweisungen und Vorschriften
- •Spezifisches Fachwissen
- •Kenntnisse der EDV-Anwendungen
Deine Aufgaben
- •Parteienverkehr abwickeln
- •Unbare und bare Gebühren verwalten
- •Lenkerberechtigungen und Taxilenkerausweise ausstellen
- •Schülertransportausweise bearbeiten
- •Bescheide (L17, Übungsfahrt) ausstellen
- •Führerscheine umtauschen oder verlängern
- •Verlustanzeigen und Unbedenklichkeitsbescheinigungen bearbeiten
- •Anträge für Wunsch- und Probefahrtkennzeichen einnehmen
- •Kostenpflichtige Auskünfte erteilen
- •Namens- und Adressänderungen durchführen
- •Anträge einbringen
- •Begutachtungsplaketten bestellen und ausgeben
- •Führerscheinregister führen
- •Berichtspflichten und Statistiken erstellen
- •Halterauskünfte bereitstellen
- •Fahrprüfungen und Aufsicht durchführen
- •Kennzeichenangelegenheiten prüfen
- •Betretungsverbote und Wegweisungen aussprechen
- •Zuverlässigkeits- und Sicherheitsüberprüfungen durchführen
- •Identitätsausweise nach § 35a SPG ausstellen
- •Überwachungsgebühren gem. § 5a und 5b SPG verwalten
- •Veranstaltungen und Versammlungen beaufsichtigen
- •Sprengmittelangelegenheiten regeln
- •EU Feuerwaffenpässe ausstellen
- •Sperrstundenangelegenheiten behandeln
- •Vereinsgründungen und Statutenänderungen abwickeln
- •Lenkerberechtigungen entziehen und wiedererteilen
- •Verwaltungsstrafrechtliche Verfahren führen
Original Beschreibung
# Referent/in in der Bürgerservicestelle des Polizeikommissariats Leoben
## Aufgaben und Tätigkeiten
Angelegenheiten der Bürgerservicestelle als „Frontofficebereich“:
* Parteienverkehr
* Unbare und bare Gebühren bzw. Verwaltungsabgaben
* Lenkerberechtigungen und Taxilenkerausweise
* Schülertransportausweise
* Bescheid Ausstellungen (L17, Übungsfahrt)
* Führerscheinausstellung (Umtausch, Verlängerung)
* Verlustanzeigen und Unbedenklichkeitsbescheinigungen
* Anträgen für Wunschkennzeichen und Probefahrtkennzeichen
* Kostenpflichtige Auskunftserteilungen (Anwälte)
* Namens- und Adressänderungen
* Einbringung von Anträgen
und als „Backofficebereich“:
* Begutachtungsplaketten (Bestellung/Ausgabe)
* Führerscheinregister
* Berichtspflichten/Statistiken
* Halterauskünfte
* Fahrprüfungen/Aufsicht
* Kennzeichenangelegenheiten wie Überprüfung von gefundenen Kennzeichen, wie Deck KZ, Diplomatenkennzeichen und Verschrottung
* Betretungsverbote, Wegweisungen
* Zuverlässigkeits- und Sicherheitsüberprüfungen (Staatsbürgerschaftsansuchen, Bewa-chungsgewerbe, usw.)
* Ausstellung von Identitätsausweisen gem. § 35a SPG
* Überwachungsgebühren (§ 5a und 5b SPG)
* Veranstaltungen und Versammlungen
* Sprengmittelangelegenheiten
* Ausstellung von EU Feuerwaffenpässen
* Sperrstundenangelegenheiten
* Vereinsgründungen – Statutenänderungen
Weitere behördliche Aufgabenstellungen:
* Entzug der Lenkerberechtigung (wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen, gesundheitlicher Nichteignung, Alkohol- und Suchtgiftmittelmissbrauch, gerichtlich strafbarer Handlungen)
* Wiedererteilung der Lenkerberechtigung nach Entziehung Führung des verwaltungsstraf-rechtlichen und des Vollzugsverfahrens
## Erfordernisse
Persönliche und fachliche Anforderungen.
Allgemeine Anforderungen:
* Das Bestehen eines aufrechten Dienstverhältnisses zum Bund;
* Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft;
* die volle Handlungsfähigkeit;
* die persönliche und fachliche Eignung für die Erfüllung der Aufgaben, die mit der bezeichneten Funktion verbunden sind;
* die im Beamten-Dienstrechtsgesetz bzw. Vertragsbedienstetengesetz für den Dienst in der jeweiligen Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppe geforderten besonderen Ernennungs- bzw. Anstellungserfordernisse;
* Keine Leistungsfeststellung nach § 81 Abs 1 Z 3 BDG 1979
Persönliche Anforderungen:
Personale Kompetenzen.
* Ausdauer-Durchhaltevermögen
* Auftreten
* Entscheidungsfähigkeit
* Initiative ergreifen können
* Leistungsbereitschaft
Sozial-Kommunikative Kompetenzen:
* Motivationsfähigkeit
* Konfliktmanagement
* Kritikfähigkeit
* Teamfähigkeit - Kooperationsbereitschaft
* Terhandlungsfähigkeit
* Zuverlässigkeit
Aktivitäts-und Umsetzungsorientierte Kompetenzen:
* Fähigkeit zu Delegieren und Kontrollieren
* Problemlösefähigkeit
* Stressbewältigung- Belastbarkeit
* Veränderungen initiieren und umsetzen
* Organisationsfähigkeit - Planen
Wissen:
* Ernennungserfordernisse für die Verwendungsgruppe A2
* Absolvierung der vom Dienstgeber für diesen Arbeitsplatz vorgesehenen Aus- und Fortbildungen
Über die mit den Ernennungserfordernissen verbunden Kenntnisse und Fähigkeiten hin-aus stellt der Arbeitsplatz folgende fachspezifische Anforderungen:
* Kenntnisse über die Organisation der Landespolizeidirektion und der Sicherheitsexekutive, der Sicherheitsbehörden sowie der Aufgaben der verschiedenen Organisationseinheiten
* Kenntnisse über die Arbeitsabläufe der Abteilung im Allgemeinen und der Arbeitsplätze in seiner Organisationseinheit im Besonderen
* Kenntnis der den Arbeitsplatz betreffenden Dienstanweisungen und Vorschriften zur selbst-ständigen Anwendung des zugewiesenen komplexen Aufgabenbereiches bis hin zur Entscheidungsvorbereitung – in Teilbereichen zur Genehmigung
* dem Aufgabenbereich entsprechendes, spezielles Fachwissen
* Kenntnisse der EDV-Anwendungen und Kenntnis der internen Applikationen des Arbeitsplatzes
## Gleichbehandlungsklausel
Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.