Du führst klinisch-psychologische Diagnosen durch und betreust Insassen in Einzel- und Gruppensettings, während du Kriseninterventionen und Testungen vornimmst.
Anforderungen
- •österreichische Staatsbürgerschaft oder unbeschränkter Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt
- •abgeschlossenes Hochschulstudium in Psychologie
- •persönliche und fachliche Eignung
- •Bereitschaft zur Grundausbildung für Verwendungsgruppe A1
- •keine anhängigen Straf- oder Disziplinarverfahren
- •abgeschlossene Ausbildung zur Klinischen Psychologin oder Klinischen Psychologen
Deine Aufgaben
- •Klinisch-psychologische Diagnostik durchführen
- •Betreuung und Behandlung im Einzel- und Gruppensetting
- •Kriseninterventionen und Suizidabklärung durchführen
- •Umgang mit psychiatrischer Klientel und Randgruppen
- •Testungen und Auswahlverfahren durchführen
- •Stellungnahmen erstellen
- •An organisatorischen Aufgaben des Psychologischen Dienstes mitwirken
- •Hilfe bei persönlichen Problemen von Insassen vermitteln
- •Gruppen mit psychologisch gewichteter Ansprache leiten
- •An regelmäßigen Fachteamgesprächen teilnehmen
- •Dokumentation und Aktenstudium durchführen
- •Prognosen über künftiges Wohlverhalten erstellen
Original Beschreibung
# Psychologin bzw. Psychologe - Justizanstalt Stein
Im Planstellenbereich Justiz gelangt in der Justizanstalt Stein
eine, allenfalls mehr Planstellen
einer Psychologin bzw. eines Psychologen
mit einem Beschäftigungsausmaß von 40 Wochenstunden zur Besetzung.
Die Anstellung erfolgt nach den Bestimmungen des Vertragsbedienstetengesetzes 1948; Entlohnung nach Entlohnungsschema v, Entlohnungsgruppe v1, entsprechend den anrechenbaren Vordienstzeiten.
Das Monatsentgelt beträgt mindestens € 3.296,80 brutto (A1/GL) bzw. € 3.716,00 brutto (v1/1).
Es erhöht sich eventuell auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entlohnungsbestandteile. [Psy]
## Aufgaben und Tätigkeiten
* klinisch-psychologische Diagnostik, Betreuung und Behandlung (Einzel- und Gruppensetting)
* Durchführung von Kriseninterventionen und Suizidabklärung sowie Umgang mit Psychiatrischer Klientel und Randgruppen
* Durchführung von Testungen und Auswahlverfahren
* Erstellung von Stellungnahmen
* Mitwirkung an organisatorischen und administrativen Aufgaben des Psychologischen Dienstes
* Vermittlung und Hilfe bei persönlichen Problemen von Insassen
* Führung von Gruppen mit psychologisch gewichteter Ansichtung und sozialtherapeutischem Ansatz
* Teilnahme an regelmäßigen Fachteamgesprächen
* Dokumentation und Aktenstudium
* Prognosen über das künftige Wohlverhalten
## Erfordernisse
* österreichische Staatsbürgerschaft oder unbeschränkter Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt
* abgeschlossenes Hochschulstudium (Psychologie)
* persönliche und fachliche Eignung
* Bereitschaft, die Grundausbildung für die Verwendungsgruppe A1 im Höheren Dienst nach den für Psychologinnen bzw. Psychologen geltenden Ausbildungsvorschriften erfolgreich zu absolvieren
* gegen den:die Bewerber:in darf zum Zeitpunkt der Bewerbung weder ein Straf- noch ein Disziplinarverfahren anhängig sein; weiters dürfen gerichtliche Vorstrafen, die auf eine mangelnde Berufseignung schließen lassen, oder schwerwiegende disziplinäre Verurteilungen nicht vorliegen
* abgeschlossene Ausbildung zur Klinischen Psychologin bzw. zum Klinischen Psychologen
## Gleichbehandlungsklausel
Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.