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Professur für Schulentwicklungsberatung - (Vertrags-)Hochschullehrperson ph2/PH2(m/w/x)

PH Steiermark
Graz
3.296 - 3.364 / Monat

Du hältst Lehrveranstaltungen ab, unterstützt Schulen bei der Qualitätsentwicklung und analysierst die Ausgangssituation für den Schulentwicklungsprozess.

Anforderungen

  • •Abgeschlossenes Hochschulstudium oder gleichwertige Ausbildung
  • •Mindestens fünf Jahre Berufspraxis in Systemischer Organisationsberatung
  • •Zwei Publikationen in Fachmedien nachweisbar
  • •Expertise in Projekt-, Qualitäts- und Prozessmanagement
  • •Fundierte Kenntnisse des österreichischen Schul- und Bildungssystems
  • •Sicherer Umgang mit IKT und Distance Learning
  • •Hohes Maß an Selbstständigkeit und Eigeninitiative
  • •Hohes Maß an kommunikativer und sozialer Kompetenz
  • •Gute Koordinations- und Vernetzungsfähigkeit

Deine Aufgaben

  • •Lehrveranstaltungen abhalten, auch im Fernstudium
  • •Prüfungen in Aus-, Fort- und Weiterbildung durchführen
  • •Schulen in ihrer Qualitätsentwicklung unterstützen
  • •Auftragsklärung durchführen und Ziele festhalten
  • •Ausgangssituation der Schule analysieren
  • •Schulentwicklungsprozess planen und umsetzen
  • •Reflexionsschleifen zur Zielüberprüfung durchführen
  • •Ergebnisse sichern und Prozessabschluss gestalten
  • •Vernetzung im Bereich Schulentwicklungsberatung fördern
  • •An Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen
  • •In der wissenschaftlichen Forschung mitarbeiten

Original Beschreibung

# Professur für Schulentwicklungsberatung - (Vertrags-)Hochschullehrperson ph2/PH2 ## Aufgaben und Tätigkeiten Die Verwendung als Hochschullehrperson/Vertragshochschullehrperson an der Pädagogischen Hochschule erfolgt gemäß § 200d des BDG 1979 bzw. § 48g VBG: • Abhaltung von Lehrveranstaltungen (einschließlich solcher unter Einbeziehung von Formen des Fernstudiums und elektronischen Lernumgebungen) sowie Prüfungen in der Aus-, Fort- und Weiterbildung im Ausmaß von 160 UE (Herabsetzung nach § 200l Abs. 5 BDG bzw. § 48n Abs. 5 VBG) • In überwiegender Tätigkeit: Unterstützung und Beratung von Schulen in ihrer Qualitätsentwicklung auf Basis des Qualitätsrahmens für Schulen - dies beinhaltet: - Durchführung der Auftragsklärung, in der die Ziele und Verantwortungen im Beratungsprozess klargelegt und in einem Kontrakt festgehalten werden - Beratung bei der Analyse der Ausgangssituation der Schule und der Planung des Schulentwicklungsprozesses - Beratung bei der Umsetzung der geplanten Entwicklungsmaßnahmen, bei der Durchführung von Reflexionsschleifen zur Zielüberprüfung und beim Transfer in die Handlungspraxis - Beratung bei der Reflexion und Evaluation des Schulentwicklungsprozesses sowie bei der Ergebnissicherung und der Gestaltung des Prozessabschlusses. • institutsinterne und bundesweite Vernetzung im Bereich Schulentwicklungsberatung, Teilnahme an zentralen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen zur Schulentwicklungsberatung, insbesondere durch das BMBWF, und individuelle, kontinuierliche Professionalisierung in neuen bildungspolitischen Schwerpunkten • Mitarbeit bei Aufgaben in der wissenschaftlich-berufsfeldbezogenen Forschung im ausgeschriebenen Bereich ## Erfordernisse Allgemeine Voraussetzungen: 1) Eine abgeschlossene Universitäts-, Hochschul- oder Fachhochschulausbildung durch den Erwerb eines Diplom-, Master- oder Doktorgrades gemäß § 87 Abs. 1 Universitätsgesetz 2002 bzw. § 66 Abs. 1 UniStG oder eines Mastergrades gemäß § 65 Abs. 1 Hochschulgesetz 2005 oder eines Diplom- oder Mastergrades gemäß § 6 Abs. 2 Fachhochschul-Studiengesetz aufgrund des Abschlusses eines Fachhochschul-Masterstudienganges oder Fachhochschul-Diplomstudienganges oder einer gleichwertigen ausländischen Hochschulbildung 2) Eine verwendungseinschlägige Lehr- oder Berufspraxis – eine der folgenden Varianten oder Kombinationen der angegebenen Praxis sind zulässig: o Mindestens fünfjährige Berufspraxis in Systemischer Organisationsberatung bzw. Organisationsentwicklung, idealerweise im Kontext Schule (selbstständige Konzeption von Beratungs- und Entwicklungsprozessen sowie hauptverantwortliche Begleitung der Stakeholder durch alle Phasen des Beratungsprozesses hindurch) o fünfjährige Verwendung als Schulleitung, in der Entlohnungsgruppe sqm/Verwendungsgruppe SQM oder in der Schulevaluation gemäß § 58d des VBG o fünfjährige Verwendung als Hochschul- oder Universitätslehrperson in der Aus-, Fort- und Weiterbildung von Pädagoginnen und Pädagogen (inkl. Schulentwicklungsberatung und Forschung) o zehnjährige Verwendung als Lehrperson an einer Schule und die Absolvierung eines Hochschullehrganges für Schulentwicklungsberatung (Zeiten als Schulleitung, in der Entlohnungsgruppe sqm, in der Schulevaluation, als Hochschul- oder Universitätslehrperson sowie in der Schulverwaltung sind anzurechnen) o zehnjährige Berufspraxis im Bereich der Schulverwaltung 3) durch zwei Publikationen in Fachmedien nachzuweisende einschlägige wissenschaftliche bzw. didaktische, praktische oder künstlerische Tätigkeit. Folgende besondere Kenntnisse und Fähigkeiten werden zusätzlich erwartet: • Expertise im Bereich Projekt-, Qualitäts- und Prozessmanagement • Fundierte Kenntnisse des österreichischen Schul- und Bildungssystems sowie seiner Governance • Sicherer Umgang mit IKT sowie Erfahrungen im Distance Learning • Hohes Maß an Selbstständigkeit, Einsatzbereitschaft sowie Eigeninitiative • Hohes Maß an kommunikativer und sozialer Kompetenz • Gute Koordinations- und Vernetzungsfähigkeit ## Gleichbehandlungsklausel Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.
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