Du hältst Lehrveranstaltungen ab, unterstützt Schulen bei der Qualitätsentwicklung und analysierst die Ausgangssituation für den Schulentwicklungsprozess.
Anforderungen
- •Abgeschlossenes Hochschulstudium oder gleichwertige Ausbildung
- •Mindestens fünf Jahre Berufspraxis in Systemischer Organisationsberatung
- •Zwei Publikationen in Fachmedien nachweisbar
- •Expertise in Projekt-, Qualitäts- und Prozessmanagement
- •Fundierte Kenntnisse des österreichischen Schul- und Bildungssystems
- •Sicherer Umgang mit IKT und Distance Learning
- •Hohes Maß an Selbstständigkeit und Eigeninitiative
- •Hohes Maß an kommunikativer und sozialer Kompetenz
- •Gute Koordinations- und Vernetzungsfähigkeit
Deine Aufgaben
- •Lehrveranstaltungen abhalten, auch im Fernstudium
- •Prüfungen in Aus-, Fort- und Weiterbildung durchführen
- •Schulen in ihrer Qualitätsentwicklung unterstützen
- •Auftragsklärung durchführen und Ziele festhalten
- •Ausgangssituation der Schule analysieren
- •Schulentwicklungsprozess planen und umsetzen
- •Reflexionsschleifen zur Zielüberprüfung durchführen
- •Ergebnisse sichern und Prozessabschluss gestalten
- •Vernetzung im Bereich Schulentwicklungsberatung fördern
- •An Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen
- •In der wissenschaftlichen Forschung mitarbeiten
Original Beschreibung
# Professur für Schulentwicklungsberatung - (Vertrags-)Hochschullehrperson ph2/PH2
## Aufgaben und Tätigkeiten
Die Verwendung als Hochschullehrperson/Vertragshochschullehrperson an der Pädagogischen Hochschule erfolgt gemäß § 200d des BDG 1979 bzw. § 48g VBG:
• Abhaltung von Lehrveranstaltungen (einschließlich solcher unter Einbeziehung von Formen des Fernstudiums und elektronischen Lernumgebungen) sowie Prüfungen in der Aus-, Fort- und Weiterbildung im Ausmaß von 160 UE (Herabsetzung nach § 200l Abs. 5 BDG bzw. § 48n Abs. 5 VBG)
• In überwiegender Tätigkeit: Unterstützung und Beratung von Schulen in ihrer Qualitätsentwicklung auf Basis des Qualitätsrahmens für Schulen - dies beinhaltet:
- Durchführung der Auftragsklärung, in der die Ziele und Verantwortungen im Beratungsprozess klargelegt und in einem Kontrakt festgehalten werden
- Beratung bei der Analyse der Ausgangssituation der Schule und der Planung des Schulentwicklungsprozesses
- Beratung bei der Umsetzung der geplanten Entwicklungsmaßnahmen, bei der Durchführung von Reflexionsschleifen zur Zielüberprüfung und beim Transfer in die Handlungspraxis
- Beratung bei der Reflexion und Evaluation des Schulentwicklungsprozesses sowie bei der Ergebnissicherung und der Gestaltung des Prozessabschlusses.
• institutsinterne und bundesweite Vernetzung im Bereich Schulentwicklungsberatung, Teilnahme an zentralen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen zur Schulentwicklungsberatung, insbesondere durch das BMBWF, und individuelle, kontinuierliche Professionalisierung in neuen bildungspolitischen Schwerpunkten
• Mitarbeit bei Aufgaben in der wissenschaftlich-berufsfeldbezogenen Forschung im ausgeschriebenen Bereich
## Erfordernisse
Allgemeine Voraussetzungen:
1) Eine abgeschlossene Universitäts-, Hochschul- oder Fachhochschulausbildung durch den Erwerb eines Diplom-, Master- oder Doktorgrades gemäß § 87 Abs. 1 Universitätsgesetz 2002 bzw. § 66 Abs. 1 UniStG oder eines Mastergrades gemäß § 65 Abs. 1 Hochschulgesetz 2005 oder eines Diplom- oder Mastergrades gemäß § 6 Abs. 2 Fachhochschul-Studiengesetz aufgrund des Abschlusses eines Fachhochschul-Masterstudienganges oder Fachhochschul-Diplomstudienganges oder einer gleichwertigen ausländischen Hochschulbildung
2) Eine verwendungseinschlägige Lehr- oder Berufspraxis – eine der folgenden Varianten oder Kombinationen der angegebenen Praxis sind zulässig:
o Mindestens fünfjährige Berufspraxis in Systemischer Organisationsberatung bzw. Organisationsentwicklung, idealerweise im Kontext Schule
(selbstständige Konzeption von Beratungs- und Entwicklungsprozessen sowie hauptverantwortliche Begleitung der Stakeholder durch alle Phasen des Beratungsprozesses hindurch)
o fünfjährige Verwendung als Schulleitung, in der Entlohnungsgruppe sqm/Verwendungsgruppe SQM oder in der Schulevaluation gemäß § 58d des VBG
o fünfjährige Verwendung als Hochschul- oder Universitätslehrperson in der Aus-, Fort- und Weiterbildung von Pädagoginnen und Pädagogen (inkl. Schulentwicklungsberatung und Forschung)
o zehnjährige Verwendung als Lehrperson an einer Schule
und die Absolvierung eines Hochschullehrganges für Schulentwicklungsberatung
(Zeiten als Schulleitung, in der Entlohnungsgruppe sqm, in der Schulevaluation, als Hochschul- oder Universitätslehrperson sowie in der Schulverwaltung sind anzurechnen)
o zehnjährige Berufspraxis im Bereich der Schulverwaltung
3) durch zwei Publikationen in Fachmedien nachzuweisende einschlägige wissenschaftliche bzw. didaktische, praktische oder künstlerische Tätigkeit.
Folgende besondere Kenntnisse und Fähigkeiten werden zusätzlich erwartet:
• Expertise im Bereich Projekt-, Qualitäts- und Prozessmanagement
• Fundierte Kenntnisse des österreichischen Schul- und Bildungssystems sowie seiner Governance
• Sicherer Umgang mit IKT sowie Erfahrungen im Distance Learning
• Hohes Maß an Selbstständigkeit, Einsatzbereitschaft sowie Eigeninitiative
• Hohes Maß an kommunikativer und sozialer Kompetenz
• Gute Koordinations- und Vernetzungsfähigkeit
## Gleichbehandlungsklausel
Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.