Dein Alltag dreht sich um die Gewährleistung der Sicherheit im Land. Du übernimmst verantwortungsvolle Aufgaben im Bereich der Fremden- und Grenzpolizei und hast die Möglichkeit, ins Ausland entsandt zu werden.
Anforderungen
- •Österreichische Staatsbürgerschaft
- •Volle Handlungsfähigkeit
- •Persönliche und fachliche Eignung
- •Einwandfreier Leumund
- •Mindestalter von 18 Jahren
- •Lenkberechtigung der Klasse B
- •Vollständig abgeleisteter Präsenzdienst
Deine Aufgaben
- •Für Sicherheit im Land sorgen
- •Verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Aufgaben übernehmen
- •Exekutiv-dienstliche Agenden im fremden- und grenzpolizeilichen Bereich wahrnehmen
- •Möglichkeit einer Auslandsentsendung nutzen
- •Im sicherheitspolizeilichen Bereich unterstützen
Original Beschreibung
# Polizeidienst im fremden- und grenzpolizeilichen Bereich – LPD Niederösterreich
Die Landespolizeidirektion Niederösterreich verstärkt ihr Team und sucht Sie!
Es wird beabsichtigt, ab Dezember 2025 Personen für den Polizeidienst im fremden- und grenzpolizeilichen Bereich mit der Möglichkeit zur Auslandsentsendung, sowie zur Unterstützung im sicherheitspolizeilichen Bereich, in ein unbefristetes Dienstverhältnis aufzunehmen. Die Ausbildungsplätze bzw. Dienstverhältnisse werden gemäß §§ 20 und 21 Absatz 1 Ausschreibungsgesetz 1989 (AusG), BGBl 85/1989 idgF, ausgeschrieben.
## Aufgaben und Tätigkeiten
Gemeinsam. Sicherheit. Gestalten.
Das Innenministerium ist einer der größten Arbeitgeber Österreichs.
Bei uns zu arbeiten bedeutet, für die Sicherheit in diesem Land zu sorgen und sinnstiftende, verantwortungsvolle, abwechslungsreiche und spannende Aufgaben an den Dreh- und Angelpunkten der Republik zu übernehmen.
Ein Arbeitgeber. Viele Möglichkeiten.
Für alle,
o die etwas bewirken wollen.
o die ihren Beitrag zur Gesellschaft leisten wollen.
o die Karrieremöglichkeiten suchen.
o die Abwechslung und Vielfalt schätzen.
o denen Chancengleichheit wichtig ist.
o die einen sicheren Arbeitsplatz schätzen.
o die auf ein faires Gehaltsmodell Wert legen.
Wir sichern und gestalten die Zukunft Österreichs – rechtsstaatlich, qualitätsvoll und loyal.
Im Fall der Aufnahme wird ein Dienstverhältnis für Vertragsbedienstete mit Sondervertrag für die exekutivdienstliche Verwendung im fremden- und grenzpolizeilichen Bereich mit der Möglichkeit zur Auslandsentsendung begründet. Das Dienstverhältnis für die exekutivdienstliche Verwendung im fremden- und grenzpolizeilichen Bereich dient nach einer sechsmonatigen Grundausbildung und einer FRONTEX-Ausbildung zur Wahrnehmung exekutiv-dienstlicher Agenden im fremden- und grenzpolizeilichen Bereich, der Möglichkeit einer Auslandsentsendung, sowie zur Unterstützung im sicherheitspolizeilichen Bereich. Das Dienstverhältnis für Vertragsbedienstete mit Sondervertrag für die exekutivdienstliche Verwendung im fremden- und grenzpolizeilichen Bereich ist per Dienstvertrag unbefristet. Für die ersten sechs Monate des Dienstverhältnisses („Grundausbildung“) gebührt ein Ausbildungsentgelt von monatlich 50,29 Prozent des besoldungsrechtlichen Referenzbetrages zuzüglich der nach den Bestimmungen des § 8a Abs. 2 VBG 1948 idgF vorgesehenen Sonderzahlung (13. und 14. Gehalt). Ab dem 7. Monat des Vertragsverhältnisses gebühren das Normalentgelt nach den jeweils gültigen Entgeltsätzen in der Höhe der jeweiligen Einstufung entsprechenden Entlohnungsstufe der Entlohnungsgruppe v4 Bewertungsgruppe 1 zuzüglich der nach den Bestimmungen des § 8a Abs. 2 VBG 1948 idgF vorgesehenen Sonderzahlung, sowie die für Beamte der Verwendungsgruppe E2c vorgesehenen exekutivspezifischen Zulagen und Nebengebühren. Nach mindestens 2 Jahren im Dienstverhältnis besteht die Möglichkeit der Absolvierung einer Ergänzungsausbildung und Ablegung der Dienstprüfung. Nach positivem Abschluss wird ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis im Bereich der Verwendungsgruppe E2b begründet.
## Erfordernisse
o Österreichische Staatsbürgerschaft
o Volle Handlungsfähigkeit
o Persönliche und fachliche Eignung
o Einwandfreier Leumund
o Mindestalter von 18 Jahren bei Aufnahme in die Grundausbildung
o Lenkberechtigung der Klasse B ohne Auflagen mit Ausnahme der Auflage "Tragen eines
Sehbehelfs" bei Aufnahme in die Grundausbildung
o Für männliche Bewerber gilt zudem noch, der vollständig abgeleistete Präsenz- oder Zivildienst
bzw. in Ausnahmefällen die Untauglichkeitsbescheinigung bei Aufnahme in die
Grundausbildung
Bitte beachten Sie außerdem, dass eine Tätowierung der Eignung zum Exekutivdienst nur dann entgegensteht, wenn sie auf die Zugehörigkeit zu einer verfassungsgefährdenden Gruppe schließen lässt oder sie geeignet ist, das Vertrauen der Allgemeinheit in die sachliche Wahrnehmung der angestrebten dienstlichen Aufgaben zu erschüttern. Zudem gibt es allgemeine absolute medizinische Ausschließungsgründe.
## Gleichbehandlungsklausel
Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.