In dieser Rolle begutachtest du Verletzte und verstorbene Personen sowie Kraftfahrzeuglenker. Außerdem führst du Ermittlungen gemäß dem Waffengesetz durch und prüfst die sanitären Zustände in den Polizeikommissariaten.
Anforderungen
- •Österreichische Staatsbürgerschaft
- •Volle Handlungsfähigkeit
- •Erfolgreicher Abschluss des medizinischen Studiums
- •Berechtigung zur freien Berufsausübung (ius practicandi)
- •Notarztdiplom von Vorteil
- •Bereitschaft zur Ablegung der Prüfungen
- •Unbedenkliches Vorleben
Deine Aufgaben
- •Verletzte begutachten
- •Tote und Personen nach dem Unterbringungsgesetz begutachten
- •Kraftfahrzeuglenker untersuchen und begutachten
- •Prüfungen nach dem Waffengesetz durchführen
- •Haft- und Deliktfähigkeit untersuchen
- •Sanitäre Zustände der Amtsräume überwachen
- •Gesundheitszustand von Polizeibediensteten ärztlich untersuchen
Original Beschreibung
# Polizeiarzt/Polizeiärztin
Bei dieser Ausschreibung handelt es sich um ein Dienstverhältnis mit einem Beschäftigungsausmaß von 50%.
## Aufgaben und Tätigkeiten
* Begutachtung von Verletzten
* Toten und Personen nach dem Unterbringungsgesetz
* Untersuchung und Begutachtung von Kraftfahrzeuglenkern
* Untersuchung und Begutachtung nach dem Waffengesetz
* Untersuchung auf Haft- und Deliktfähigkeit Aufsicht über die sanitären Zustände der Amtsräume, der Arrestzellen in den Polizeikommissariaten, Kriminaldienststellen und der Polizeianhaltezentren
* die ärztliche Untersuchung und Begutachtung des Gesundheitszustandes der Polizeibediensteten sowie anderer Bundesbediensteten über Auftrag der Dienstbehörde - keine Nachtdienste!
## Erfordernisse
* Österreichische Staatsbürgerschaft
* die volle Handlungsfähigkeit
Persönliche und fachliche Eignung für die Erfüllung der Aufgaben:
* erfolgreicher Abschluss des medizinischen Studiums
* Berechtigung zur freien Berufsausübung (ius practicandi)
* Notarztdiplom ist erwünscht
* die Bereitschaft zur Ablegung der Prüfungen im Rahmen des polizeiärztlichen Curriculums oder die bereits erfolgreich abgelegte Physikatsprüfung
* ein im Hinblick auf die angestrebte Verwendung unbedenkliches Vorleben
## Gleichbehandlungsklausel
Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.