EQ
EQOS Gruppe2 Monate
Payroll Specialist Schwerpunkt Doppelbesteuerungsabkommen(m/w/x)
Vollzeit
mit Homeoffice
Berufserfahren
Keine Angabe
Dinslaken
Nejo KI-Zusammenfassung
Dein Alltag besteht darin, die monatliche Entgeltabrechnung eigenständig durchzuführen und Doppelbesteuerungsabkommen umzusetzen. Außerdem berätst du interne Ansprechpartner und arbeitest eng mit verschiedenen Institutionen zusammen.
Lass KI die perfekten Jobs für dich finden!
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Anforderungen
- •Abgeschlossene kaufmännische Ausbildung
- •Mehrjährige Erfahrung in der Entgeltabrechnung
- •Fundierte Kenntnisse im internationalen Steuerrecht
- •Kenntnisse in gängigen Abrechnungssystemen
- •Strukturierte, lösungsorientierte Arbeitsweise
Abgeschlossene Berufsausbildung
Berufserfahrung
ca. 1 – 4 Jahre
Deine Aufgaben
- •Monatliche Entgeltabrechnung eigenständig durchführen
- •Doppelbesteuerungsabkommen bei grenzüberschreitenden Einsätzen umsetzen
- •Abrechnung nach SOKA-Bau-Vorgaben unterstützen
- •Interne Ansprechpartner zu lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Themen beraten
- •Mit Steuerberatungen, Sozialversicherungsträgern und Behörden zusammenarbeiten
- •Ideen zur Prozessoptimierung in der Entgeltabrechnung einbringen
Tools & Technologien
MS OfficeLogaHR
Sprachen
Deutsch – verhandlungssicher
Englisch – verhandlungssicher
Deine Vorteile
Sicherer Arbeitsplatz
- •Unbefristeter Arbeitsvertrag
Flexibles Arbeiten
- •Mobiles Arbeiten nach Absprache
Lockere Unternehmenskultur
- •Internationale Teamkultur
Attraktive Vergütung
- •Attraktive Vergütung und Sozialleistungen
Mentoring & Coaching
- •Persönliche und fachliche Weiterentwicklung
Die Originalanzeige dieses Stellenangebotes in der aktuellsten Version findest du hier. Nejo hat diesen Job automatisch von der Website des Unternehmens EQOS Gruppe erfasst und die Informationen auf Nejo mit Hilfe von KI für dich aufbereitet. Trotz sorgfältiger Analyse können einzelne Informationen unvollständig oder ungenau sein. Bitte prüfe immer alle Angaben in der Originalanzeige! Inhalte und Urheberrechte der Originalanzeige liegen beim ausschreibenden Unternehmen.
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