Du übernimmst die Verantwortung für die strategische Personalplanung und das Budget. Außerdem leitest du den schulärztlichen Dienst und triffst grundlegende Entscheidungen für die Bildungsdirektion in Niederösterreich.
Anforderungen
- •Rechtskundiger Verwaltungsbediensteter
- •Abgeschlossenes Hochschulstudium der Rechtswissenschaft
- •Mindestens dreijährige Leitungserfahrung
- •Kenntnisse in Personalmanagement und Controlling
- •Kenntnisse im Bildungsbereich und Schulorganisation
- •Erfahrungen in Change-Prozessen
- •Kenntnisse in der Bewirtschaftung von Lehrpersonalressourcen
- •Fähigkeit zu strategischem und analytischem Denken
- •Organisationsfähigkeit und Entscheidungsstärke
- •Ausgezeichnete Kommunikationsfähigkeit
- •Kenntnisse der Niederösterreichischen Landesverfassung
- •Kenntnisse über Schulverwaltung und Elementarpädagogik
Deine Aufgaben
- •Leitung der Bildungsdirektion vertreten
- •Strategische Personalplanung und -management durchführen
- •Bundes- und Landeslehrpersonalressourcen bewirtschaften
- •Budget und wirtschaftliche Angelegenheiten verantworten
- •Rechtliche Angelegenheiten bearbeiten
- •Schulärztlichen Dienst steuern und koordinieren
- •Strategische Entscheidungen für die Bund-Länder-Behörde treffen
Original Beschreibung
# Leitung des Präsidialbereichs in der Bildungsdirektion für Niederösterreich
Gemäß § 18 Abs. 3 des Bildungsdirektionen-Einrichtungsgesetzes – BD-EG, BGBl. I Nr. 138/2017, wird die Funktion des Leiters/der Leiterin des Präsidialbereichs in der Bildungsdirektion für Niederösterreich öffentlich ausgeschrieben.
Diese Funktion ist der Verwendungsgruppe A1, Funktionsgruppe 7 bzw. Bewertungsgruppe v1/5 zuzuordnen und durch befristete Betrauung für einen Zeitraum von fünf Jahren zu besetzen.
## Aufgaben und Tätigkeiten
1. Vertretung der Leitung der Bildungsdirektion bei der Besorgung aller Geschäfte der Bildungsdirektion
2. Strategische Personalplanung, Personalmanagement einschließlich Controlling sowie strategische Personal- und Organisationsentwicklung
3. Gesamtverantwortung für die Bewirtschaftung der Bundes- und Landeslehrpersonalressourcen (unter Mitwirkung der Leitung des Bereichs Päda-gogischer Dienst)
4. Gesamtverantwortung für das Budget, das IKT-Management, das Kosten- und Leistungsmanagement sowie alle wirtschaftlichen Angelegenheiten
5. Behandlung sämtlicher rechtlich zu bewertender Angelegenheiten
6. Steuerung und Koordination des schulärztlichen Dienstes, der pädagogisch-psychologischen Beratung und psychosozialen Unterstützung in den Schulen
7. Grundlegende strategische als auch unternehmerische Entscheidungen für die gemeinsame Bund-Länder-Behörde in Zusammenarbeit mit dem/der Leiter/in der Bildungsdirektion
## Erfordernisse
Allgemeine Voraussetzungen
1. rechtskundiger Verwaltungsbediensteter/rechtskundige Verwaltungsbedienstete (gemäß § 18 Abs. 2 BD-EG)
2. Abgeschlossenes Hochschulstudium der Rechtswissenschaft oder vergleichbare Ausbildung
Weitere Erfordernisse
1. Eine mindestens dreijährige Leitungserfahrung
2. Kenntnisse in den Bereichen Personalmanagement, Controlling, Haushaltsrecht, Facility-Management und IKT-Management
3. Kenntnisse im Bildungsbereich inklusive der Schulorganisation der regionalen Bildungsstruktur
4. Erfahrungen in der Umsetzung von Strategien im Rahmen von Change-Prozessen
5. Kenntnisse im Bereich der Bewirtschaftung der Bundes- und Landeslehrpersonalressourcen
6. Fähigkeit zu strategischem und analytischem Denken
7. Organisationsfähigkeit, Entscheidungsstärke sowie besondere Eignung zur Mitarbeiter/innen- und Teamführung
8. Ausgezeichnete Kommunikationsfähigkeit und ein hohes Maß an sozialer Kompetenz sowie Fähigkeit zum erfolgreichen Umgang mit Diversität
9. Kenntnisse der Niederösterreichischen Landesverfassung, der Verwaltungs- und Verfahrensabläufe bei Verwaltungsbehörden sowie der Gesetzgebungsprozesse in Niederösterreich
10. Kenntnisse über das Zusammenwirken der Gebietskörperschaften in Fragen der Schulverwaltung und der Elementarpädagogik
Die angeführten allgemeinen Voraussetzungen sowie weiteren Erfordernisse werden bei der Eignungsbeurteilung mit der gleichen Gewichtung berücksichtigt.
## Gleichbehandlungsklausel
Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.
## Kontaktinformation
ADir. RgR Robert Sperl
Bildungsdirektion für NÖ
3109 St. Pölten, Rennbahnstraße 29
Tel. 02742 280 2171