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Leitung der Sektion IV (Cyber Sicherheit, Digitales und Service)(m/w/x)

Bundesministerium für Inneres
Wien
12.387 - 13.187 / Monat

Du koordinierst und kontrollierst die Organisationseinheiten, legst Strategien fest und steuerst Projekte. Außerdem informierst du den Bundesminister über relevante Vorgänge und vertrittst das Ressort in verschiedenen Gremien.

Anforderungen

  • •Österreichische Staatsbürgerschaft
  • •Allgemeine Ernennungserfordernisse gemäß BDG 1979
  • •Abgeschlossenes Hochschulstudium in relevanten Bereichen
  • •Bereitschaft zur Sicherheitsüberprüfung
  • •Spezifisches Wissen über das Bundesministerium für Inneres
  • •Führungserfahrung von mindestens drei Jahren
  • •Fähigkeit zum vorausschauenden Erfassen von Entwicklungen
  • •Gute Kenntnisse der anzuwendenden Rechtsnormen
  • •Eingehende Kenntnisse in Organisationssteuerung
  • •Kenntnisse des Behörden- und Polizeiwesens
  • •Umfassende Führungsqualitäten
  • •Hohes sprachliches und schriftliches Ausdrucksvermögen

Deine Aufgaben

  • •Koordination und Kontrolle der Organisationseinheiten
  • •Planung und Entwicklung von Zieldefinitionen
  • •Festlegung von Strategien und Steuerung von Projekten
  • •Laufende Information des Bundesministers über Vorgänge
  • •Vertretung des Ressorts bei nationalen und internationalen Gremien

Original Beschreibung

# Leitung der Sektion IV (Cyber Sicherheit, Digitales und Service) im Bundesministerium für Inneres Das Bundesministerium für Inneres schreibt die Funktion " Leitung der Sektion IV (Cyber Sicherheit, Digitales und Service)" gemäß § 5 Absatz 4 des Ausschreibungsgesetz 1989, BGBI Nr. 85/1989, öffentlich aus. ## Aufgaben und Tätigkeiten Mit der Leitung der Sektion IV sind im Wesentlichen folgende Aufgaben verbunden: * Koordination, Kontrolle, Aufsicht und Weisungserteilung gegenüber den Organisationseinheiten der Sektion IV; * Planungs- und Entwicklungsaufgaben, Vorgabe von Zieldefinitionen, Festlegung von Strategien sowie Steuerung von Projekten und Vorhaben, die das gesamte Ressort betreffen; * laufende Information des Bundesministers über ressortrelevante Vorgänge, insbesondere aus den Organisationseinheiten der Sektion IV sowie * Vertretung des Ressorts über Auftrag bei nationalen und internationalen Gremien, Institutionen, Veranstaltungen, Konferenzen etc. ## Erfordernisse Bewerberinnen und Bewerber für diese Funktion haben folgende Erfordernisse zu erfüllen a) die österreichische Staatsbürgerschaft; b) die allgemeinen Ernennungserfordernisse gem. § 4 Abs. 1 Z 2 und 3 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (BDG 1979) bzw die Aufnahmekriterien gem. § 3 Abs. 1 Z 2 und 3 Vertragsbedienstetengesetz 1948 (VBG); c) die besonderen Ernennungserfordernisse für die Verwendungsgruppe A1 gem. Anlage 1 Z 1.12. zum BDG 1979 durch ein abgeschlossenes Hochschulstudium aus den Bereichen der Rechtswissenschaften, Wirtschaftswissenschaften, Technische Studien, Public Management oder Strategisches Sicherheitsmanagement; d) Bereitschaft zur Sicherheitsüberprüfung gemäß §§ 55 ff Sicherheitspolizeigesetz (SPG), Stufe „Streng geheim“ sowie das Bestehen derselben. Darüber hinaus sind folgende Fähigkeiten und besonderen Kenntnisse erforderlich: e) Spezielles Wissen über die Organisation und die Aufgabeninhalte des Bundesministeriums für Inneres, der nachgeordneten Dienststellen, der Sicherheitsexekutive und der Sicherheitsbehörden; f) dienstliche Führungserfahrung von mindestens drei Jahren (Absolvierung eines Spitzenführungskräftelehrgangs wünschenswert), langjährige Erfahrung in der strategischen Planung sowie fundiertes Managementwissen auf Basis einer akademischen Ausbildung; g) Fähigkeit zum vorausschauenden Erfassen von Entwicklungen, dem Setzen von zielorientierten Vorgaben und Maßnahmen und der entsprechenden Evaluierung; h) gute Kenntnisse der im Rahmen der Sektion anzuwendenden Rechtsnormen; i) eingehende Kenntnisse in den Bereichen Organisationssteuerung, Organisationscontrolling sowie in Angelegenheiten der Privatwirtschaftsverwaltung; j) Kenntnisse des gesellschaftlichen Umfeldes des Behörden- und Polizeiwesens und der damit zusammenhängenden Felder, insbesondere des staatlichen Krisen- und Katastrophenmanagements; k) umfassende Führungsqualitäten, insbesondere durch zielorientiertes Anleiten von Mitarbeitenden und besondere Fähigkeit zur Mitarbeiterinnen- und Mitarbeitermotivation sowie l) hohes sprachliches und schriftliches Ausdrucksvermögen, Beherrschen der englischen Sprache und ausgeprägtes Verhandlungsgeschick. Die unter den Punkten e) - l) angeführten, von den Bewerberinnen und Bewerbern erwarteten Kenntnisse und Fähigkeiten, werden bei der Eignungsbeurteilung mit gleicher Gewichtung berücksichtigt. Gemäß § 5 Abs 2a AusG wird darauf hingewiesen, dass Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienststelle, in deren Bereich die Betrauung mit dem ausgeschriebenen Arbeitsplatz (Funktion) wirksam werden soll, erwünscht sind. ## Gleichbehandlungsklausel Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt. ## Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges Der Monatsbezug beträgt bei Beamtinnen oder Beamten in der Verwendungsgruppe A1, Funktionsgruppe 9 mindestens € 13.187,10 brutto; bei Vertragsbediensteten beträgt das Entgelt in der Entlohnungsgruppe v1, Bewertungsgruppe 7 mindestens € 12.387,60 brutto. Der Bezug bzw. das Entgelt erhöht sich eventuell auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entlohnungsbestandteile Gemäß § 6 Abs 1 AusG haben die Bewerberinnen oder Bewerber in ihrem Bewerbungsgesuch die Gründe anzuführen, die sie für die Bekleidung der Funktion als geeignet erscheinen lassen. Für allfällige aus dem Bewerbungsverfahren entstehende Kosten wird kein Ersatz geleistet.
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