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Leitung der Abteilung Support 1 und stellvertretende Amtsleitung des Sozialministeriumservice(m/w/x)

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Wien
3.716 - 6.076 / Monat

Im Alltag übernimmst du die Fach- und Dienstaufsicht und bist für die umfassende Planung sowie Überwachung des Dienstbetriebs zuständig. Außerdem gestaltest du die Personalentwicklung und -förderung, kümmerst dich um Personalangelegenheiten und arbeitest aktiv an der Optimierung der Ressourcen.

Anforderungen

  • •Österreichische Staatsbürgerschaft oder unbeschränkter Zugang
  • •Allgemeine Aufnahmevoraussetzungen laut Vertragsbedienstetengesetz
  • •Persönliche und fachliche Eignung
  • •Abgeschlossene Hochschulausbildung
  • •Umfangreiche Kenntnisse im Dienst- und Besoldungsrecht
  • •Kenntnis der Ziele und Strategien des SMS
  • •Fähigkeit zur Analyse und Koordination
  • •Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen
  • •Hervorragender Umgang mit Menschen
  • •Sehr gute Kenntnisse von Managementinstrumenten
  • •Hohes soziales Verständnis und Organisationstalent
  • •Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten erwünscht

Deine Aufgaben

  • •Dienst- und Fachaufsicht durchführen
  • •Dienstbetrieb planen, organisieren und überwachen
  • •Vollziehung des Dienst- und Besoldungsrechts sicherstellen
  • •Personalentwicklung und -förderung gestalten
  • •Personalcontrolling durchführen
  • •Planstellenbewirtschaftung und Arbeitsplätze managen
  • •Referatseinteilungen und Verantwortlichkeiten klären
  • •Delegationsrahmen verwalten und bewerten
  • •Eingabe- und Anordnungsberechtigungen vergeben
  • •Maßnahmen der Organisationsentwicklung mitwirken
  • •Ressourcenoptimierung unterstützen
  • •Bundesziele in Zusammenarbeit umsetzen
  • •Informationsmanagement im Fachbereich betreiben
  • •Personalangelegenheiten für die Landesstelle Wien klären
  • •Dienststellenangelegenheiten im Supportbereich bearbeiten
  • •Fachaufsicht in Abwesenheit der Amtsleitung führen

Original Beschreibung

# Leitung der Abteilung Support 1 und stellvertretende Amtsleitung des Sozialministeriumservice Gemäß § 4 Abs 1 des Ausschreibungsgesetzes 1989, BGBl. Nr. 85, in der derzeit geltenden Fassung, wird die Funktion der Leitung der Abteilung Support 1 und der stellvertretenden Amtsleitung des Sozialministeriumservice ausgeschrieben. Der Monatsbezug beträgt mindestens: € 4.299,40 brutto (A1/5) € 3.716,00 brutto (v1/4 Entlohnungsstufe 1 mit Einstiegsstufe der Funktionszulage) € 6.076,20 brutto (v1/4 Entlohnungsstufe 3 mit Regelstufe der Funktionszulage ab einem Besoldungsdienstalter von 4 Jahren) Der Monatsbezug erhöht sich eventuell auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch einzurechnende Zeiten bzw. durch das Besoldungsdienstalter. ## Aufgaben und Tätigkeiten Dienst- und Fachaufsicht Planung, Organisation und Überwachung des Dienstbetriebes zum Zwecke der Sicherstellung einer gesetzmäßigen Vollziehung, sowie einer zweckmäßigen, wirtschaftlichen und sparsamen Gebarung im Geschäftsbereich der Abteilung unter Beachtung der Inhalte des Leiter:innenprofiles des SMS (DRS Nr. 9/2023). Geschäftsbereich Bundesweite Querschnittsaufgaben: * Vollziehung des Dienst- und Besoldungsrechts (ausgenommen delegierte Dienststellenangelegenheiten) * Angelegenheiten der Personalentwicklung und MitarbeiterInnenförderung (Schwerpunkt Arbeitsplatz, Gestaltung der Inhalte u. Rahmenbedingungen, Veränderung) unter Berücksichtigung fachlicher Erfordernisse * Personalcontrolling * Angelegenheiten der Geschäftsordnung und - einteilung, der Planstellenbewirtschaftung und Arbeitsplätze * Angelegenheiten der Referatseinteilungen und BE-FIT VK Zuständigkeiten * Verfügung bundesweiter Delegationsrahmen (connex Arbeitsplatzbewertung), * Vergabe u. Verwaltung v. Eingabe- u. Anordnungs-Berechtigg.f. BE-FIT Fachanw. * Mitwirkung an Maßnahmen der Organisationsentwicklung, Aufbauorganisation * Mitwirkung an Maßnahmen der Ressourcenoptimierung * Mitwirkung an d. Umsetzung v. Bundeszielen in Zusammenarbeit mit LSTL u. Stabsabt. (RZLP) * Informationsmanagement im Fachbereich Regionale Aufgaben: * Personalangelegenheiten für die Landesstelle Wien (Dienststellenangelegenheiten) in Zusammenarbeit mit Beauftragten, tw. f. LST. NÖ am Standort Wien * Personalangelegenheiten (Dienststellenang.) für AL, Stabsabt., Supportbereich Bei Abwesenheit der Amtsleitung: * Fachaufsicht in Angelegenheiten der Supportabteilungen, Dienstaufsicht über das gesamte SMS ## Erfordernisse V e r p f l i c h t e n d e E r f o r d e r n i s s e : * Österreichische Staatsbürgerschaft oder unbeschränkter Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt; * Erfüllung der allgemeinen Aufnahmevoraussetzungen gemäß § 3 des Vertragsbedienstetengesetzes 1948, BGBl. Nr. 86, in der derzeit geltenden Fassung; * Persönliche und fachliche Eignung für die Erfüllung der mit dieser Funktion verbundenen Aufgaben * Eine der Verwendung auf dem Arbeitsplatz entsprechende abgeschlossene Hochschulausbildung E r w ü n s c h t e w e i t e r e Q u a l i f i k a t i o n e n : * Ausgeprägte Kenntnisse und umfangreiche Erfahrungen im Bereich des Dienst- und Besoldungsrechts des Bundes sowie des allgemeinen Arbeits- und Sozialrechts * Umfassende Kenntnis der Ziele, Strategien und Kulturen sowie der Aufgaben und Verfahren des SMS und seiner Teilbereiche * Fähigkeit zur Analyse und Koordination komplexer Bereiche * Verhandlungsgeschick, Durchsetzungs- und Repräsentationsvermögen * Hervorragender Umgang mit Menschen (Mitarbeiter:innenführung, Teamarbeit) * Sehr gute Kenntnisse über die Funktionen von Management- bzw. Führungsinstrumenten * Hohes soziales Verständnis, Initiative, Kreativität, Organisationstalent, Entscheidungsfreude, Verantwortungsbereitschaft und -bewusstsein Gemäß § 5 Abs. 2a des Ausschreibungsgesetzes 1989 sind Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienststelle, in deren Bereich die Betrauung mit der ausgeschriebenen Funktion wirksam werden soll, erwünscht. ## Gleichbehandlungsklausel Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.
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