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Leitung der Abteilung Präs/3(m/w/x)

Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung
Wien
4.299 - 5.453 / Monat

Du erteilst Rechtsauskünfte und unterstützt die Fachabteilungen bei Beschaffungsprozessen. Außerdem prüfst du Verträge, erstellst Gutachten und pflegst wichtige Dokumente, während du mit relevanten Institutionen kommunizierst.

Anforderungen

  • •Abgeschlossene Hochschulbildung in Rechtswissenschaften
  • •Umfassende Kenntnisse der Rechtsvorschriften
  • •Kenntnisse der Verwaltungsstruktur der öffentlichen Verwaltung
  • •Gute Englischkenntnisse
  • •Belastbarkeit und Einsatzbereitschaft
  • •Verständnis für Diversität

Deine Aufgaben

  • •Rechtsauskünfte in Fachbereichen erteilen
  • •Fachabteilungen bei Beschaffungsprozessen unterstützen
  • •Vertragsprüfungen durchführen
  • •Gutachten und Informationsschreiben erstellen
  • •Beschaffungsassistenztool weiterentwickeln
  • •Vertragsmuster und Datenschutzunterlagen pflegen
  • •Mit relevanten Institutionen kommunizieren

Original Beschreibung

# Öffentliche Ausschreibung der Funktion der Leitung der Abteilung Präs/3 im BMFWF Gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 Ausschreibungsgesetz 1989 (AusG), BGBl. Nr. 85/1989, wird die Funktion der Leitung der Abteilung Präs/3 (Vertrags- und Vergaberecht sowie sonstige Rechtsangelegenheiten) im Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung öffentlich ausgeschrieben. ## Aufgaben und Tätigkeiten In den Aufgabenbereich dieser Abteilung fallen insbesondere: * Erteilung von Rechtsauskünften in den Rechtsbereichen der Abteilung, Begleitung der Fachabteilungen bei Beschaffungsprozessen und rechtlichen Problemstellungen * Vertragsprüfungen * Erstellung von Gutachten und Informationsschreiben * Pflege und Weiterentwicklung des Beschaffungsassistenztools, des Bekanntgabetools, der Vertragsmuster sowie der datenschutzrechtlichen Unterlagen für die Zentralstelle * Kommunikation mit relevanten Institutionen wie Finanzprokuratur, Bundesbeschaffungsgesellschaft, Datenschutzbehörde sowie anderen Bundesministerien ## Erfordernisse Voraussetzungen für die Bewerbung um diese Funktion sind: Allgemeine Voraussetzungen: Eine der Verwendung auf dem Arbeitsplatz entsprechende abgeschlossene Hochschulbildung gemäß Z 1.12 bzw. Z 1.12a der Anlage 1 zum BDG 1979 (vorzugsweise Rechtswissenschaften) Besondere Kenntnisse und Fähigkeiten: 1. Umfassende Kenntnisse der Rechtsvorschriften im Abteilungsbereich (insbesondere Vergabe- und Vertragsrecht), Überblickswissen über die österreichische und europäische Rechtslage 35 % 2. Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der Verwaltungs- und Organisationsstruktur der öffentlichen Verwaltung 25 % 3. Gute Kenntnisse der englischen Sprache; Eignung zur Mitarbeiter:innenführung; Eignung für Koordinations- und Abstimmungsaufgaben, Teamfähigkeit 20 % 4. Belastbarkeit und Einsatzbereitschaft, selbständiges Arbeiten, Genauigkeit und Flexibilität, Verantwortungsbewusstsein, Fähigkeit zur Improvisation- und Organisation 10 % 5. Verständnis für Diversität, soziale und emotionale Kompetenz 10 % ## Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges Als Bewerbungsunterlagen sind beizubringen: Ein Lebenslauf sowie ein Bewerbungsgesuch unter Anführung der Gründe, die die Bewerberin bzw. den Bewerber für die Ausübung dieser Funktion als geeignet erscheinen lassen (siehe Anforderungsprofil). Darüber hinaus ist der Bewerbung ein schriftliches Konzept für die Aufgabenerfüllung der Abteilung beizufügen. In diesem sind die persönlichen Vorstellungen hinsichtlich der mit der Leitungsfunktion verbundenen zentralen Herausforderungen, sowohl (soweit möglich) inhaltlich als auch im Bereich der Führung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, ausführlich darzustellen („konzeptive Leitvorstellung“). Gemäß § 5 Abs. 2 AusG enthält die Ausschreibung neben den allgemeinen Voraussetzungen, die jedenfalls erfüllt sein müssen, jene besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten, die für die Erfüllung der mit der ausgeschriebenen Funktion verbundenen Anforderungen von den Bewerberinnen und Bewerbern erwartet werden. Der Prozentsatz gibt an, mit welcher Gewichtung die besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten bei der Beurteilung der Eignung jeweils berücksichtigt werden. Gemäß § 5 Abs. 2a AusG sind auch Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienststelle, in deren Bereich die Betrauung mit dem ausgeschriebenen Arbeitsplatz (Funktion) wirksam werden soll, erwünscht. Der Monatsbezug (A1/5) / das Monatsentgelt (v1/4) beträgt mindestens EUR 4.299,40 brutto bzw. EUR 5.453,30 brutto (in der Regelstufe). Das Gehalt erhöht sich eventuell auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Bezugs- bzw. Entlohnungsbestandteile. Eine unabhängige Kommission erstellt ein Gutachten über die Eignung der Bewerberinnen und Bewerber, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Dieses Gutachten dient der Frau Bundesministerin als Entscheidungsgrundlage. Allfällige Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung bzw. dem Auswahlverfahren werden nicht ersetzt. Die personenbezogenen Daten, die Sie im Zuge Ihrer Bewerbung bekannt geben, werden durch das Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung zum Zwecke des Personalmanagements verarbeitet. Weitere Informationen zum Datenschutz im BMFWF finden Sie unter www.bmfwf.gv.at.
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