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Leitung der Abteilung III/7 (HR-Controlling, Personalplan)(m/w/x)

Bundeskanzleramt
Wien
4.505 - 5.453 / Monat

Deine Aufgaben umfassen das HR-Controlling der Bundesverwaltung und die Unterstützung bei Gehaltsverhandlungen. Zudem gestaltest du den Personalbedarf und das Pensionsmonitoring, entwickelst Controllingkonzepte und koordinierst haushaltsrechtliche Vorschriften.

Anforderungen

  • •Österreichische Staatsbürgerschaft oder unbeschränkter Zugang zum Arbeitsmarkt
  • •Erfüllung der allgemeinen Ernennungserfordernisse
  • •Abgeschlossene Hochschulbildung
  • •Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten
  • •Praktika in einem Tätigkeitsbereich erwünscht

Deine Aufgaben

  • •Kennzahlenbasiertes HR-Controlling der Bundesverwaltung durchführen
  • •Gehaltsverhandlungen unterstützen
  • •Personalbedarf für die Bundesverwaltung planen
  • •Pensionsaufwand des Bundes kontrollieren
  • •Pensionsmonitoring durchführen
  • •Controllingkonzepte und Kennzahlen entwickeln
  • •Personalplan und dessen Vollzug steuern
  • •Haushaltsrechtliche Vorschriften koordinieren
  • •SAP und MIS im Verantwortungsbereich betreuen
  • •HR-Controlling für Einrichtungen mit eigener Rechtsträgerschaft durchführen
  • •Gleichbehandlungsbericht erheben und aufbereiten
  • •Einkommensbericht gemäß § 6a B-GlBG erstellen
  • •Einkommensanalysen und Vergleiche anstellen
  • •Kostenberechnungen und finanzielle Auswirkungen darstellen
  • •Personaljahrbuch des Bundes erstellen
  • •Österreich in der Eurostat-Arbeitsgruppe vertreten
  • •Personaldatenaustausch der Gebietskörperschaften koordinieren
  • •WFA im Zuständigkeitsbereich der Sektion betreuen

Original Beschreibung

# Leitung der Abteilung III/7 (HR-Controlling, Personalplan) des Bundeskanzleramtes Gemäß § 2 Abs. 1 Z. 3 des Ausschreibungsgesetzes 1989, BGBl.Nr.85, wird die Leitung der Abteilung III/7 (HR-Controlling, Personalplan) des Bundeskanzleramtes ausgeschrieben. ## Aufgaben und Tätigkeiten Der Aufgabenbereich der ausgeschriebenen Funktion umfasst insbesondere: Kennzahlengestütztes HR- und Leistungscontrolling der Bundesverwaltung, inklusive besoldungsrelevantem Controlling; Unterstützung der Gehaltsverhandlungen; Planung des Personalbedarfs der Bundesverwaltung auf Basis von Kennzahlen und Benchmarking und Pensionsprognosen; Controlling des Pensionsaufwandes des Bundes; Pensionsmonitoring; Entwicklung von Controllingkonzepten und Kennzahlen; Personalplan und Personalplanvollzug einschließlich der Zuweisung von Planstellen mit besonderer Widmung, Personalplanvollzugscontrolling, Ausarbeitung von Richtlinien; Koordination und Abstimmung haushaltsrechtlicher Vorschriften; Angelegenheiten SAP und MIS im Verantwortungsbereich; HR-Controlling für Einrichtungen mit eigener Rechtsträgerschaft, die im organisatorischen und finanziellen Einflussbereich des Bundes stehen sowie Personalkapazitätscontrolling und Verordnungserstellung gemäß § 44 Abs. 10 BHG, Datenerhebung und Aufbereitung betreffend Gleichbehandlungsbericht; Einkommensbericht gem. § 6a B-GlBG; Einkommensanalysen und Vergleiche mit der Privatwirtschaft; Kostenberechnungen und Darstellung der finanziellen Auswirkungen von Maßnahmen aus dem Sektionsbereich; Personaljahrbuch des Bundes; Vertretung Österreichs in der Eurostat-Arbeitsgruppe zu Art. 65 des Statuts der Beamten der EU; Koordination des Personaldatenaustauschs der Gebietskörperschaften; WFA im Zuständigkeitsbereich der Sektion. ## Erfordernisse 1. Die österreichische Staatsbürgerschaft oder unbeschränkter Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt; 2. Die Erfüllung der allgemeinen Ernennungserfordernisse im Sinne des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl.Nr. 333, bzw. der Aufnahmekriterien des Vertragsbedienstetengesetzes 1948, BGBl.Nr. 86; 3. Eine erfolgreich abgeschlossene Hochschulbildung gemäß Z 1.12. der Anlage 1 zum BDG 1979. Folgende besondere Kenntnisse und Fähigkeiten werden erwartet: Der Monatsbezug (A1/6) / das Monatsentgelt (v1/4) beträgt mindestens € 4.505,00 brutto / € 5.453,30 brutto (jeweils erste Gehalts-/Entlohnungsstufe in der Regelstufe). Er/es erhöht sich eventuell auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entlohnungsbestandteile. Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt gemäß § 5 Abs. 2b Ausschreibungsgesetz 1989 nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt. Gemäß § 6 Abs. 1 des Ausschreibungsgesetzes 1989 haben die Bewerberinnen oder Bewerber in ihrem Bewerbungsgesuch die Gründe anzuführen, die sie für die Bekleidung der ausgeschriebenen Funktion als geeignet erscheinen lassen.
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