Du planst und managst die Öffentlichkeitsarbeit, entwickelst Strategien und sorgst für ein effektives Informationsmanagement. Außerdem kommunizierst du aktiv und gestaltest Ausbildungsmaßnahmen für die Polizei und Sicherheitsverwaltung.
Anforderungen
- •Österreichische Staatsbürgerschaft
- •Allgemeine Ernennungserfordernisse gem. § 4 Abs 1 Z 2 und 3 BDG 1979
- •Besondere Ernennungserfordernisse für Verwendungsgruppe A1
- •Einwilligung zur Sicherheitsüberprüfung
- •Kenntnisse über Geschäftsstellenaufbau des BMI
- •Führungserfahrung
- •Kenntnisse im journalistischen Arbeiten
- •Besondere Kommunikationsfähigkeit
- •Medieninteresse und Medienkontakte
- •Sehr gute Fremdsprachenkenntnisse
- •Hohes Verantwortungsbewusstsein
Deine Aufgaben
- •Öffentlichkeitsarbeit planen und managen
- •Ressortstrategie zur Öffentlichkeitsarbeit erstellen
- •Infomanagement des BMI gewährleisten
- •Aktive Kommunikation und Agenda Setting durchführen
- •Öffentlichkeitsarbeit bei speziellen Herausforderungen sicherstellen
- •Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit mitgestalten
Original Beschreibung
# Leitung der Abteilung I/C/10 (Öffentlichkeitsarbeit) im Bundesministerium für Inneres
Das Bundesministerium für Inneres schreibt die Funktion "Leitung der Abteilung I/C/10 (Öffentlichkeitsarbeit)" gemäß § 5 Absatz 4 des Ausschreibungsgesetz 1989, BGBI Nr. 85/1989, öffentlich aus.
## Aufgaben und Tätigkeiten
Mit der Leitung der Abteilung I/C/10 sind im Wesentlichen folgende Aufgaben verbunden:
* Gesamtheitliche Planung, Management, Begleitung und Kontrolle der internen und externen Öffentlichkeitsarbeit, des BMI und Koordination der Länderteams für Öffentlichkeitsarbeit;
* Erstellung der Ressortstrategie zur Öffentlichkeitsarbeit und Koordinierung der Umsetzung derselben;
* Gewährleistung des Infomanagements des BMI;
* Aktive Kommunikation – auch in Hinblick auf das Bürger/innenservice – und Agenda Setting;
* Gewährleistung der Öffentlichkeitsarbeit bei speziellen Herausforderungen sowie
* Mitgestaltung der Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit bei Polizei und Sicherheitsverwaltung.
## Erfordernisse
Bewerberinnen und Bewerber für diese Funktion haben folgende Erfordernisse zu erfüllen:
a) die österreichische Staatsbürgerschaft;
b) die allgemeinen Ernennungserfordernisse gem. § 4 Abs 1 Z 2 und 3 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (BDG 1979) bzw. die Aufnahmekriterien gem. § 3 Abs 1 Z 2 und 3 Vertragsbedienstetengesetz 1948 (VBG);
c) die besonderen Ernennungserfordernisse für die Verwendungsgruppe A1 gem. Z 1.12. der Anlage 1 zum BDG 1979 in Verbindung mit journalistischer Praxis;
d) Einwilligung in die Durchführung der Sicherheitsüberprüfung sowie das Bestehen derselben.
Darüber hinaus sind folgende Fähigkeiten und besonderen Kenntnisse erforderlich:
e) Kenntnisse über den Geschäftsstellenaufbau des Bundesministeriums für Inneres, dessen nachgeordneter Behörden und Dienststellen sowie grundsätzliche Kenntnisse über Behörden;
f) Führungserfahrung;
g) Besondere Kenntnisse und Erfahrung im journalistischen Arbeiten, insbesondere in Bezug auf das Verfassen von redaktionellen Texten, Artikeln und Beiträgen im Print- und Onlinemedienbereich;
h) Besondere Kommunikationsfähigkeit;
i) Besonderes Medieninteresse, Medienkontakte und Kenntnis der Medienlandschaft;
j) Sehr gute Fremdsprachenkenntnisse sowie
k) Hohes Verantwortungsbewusstsein.
Die unter den Punkten e) - k) angeführten, von den Bewerberinnen und Bewerbern erwarteten Kenntnisse und Fähigkeiten, werden bei der Eignungsbeurteilung mit gleicher Gewichtung berücksichtigt.
Gemäß § 5 Abs 2a AusG wird darauf hingewiesen, dass Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienststelle, in deren Bereich die Betrauung mit dem ausgeschriebenen Arbeitsplatz (Funktion) wirksam werden soll, erwünscht sind.
## Gleichbehandlungsklausel
Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.
## Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges
Der Monatsbezug beträgt bei Beamtinnen oder Beamten in der Verwendungsgruppe A1, Funktionsgruppe 6 mindestens € 4.505,00; bei Vertragsbediensteten beträgt das Entgelt in der Entlohnungsgruppe v1, Bewertungsgruppe 4 mindestens € 3.716,00 brutto.
Der Bezug bzw. das Entgelt erhöht sich eventuell auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entlohnungsbestandteile.
Gemäß § 6 Abs 1 AusG haben die Bewerberinnen oder Bewerber in ihrem Bewerbungsgesuch die Gründe anzuführen, die sie für die Bekleidung der Funktion als geeignet erscheinen lassen.
Für allfällige aus dem Bewerbungsverfahren entstehende Kosten wird kein Ersatz geleistet.