Du leitest den Bereich IT-Forensik und bist verantwortlich für die Durchführung operativer Einsätze sowie die Bearbeitung relevanter Sicherheitsvorfälle. Außerdem entwickelst du Systeme für die Forensik und planst fachspezifische Kontakte.
Anforderungen
- •Öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis in A1 oder privatrechtliches Dienstverhältnis in v1
- •Abgeschlossenes Hochschulstudium in Informatik
- •Prüfbescheinigung der Zulassungsgruppe STRENG GEHEIM
- •Abgeschlossene Grundausbildung A1
- •Fachspezifische IT-Kenntnisse
- •Englischkenntnisse mindestens NATO Level 3
- •Disziplin und Pflichtgefühl
- •Erfolgswille
- •Gleichstellungskompetenz
- •Kommunikationsfähigkeit
- •Ganzheitliches Denken
- •Zielorientiertes Führen
- •Ergebnisorientiertes Handeln
- •Innovationsbereitschaft
- •Repräsentatives Auftreten
- •Verhandlungsfähigkeit
- •Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten
Deine Aufgaben
- •Leitung des Referats Informationstechnik-Forensik
- •Operative Einsätze bei Beweismittelsicherung leiten
- •IKT-Sicherheitsvorfälle forensisch bearbeiten
- •Systeme und Applikationen für IT-Forensik entwickeln
- •Forensik-Prozesse detailliert planen und evaluieren
- •Teilnahme an Konferenzen zur Informationsgewinnung
- •Bedarfsträgerorientierte Unterstützung bei Sicherheitsvorfällen
- •Planung fachspezifischer Kontakte durchführen
- •Einsatz bei nationalen und internationalen Operationen
Deine Vorteile
Laufende Aus- und Weiterbildung
Geschlechtsneutrale Gehaltstabelle
Gesundheitsfördernde Maßnahmen
Vielfältiges Aufgabengebiet
Krisensicherer Arbeitsplatz
Original Beschreibung
# Leiterin oder Leiter Netzwerkanalyse & Chefforensikerin oder Chefforensiker im BMLV (A1/1)
Gemäß § 20 Abs. 1 Ausschreibungsgesetz 1989 können für nachstehend angeführten, zur Besetzung gelangenden Arbeitsplatz Bewerbungen eingebracht werden:
Leiterin oder Leiter Netzwerkanalyse & Chefforensikerin oder Chefforensiker
Dienststelle: BMLV
Dienstort: WIEN
PosNr.: 223
Wertigkeit: A1/1 bzw. v1/1
PG: Z
Der Monatsbezug/das Monatsentgelt beträgt wie folgt:
Mindestens für A1/1 3.373,60€ (brutto) v1/1 3.716,00€ (brutto)
Er erhöht sich eventuell auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entlohnungsbestandteile. Gemäß § 84c VBG ist für den gegenständlichen Arbeitsplatz seit dem 01. Jänner 2023 keine Ausbildungsphase mehr vorgesehen.
Allgemeine „Benefits“
• laufende Aus-, Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
• Geschlechtsneutrale Gehaltstabelle
• Maßnahmen zur Gesundheitsförderung (Impfaktionen)
• vielfältiges und spannendes Aufgabengebiet
• krisensicherer Arbeitsplatz
Die ausgeschriebene Funktion setzt ein Verhältnis besonderer Verbundenheit zu Österreich voraus, die nur von Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft erwartet werden kann, sodass diese Funktion nur Bewerberinnen und Bewerbern mit österreichischer Staatsbürgerschaft offensteht.
Das BMLV ist bestrebt, den Anteil von Frauen in allen Verwendungen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein.
## Aufgaben und Tätigkeiten
Mit dieser Funktion sind folgende Aufgaben verbunden:
• Leitung des Referats Informationstechnik-Forensik
• Planung, Leitung und Durchführung von operativen Einsätzen bei der forensischen Beweismittelsicherung und Analyse
• Bearbeitung von relevanten Informations- und Kommunikationstechnologie-Sicherheitsvorfällen (IKTSihV) einschließlich der forensisch korrekten Beweismittelsicherung und forensischen Analyse im gesamten Spektrum der Informations- und Kommunikationstechnologie- (IKT)
• Entwicklung, Testung und Evaluierung von Systemen und Applikationen zur Wahrnehmung der IT-Forensik sowie sonstiger Bedarfsträger
• Detailplanung und laufende Evaluierung der Forensik-Prozesse
• Informationsgewinnung durch die Teilnahme an fachspezifischen Konferenzen, Symposien, Schulungen Übungen usw. im Rahmen der Aus-, Fort-, und Weiterbildung
• Bedarfsträgerorientierte Unterstützung bei der Reaktion auf relevante Sicherheitsvorfälle
• Planung und Wahrnehmung dienstlicher und fachspezifischer Kontakte
• Einsatz bei Operationen im Inland und bei Bedarf im Ausland
## Erfordernisse
Die Betrauung einer Bewerberin/eines Bewerbers setzt neben der Erfüllung der allgemeinen Ernennungserfordernisse im Sinne des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. Nr. 333, voraus:
◦ Das Bestehen eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses in der Verwendungsgruppe A1 (A) oder eines privatrechtlichen Dienstverhältnisses in der Entlohnungsgruppe v1 (a) oder das Vorliegen der Voraussetzungen für die Übernahme in ein solches öffentliches Dienstverhältnis.
◦ Abgeschlossenes Hochschulstudium (Diplom-, Master- oder Doktoratsstudium) gemäß Zi 1.12 der Anlage 1 zum BDG 1979 der Informatik/Computertechnik bzw. gleichgestelltes Universitätsstudium
◦ Vorliegen einer Prüfbescheinigung der Zulassungsgruppe STRENG GEHEIM bzw. zu mindestens der Zulassungsgruppe GEHEIM entsprechend den Bestimmungen des Erlasses vom 23. März 2022, GZ S93207/50-ndAbw/2022. Dieses Erfordernis kann durch eine eidesstattliche Erklärung, dass die Verlässlichkeitserklärung ausgefüllt und an zuständiger Stelle abgegeben worden ist, d.h. die Verlässlichkeitsprüfung eingeleitet wurde, ersetzt werden, wobei der Beischluss einer diesbezüglichen Kopie der Verlässlichkeitserklärung entsprechend der bestehenden Erlasslage aus datenschutzrechtlichen Gründen zu unterbleiben hat. Es wird darauf hingewiesen, dass das positiv abgeschlossene Prüfverfahren der Zulassungsgruppe STRENG GEHEIM Voraussetzung für die Einteilung in der angestrebten Funktion ist.
Weiters sind besondere Kenntnisse bzw. Fähigkeiten vor allem in folgenden Bereichen erwartet:
• Abgeschlossene Grundausbildung A 1 oder die Bereitschaft diese zu absolvieren.
• fachspezifische IT-Kenntnisse
• Beherrschung der englischen Sprache, zumindest NATO-(BILC) Level 3 abgeschlossen (3/3/3/2+)
Darüber hinaus sind erwünscht:
Persönliche Merkmale:
• Disziplin und Pflichtgefühl
• Erfolgswille
• Gleichstellungskompetenz
• Kommunikationsfähigkeit
• Ganzheitliches Denken
• Zielorientiertes Führen
• Ergebnisorientiertes Handeln
• Innovationsbereitschaft
• Repräsentatives Auftreten
• Verhandlungsfähigkeit
Erwünscht sind auch Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienststelle, in deren Bereich die Betrauung mit dem ausgeschriebenen Arbeitsplatz wirksam werden soll.
## Gleichbehandlungsklausel
Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.