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Leiter:in der Abteilung IV/2 "Steuerökonomie und Steuerschätzung"(m/w/x)

Bundesministerium für Finanzen
Wien
4.505 - 5.453 / Monat

Du führst umfassende Steueranalysen durch und kümmerst dich um die Budgetierung öffentlicher Abgaben. Außerdem bereitest du den Finanzausgleich vor und wirkst aktiv an Steuerreformmaßnahmen mit.

Anforderungen

  • •Österreichische Staatsbürgerschaft
  • •Erfüllung der Ernennungserfordernisse
  • •Hochschulstudium der Volkswirtschaftslehre
  • •besondere Kenntnisse und Fähigkeiten

Deine Aufgaben

  • •Steueraufkommens- und Steuerausfallsschätzungen durchführen
  • •Steuersystem- und Steuerbelastungsvergleiche anstellen
  • •Steuerstatistiken erstellen und volkswirtschaftliche Fragen behandeln
  • •Öffentliche Abgaben budgetieren und Aufkommensanalysen durchführen
  • •Finanzausgleich vorbereiten und Berichtsdienst über öffentliche Abgaben leisten
  • •MWST Eigenmittelgrundlage berechnen
  • •An Steuerreformmaßnahmen mitwirken

Original Beschreibung

# Ausschreibung der Funktion einer Leiterin/eines Leiters der Abteilung IV/2 "Steuerökonomie und Steuerschätzung" im Bundesministerium für Finanzen Nach § 2 Absatz 1 Ziffer 3 des Ausschreibungsgesetzes 1989 wird die Funktion der Leitung der Abteilung IV/2 (Steuerökonomie und Steuerschätzung) des Bundesministeriums für Finanzen ausgeschrieben, die mit Wirksamkeit vom 1. September 2025 zu besetzen ist (Arbeitsplatzwertigkeit A 1/6 bzw. v1/4). ## Aufgaben und Tätigkeiten Die mit der Leitung der Abteilung IV/2 verbundenen Tätigkeiten umfassen insbesondere folgende Aufgabenbereiche: * Steueraufkommens- und Steuerausfallsschätzungen mittels ökonometrischen Steuersimulationsmodellen * Steuersystem- und Steuerbelastungsvergleiche, Steuerstatistiken sowie Behandlung volkswirtschaftlicher Fragen hinsichtlich Steuern und Abgaben * Budgetierung der öffentlichen Abgaben (Untergliederung 16) sowie laufende Aufkommensanalyse und Controlling; Mitwirkung bei der Vorbereitung des Finanzausgleiches; Berichtsdienst über öffentliche Abgaben; Berechnung der MWST Eigenmittelgrundlage * Mitwirkung an Steuerreformmaßnahmen im Zuständigkeitsbereich der Abteilung ## Erfordernisse * das Bestehen der österreichischen Staatsbürgerschaft sowie * die Erfüllung der allgemeinen Ernennungserfordernisse im Sinne des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 bzw. der Aufnahmekriterien des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 Verpflichtendes Erfordernis: Erfolgreicher Abschluss eines Hochschulstudiums der Volkswirtschaftslehre oder eines anderen Hochschulstudiums der Wirtschaftswissenschaften mit volkswirtschaftlichem Schwerpunkt (mindestens Diplomstudium oder Masterstudium gemäß Z 1.12. der Anlage 1 zum BDG 1979) Darüber hinaus werden folgende besondere Kenntnisse und Fähigkeiten erwartet: ## Gleichbehandlungsklausel Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt. ## Kontaktinformation Abteilung Präs. 2
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