Du führst umfassende Steueranalysen durch und kümmerst dich um die Budgetierung öffentlicher Abgaben. Außerdem bereitest du den Finanzausgleich vor und wirkst aktiv an Steuerreformmaßnahmen mit.
Anforderungen
- •Österreichische Staatsbürgerschaft
- •Erfüllung der Ernennungserfordernisse
- •Hochschulstudium der Volkswirtschaftslehre
- •besondere Kenntnisse und Fähigkeiten
Deine Aufgaben
- •Steueraufkommens- und Steuerausfallsschätzungen durchführen
- •Steuersystem- und Steuerbelastungsvergleiche anstellen
- •Steuerstatistiken erstellen und volkswirtschaftliche Fragen behandeln
- •Öffentliche Abgaben budgetieren und Aufkommensanalysen durchführen
- •Finanzausgleich vorbereiten und Berichtsdienst über öffentliche Abgaben leisten
- •MWST Eigenmittelgrundlage berechnen
- •An Steuerreformmaßnahmen mitwirken
Original Beschreibung
# Ausschreibung der Funktion einer Leiterin/eines Leiters der Abteilung IV/2 "Steuerökonomie und Steuerschätzung" im Bundesministerium für Finanzen
Nach § 2 Absatz 1 Ziffer 3 des Ausschreibungsgesetzes 1989 wird die Funktion der Leitung der Abteilung IV/2 (Steuerökonomie und Steuerschätzung) des Bundesministeriums für Finanzen ausgeschrieben, die mit Wirksamkeit vom 1. September 2025 zu besetzen ist (Arbeitsplatzwertigkeit A 1/6 bzw. v1/4).
## Aufgaben und Tätigkeiten
Die mit der Leitung der Abteilung IV/2 verbundenen Tätigkeiten umfassen insbesondere folgende Aufgabenbereiche:
* Steueraufkommens- und Steuerausfallsschätzungen mittels ökonometrischen Steuersimulationsmodellen
* Steuersystem- und Steuerbelastungsvergleiche, Steuerstatistiken sowie Behandlung volkswirtschaftlicher Fragen hinsichtlich Steuern und Abgaben
* Budgetierung der öffentlichen Abgaben (Untergliederung 16) sowie laufende Aufkommensanalyse und Controlling; Mitwirkung bei der Vorbereitung des Finanzausgleiches; Berichtsdienst über öffentliche Abgaben; Berechnung der MWST Eigenmittelgrundlage
* Mitwirkung an Steuerreformmaßnahmen im Zuständigkeitsbereich der Abteilung
## Erfordernisse
* das Bestehen der österreichischen Staatsbürgerschaft sowie
* die Erfüllung der allgemeinen Ernennungserfordernisse im Sinne des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 bzw. der Aufnahmekriterien des Vertragsbedienstetengesetzes 1948
Verpflichtendes Erfordernis:
Erfolgreicher Abschluss eines Hochschulstudiums der Volkswirtschaftslehre oder eines anderen Hochschulstudiums der Wirtschaftswissenschaften mit volkswirtschaftlichem Schwerpunkt (mindestens Diplomstudium oder Masterstudium gemäß Z 1.12. der Anlage 1 zum BDG 1979)
Darüber hinaus werden folgende besondere Kenntnisse und Fähigkeiten erwartet:
## Gleichbehandlungsklausel
Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.
## Kontaktinformation
Abteilung Präs. 2