Du unterrichtest, erfüllst erzieherische Aufgaben und übernimmst administrative Verpflichtungen im Rahmen deiner Lehrtätigkeit.
Anforderungen
- •2 Mittelschulehrpersonen für Bewegung und Sport Mädchen
- •Teilzeitanstellung
- •11 Stunden pro Woche
- •1 Mittelschulehrperson für Bewegung und Sport Knaben
- •1 Mittelschulehrperson für Deutsch
- •1 Mittelschulehrperson für digitale Grundbildung
- •Vollzeitanstellung
- •22 Stunden pro Woche
- •2 Mittelschulehrpersonen für Englisch
- •1 Mittelschulehrperson für Ernährung und Haushalt
- •1 Mittelschulehrperson für Mathematik
- •1 Mittelschulehrperson für Technik und Design
- •Schulpraxisbetreuung (HLG-Mentoring oder Bereitschaft zur Absolvierung)
- •Unterricht in altersgemischt, inklusiv und ganztägig geführten Klassen
- •Betreuung in Freizeit, Lernzeit und Teamteaching
- •Organisation von Schulprojekten und Schulveranstaltungen
- •Bereitschaft zur Mitarbeit am Schulentwicklungskonzept
Deine Aufgaben
- •Unterrichtstätigkeit ausüben
- •Erzieherische Aufgaben erfüllen
- •Administrative Aufgaben übernehmen
Original Beschreibung
## Aufgaben und Tätigkeiten
Unterrichtstätigkeit und Erfüllung der sonstigen lehramtlichen Pflichten, insbesondere erzieherische und administrative Aufgabe (§ 51 SchuG)
## Erfordernisse
2 Mittelschulehrpersonen: Bewegung und Sport Mädchen
Teilzeit
Gesamtstunden jeweils: 11 Stunden/Woche
1 Mittelschulehrperson: Bewegung und Sport Knaben
Teilzeit
Gesamtstunden: 11 Stunden/Woche
1 Mittelschulehrperson: Deutsch
Teilzeit
Gesamtstunden: 11 Stunden/Woche
1 Mittelschulehrperson: Digitale Grundbildung
Vollzeit
Gesamtstunden: 22 Stunden/Woche
2 Mittelschulehrpersonen: Englisch
Vollzeit
Gesamtstunden: 22 Stunden/Woche
1 Mittelschulehrperson: Ernährung und Haushalt
Teilzeit
Gesamtstunden: 11 Stunden/Woche
1 Mittelschulehrperson: Mathematik
Teilzeit
Gesamtstunden: 11 Stunden/Woche
1 Mittelschulehrperson: Technik und Design
Teilzeit
Gesamtstunden: 15 Stunden/Woche
* Schulpraxisbetreuung (Abschluss HLG-Mentoring oder Bereitschaft diesen zu absolvieren)
* Unterricht in altersgemischt, inklusiv und ganztägig geführten Klassen
* unverbindliche Übungen
* Betreuung Freizeit, Lernzeit und Teamteaching
* Organisation von Schulprojekten und Schulveranstaltungen
* Bereitschaft zur Mitarbeit am Schulentwicklungskonzept und Zusammenarbeit mit der Pädagogischen Hochschule/Teilnahme an Veranstaltungen der PHV
## Gleichbehandlungsklausel
Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.
## Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges
Folgende nützliche Hinweise sind bitte für Sie zu beachten:
Was ist jedenfalls für die Abgabe der Bewerbung vorzubereiten?
1. Nachweis der österr. Staatsbürgerschaft (in Form des Staatsbürgerschaftsnachweises oder eines österr. Reisepasses oder eines österr. Personalausweises) bzw. Nachweis des unbeschränkten Zuganges zum österreichischen Arbeitsmarkt.
2. Zeugnisse über die absolvierte Ausbildung: Nachweise der Studienabschlüsse, Reife- und/oder Diplomprüfungszeugnisse, Lehrbefähigungs- und Staatsprüfungszeugnisse, Gesellen- und Meisterprüfungszeugnisse.
3. Zeugnisse über bereits erfolgte Berufserfahrungen als Lehrperson, Praktika oder Berufspraxis für Quereinsteigende.
4. Nachweise für selbständig oder freiberuflich ausgeübte Tätigkeit.
5. Lebenslauf.
Hinweis für Quereinsteigende im Bereich der Mittelschulen: Wenn Sie eine Verwendung in einem allgemein bildenden Unterrichtsgegenstand anstreben, müssen Sie eine Zertifizierung durch die Zertifizierungskommission nachweisen. Haben Sie noch keinen Nachweis erhalten, so dürfen Sie vorläufig am Auswahlverfahren teilnehmen. Bitte denke Sie daran, rechtzeitig das Zertifizierungsverfahren zu absolvieren, da Sie spätestens bis zum Auswahlverfahren für Ihre Bewerbung den von der Zertifizierungskommission ausgestellten Nachweis über Ihre pädagogische Eignung für den Lehrberuf vorlegen müssen.
Hinweis für Zeugnisse aus dem EU-/EWR-Ausland: Ein Anerkennungsverfahren ist notwendig. Dazu übermitteln Sie bitte alle für die Beurteilung notwendigen Nachweise (Studienbücher, Studienerfolgsnachweise, Semesterzeugnisse usw.) in beglaubigter Kopie und gegebenenfalls übersetzt.
Aufwendungen im Zusammenhang mit der Bewerbung können nicht erstattet werden.
Was ist noch bis zum Beginn des Schuljahres zu tun?
Ihre Bewerbung war erfolgreich und Sie wurden als Lehrkraft auf Vorschlag der Pädagogischen Hochschule vom BMB ausgewählt? Gratulation! Jetzt sind es nur mehr ein paar Schritte bis zu Ihrem Einsatz in der Klasse. Dafür werden Sie aber nochmals speziell in den Einführungslehrveranstaltungen der Pädagogischen Hochschulen über die Strukturen und Rechtsgrundlagen des Schulwesens sowie die Methoden zur Durchführung und Auswertung von Unterricht vorbereitet. Die Absolvierung dieser Veranstaltungen ist für das Wirksamwerden Ihres Dienstvertrags Voraussetzung. Wenn Sie ein abgeschlossenes Lehramtsstudium nachweisen können oder bereits mindestens 120 ECTS-Anrechnungspunkte im Lehramtsstudium erworben haben, dann besuchen Sie die fünftägige, andernfalls eine zehntägige Einführungslehrveranstaltung an Ihrer Pädagogischen Hochschule. Die Lehrveranstaltungen werden in den beiden letzten Wochen der Hauptferien stattfinden. Für diese Zeit sind Sie auch versichert, denn mit dem Beginn der Lehrveranstaltungswoche beginnt ein der Vollversicherungspflicht unterliegendes Dienstverhältnis, das den Bezug von Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz ausschließt.
Hinweis: Die Verpflichtung zum Lehrveranstaltungsbesuch gilt nicht für Bewerberinnen und Bewerber, die eine mindestens einjährige Lehrpraxis im Ausmaß einer Vollbeschäftigung oder einer Teilbeschäftigung von mindestens 25% an einer Schule oder an mehreren Schulen, deren Schulart im Schulorganisationsgesetz oder im Land- und forstwirtschaftlichen Bundesschulgesetz geregelt ist, oder einer vergleichbaren Schule in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, der Türkischen Republik oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft aufweisen.
Außerdem möchten wir Sie noch auf folgende Modalitäten des Auswahlverfahrens hinweisen, die sowohl einen erfolgreichen Unterricht als auch eine zufriedenstellende Berufsperspektive für Lehrerinnen und Lehrer unterstützen:
Für alle Stellen werden in erster Linie Bewerberinnen und Bewerber mit voller Lehrbefähigung gesucht. Andere Bewerberinnen und Bewerber (z. B. weil Sie sich noch im laufenden Studium befinden) werden dann berücksichtigt, wenn keine geeigneten voll lehrbefähigten Bewerberinnen und Bewerber zur Verfügung stehen. Wenn Sie (noch) nicht die Regelerfordernisse erfüllen, sind Sie dennoch herzlich zur Bewerbung eingeladen!
Wie hoch ist das Entgelt bei einer Beschäftigung? Das Monatsentgelt für Neueinsteigende im Entlohnungsschema PD liegt (bei Vollbeschäftigung) bei mindestens € 3.520,20. Das Monatsentgelt im „alten Dienstrecht“ liegt in Abhängigkeit von Verwendung und Vorbildung (bei Vollbeschäftigung) zwischen mindestens € 2.599,2 und mindestens € 3.364,60. Diese Beträge erhöhen sich gegebenenfalls auf Basis der gesetzlichen Vorschriften, durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie durch sonstige mit den Besonderheiten der Verwendung verbundene Entlohnungsbestandteile.