Dein Alltag besteht darin, Unterricht durchzuführen und sowohl erzieherische als auch administrative Aufgaben im Rahmen deiner Lehrtätigkeit zu erfüllen.
Anforderungen
- •Abgeschlossene Lehramtsausbildung
- •Hohe fachliche Expertise in der Lehre
- •Digitale Kompetenz
- •Fähigkeit zur Teamarbeit
- •Identifikation mit der Organisation
- •Bereitschaft zu innovativen Projekten
- •Unterricht in Lebende Fremdsprache Englisch
- •Einbringung in weitere Fächer
Deine Aufgaben
- •Unterrichtstätigkeit durchführen
- •Erzieherische Aufgaben übernehmen
- •Administrative Aufgaben erfüllen
Original Beschreibung
# Praxismittelschule der PH OÖ, 4020 Linz, Lederergasse 35
Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung lädt Personen zur Bewerbung ein, die Interesse an einer Tätigkeit als Lehrer/in zu den folgenden Konditionen haben.
## Aufgaben und Tätigkeiten
Unterrichtstätigkeit und Erfüllung der sonstigen lehramtlichen Pflichten, insbesondere erzieherische und administrative Aufgabe (§ 51 SchuG)
## Erfordernisse
Die besonderen Anstellungserfordernisse ergeben sich aus § 90d Abs. 1 iVm Anlage 1 Z 23.2, 23.3 und 24.4 zum BDG 1979 und bezüglich der Vertragsbediensteten im Pädagogischen Dienst aus § 38 VBG iVm § 1 und 7 der Verordnung BGBl. II Nr. 305/2015.
Dieses Auswahlverfahren richtet sich an Personen mit abgeschlossener Lehramtsausbildung für Sekundarstufe
* FACH: Lebende Fremdsprache
Gesamtstunden: 11
Teilzeit, befristet
Besondere Qualifikationen:
- Hohe fachliche Expertise in der Lehre (und ggf. auch in der Forschung) im genannten Fachbereich
- Digitale Kompetenz
- Fähigkeit und Bereitschaft zur Teamarbeit
- Sichtbar gemachte Identifikation mit der Organisation der PH OÖ
- Die Bereitschaft an innovativen Unterrichtsprojekten mitzuarbeiten
Besonderheiten
- Unterricht im genannten Bereich „Lebende Fremdsprache Englisch“
- Einbringung in weitere Fächer und konzeptionelle Mitarbeit im Bereich Kunst und Gestaltung bzw. Digitale Grundbildung
## Gleichbehandlungsklausel
Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.