Du bist aktiv in der Unterrichtsvermittlung und kümmerst dich um zahlreiche lehramtliche Pflichten. Dazu zählen sowohl erzieherische als auch administrative Tätigkeiten, die deinen Alltag abwechslungsreich gestalten.
Anforderungen
- •Lehramt für Mittelschule
- •Digitale Kompetenzen
- •Hohe fachdidaktische Expertise erforderlich
- •Erfahrung in Mehrstufenklassen von Vorteil
- •Hohe Sozialkompetenz und Teamfähigkeit
- •Erfahrung in der Organisation von Begabungsförderungsmaßnahmen
- •Bereitschaft an innovativen Projekten mitzuarbeiten
- •Ausbildungen im sozialen Lernen von Vorteil
- •Bereitschaft in einem inklusiven Setting mitzuarbeiten
Deine Aufgaben
- •Unterricht durchführen
- •Lehramtliche Pflichten erfüllen
- •Erzieherische Aufgaben übernehmen
- •Administrative Aufgaben erledigen
Original Beschreibung
# Praxismittelschule der PH Salzburg Stefan Zweig
Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung lädt Personen zur Bewerbung ein, die Interesse an einer Tätigkeit als Lehrer/in zu den folgenden Konditionen haben.
## Aufgaben und Tätigkeiten
Unterrichtstätigkeit und Erfüllung der sonstigen lehramtlichen Pflichten, insbesondere erzieherische und administrative Aufgabe (§51 SchuG)
## Erfordernisse
Inklusionspädagogik:
Gesamtstunden: 22 Stunden Vollzeit
Besondere Qualifikationen:
Sie verfügen über folgende Qualifikationen, Erfahrungen und Kompetenzen:
* Lehramt für Mittelschule
* digitale Kompetenzen
* hohe fachdidaktische Expertise erforderlich
* Erfahrung in Mehrstufenklassen und verschränkten Ganztagsschulen von Vorteil
* hohe Sozialkompetenz und Teamfähigkeit
* Erfahrung in der Organisation und Planung von Begabungsförderungsmaßnahmen
* die Bereitschaft an innovativen Unterrichtsprojekten mitzuarbeiten
* Ausbildungen im Bereich soziales Lernen sind von Vorteil
* Die Bereitschaft in einem inklusiven Setting mitzuarbeiten
## Gleichbehandlungsklausel
Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.