Du führst Gesundheits- und Krankenpflege durch, leistest Familienarbeit und wendest Informationsmanagement sowie -technologie an.
Anforderungen
- •Vollständige Lehrbefähigung erforderlich
- •Bewerber/innen ohne vollständige Lehrbefähigung nur bei Mangel an geeigneten volllehrerbefähigten Bewerbern möglich
Deine Aufgaben
- •Gesundheits- und Krankenpflege durchführen
- •Familienarbeit leisten
- •Informationsmanagement und -technologie anwenden
Original Beschreibung
# Lehrerinnen und Lehrer, Schule für Sozialbetreuungsberufe Pinkafeld
Ausschreibung von Lehrerinnen- und Lehrerstellen an mittleren und höheren Schulen für das Schuljahr 2025/2026
Die Bewerbungsfrist beginnt am 28. April 2025 und endet am 09. Mai 2025.
Das Monatsentgelt im Entlohnungsschema PD liegt (bei Vollbeschäftigung) bei mindestens € 3.520,20. Es erhöht sich gegebenenfalls auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige mit den Besonderheiten der Verwendung verbundene Entlohnungsbestandteile.
Das Monatsentgelt im "alten Dienstrecht" liegt in Abhängigkeit von Verwendung und Vorbildung (bei Vollbeschäftigung) zwischen mindestens € 2.364,30 und mindestens € 3.364,60. Es erhöht sich gegebenenfalls auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch Anwendung des Schemas für nicht gesicherte Verwendungen, anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige mit den Besonderheiten der Verwendung verbundene Entlohnungsbestandteile.
## Aufgaben und Tätigkeiten
* Gesundheits- und Krankenpflege, Fachzusatz: Pflegepädagogik; 22 Stunden
* Familienarbeit; 11 Stunden
* Informationsmanagement und -technologie; 6 Stunden
## Erfordernisse
Für alle Stellen kommen in erster Linie Bewerber/innen mit voller Lehrbefähigung in Betracht. Nicht vollgeprüfte Bewerber/innen könne nur dann berücksichtigt werden, wenn keine geeigneten volllehrerbefähigten Bewerber/innen zur Verfügung stehen.
## Gleichbehandlungsklausel
Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.