Dein Alltag besteht darin, Küchendienstleistungen durchzuführen und Reinigungsarbeiten zu erledigen. Kein Tag gleicht dem anderen, denn du sorgst für Ordnung und Sauberkeit in der Küche.
Anforderungen
- •Österreichische Staatsbürgerschaft erforderlich
- •Volle Handlungsfähigkeit erforderlich
- •Persönliche und fachliche Eignung erforderlich
- •Nachsicht bei Erfüllung möglich
Deine Aufgaben
- •Küchendienstleistungen durchführen
- •Reinigungsarbeiten erledigen
Original Beschreibung
# Küchenhilfskraft
Sie sind engagiert, zuverlässig, verantwortungsbewusst und haben ein hohes Hygienebewusstsein? Sie arbeiten gerne im Team und bringen hohe Einsatzbereitschaft mit?
Im Verwaltungsbereich der Bildungsdirektion für Burgenland gelangt am Bundesschülerheim Eisenstadt, Bürgerspitalgasse 3, 7000 Eisenstadt, die Planstelle einer/eines Vertragsbediensteten - Küchenhilfskraft (Entlohnungsschema h/h4) mit einem Beschäftigungsausmaß von 40 Wochen-stunden unbefristet zur Besetzung.
Der Monatsbezug/das Monatsentgelt des Entlohnungsschemas h/h4 beträgt bei Vollbeschäftigung € 2.307,10 (brutto) monatlich.
Es erhöht sich eventuell auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entlohnungsbestandteile.
## Aufgaben und Tätigkeiten
Sämtliche im Küchendienst anfallende Tätigkeiten
und Reinigungsarbeiten
## Erfordernisse
1) die österreichische oder dieser gleichzuhaltenden Staatsbürgerschaft gem. § 1
Ausschreibungsgesetz 1989, BGBl. Nr. 85 in der geltenden Fassung
2) die volle Handlungsfähigkeit, ausgenommen ihre Beschränkung wegen
Minderjährigkeit
3) die persönliche und fachliche Eignung für die Erfüllung der Aufgaben,
die mit dieser Verwendung verbunden sind
Von Punkt 1) kann Nachsicht erteilt werden, wenn keiner der Bewerber/innen dieses Erfordernis erfüllt.
## Gleichbehandlungsklausel
Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.