Dein Alltag besteht darin, Heereskraftfahrzeuge zu fahren und Personentransporte durchzuführen. Du stellst sicher, dass Versorgungsfahrten ordnungsgemäß ablaufen und die Einsatzfähigkeit deines Fahrzeugs erhalten bleibt.
Anforderungen
- •Österreichische Staatsbürgerschaft
- •Bereitschaft zur Bekanntgabe persönlicher Daten
- •Erste Hilfe Ausbildung
- •Heereslenkerberechtigung Klasse B
- •Abgeschlossener Erste-Hilfekurs
- •Fahrtechnik- und Sicherheitskurse absolviert
- •Ausgezeichnete Kenntnisse der Straßenverkehrsordnung
- •Kenntnisse in Fahr- und Sicherheitstechnik
Deine Aufgaben
- •Aufgaben als Kraftfahrer durchführen
- •Heereskraftfahrzeug betreiben
- •Personentransporte durchführen
- •Versorgungsfahrten und administrative Tätigkeiten durchführen
- •Tätigkeiten als Heereskraftfahrer gemäß Bestimmungen ausführen
- •Einsatzfähigkeit des Dienstfahrzeugs erhalten
Deine Vorteile
Krisensicherer Arbeitsplatz
Gute Work-Life-Balance
Gute öffentliche Verkehrsanbindung
Original Beschreibung
# Kraftfahrerin oder Kraftfahrer B bei der Amtswirtschaftsstelle (Wertigkeit A5/GL bzw. h3)
Gemäß § 20 Abs. 1 Ausschreibungsgesetz 1989 (AusG), BGBl. Nr. 85, in der geltenden Fassung, können für nachstehend angeführten, zur Besetzung gelangenden Arbeitsplatz Bewerbungen eingebracht werden:
Kraftfahrerin oder Kraftfahrer B
Dienststelle: Amtswirtschaftsstelle
Der Monatsbezug/das Monatsentgelt beträgt mindestens € 2.280,20 brutto (A5/GL) bzw. mindestens
€ 2.353 brutto (h3). Er/es kann sich auf Basis gesetzlicher Vorschriften sowie durch sonstige mit dem Arbeitsplatz verbundenen Bezugs-/Entlohnungsbestandteile erhöhen (Beispielsweise bei einer Anrechnung von Vordienstzeiten im Ausmaß von sieben Jahren: h3, Entlohnungsstufe 03
= € 2.2417,40 brutto).
Die ausgeschriebene Funktion setzt ein Verhältnis besonderer Verbundenheit zu Österreich voraus, die nur von Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft erwartet werden kann, sodass diese Funktion nur Bewerberinnen und Bewerbern mit österreichischer Staatsbürgerschaft offensteht.
## Aufgaben und Tätigkeiten
Die Aufgaben als Kraftfahrer durchführen
• Betrieb eines Heereskraftfahrzeuges
• Durchführung von Personentransporten
• Durchführung von Versorgungsfahrten und der damit verbundenen administrativen Tätigkeit (Übergabe und Übernahme von Versorgungsgütern)
• Durchführung der Tätigkeiten als Heereskraftfahrer (Kraftfahrbetrieb und Benutzermaterialerhaltung) entsprechend der geltenden Bestimmungen
• Erhalt der Einsatzfähigkeit des Dienstfahrzeuges durch Früherkennung von auftretenden Gebrechen und zeitgerechte Beantragung zur Behebung
## Erfordernisse
• Österreichische Staatsbürgerschaft (bitte bei Bewerbung vorlegen)
• Bereitschaft zur Bekanntgabe der persönlichen Daten zur Prüfung der Verlässlichkeit. Es wird darauf hingewiesen, dass das positiv abgeschlossene Prüfverfahren Voraussetzung für die Einteilung in der angestrebten Funktion ist.
Weiters werden besondere Kenntnisse bzw. Fähigkeiten vor allem in folgenden Bereichen erwartet:
• Erste Hilfe Ausbildung
• Heereslenkerberechtigung Klasse B
• Abgeschlossener Erste-Hilfekurs (inkl. Auffrischung)
• Absolvierung von Fahrtechnik- sowie Sicherheitskursen
• Ausgezeichnete Kenntnisse der Straßenverkehrsordnung, Ortskenntnisse sowie Umgang mit Straßenplänen
• Kenntnisse im Bereich der Fahr- und Sicherheitstechnik für PKW-Lenker
## Gleichbehandlungsklausel
Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.
## Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges
Die Erfüllung dieser Erfordernisse und Voraussetzungen sowie der erwünschten Kenntnisse und Erfahrungen ist durch geeignete Unterlagen nachzuweisen oder schlüssig darzulegen.
Vorteile des Arbeitsplatzes („Benefits“)
• Krisensicherer Arbeitsplatz
• Gute Work-Life-Balance
• Gute öffentliche Verkehrsanbindung
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bewerberin/der Bewerber keine Parteistellung hat und ihr/ihm durch die Einbringung des Bewerbungsgesuches auch keinerlei Rechtsanspruch auf Betrauung mit der von ihr/ihm angestrebten Funktion erwächst.