Du nimmst Klagen entgegen, verwaltest Akten und koordinierst wichtige Entscheidungen und Abläufe im Gericht.
Anforderungen
- •Deutsche Staatsangehörigkeit oder EU-Staatsangehörigkeit
- •Mittlerer Schulabschluss oder Berufsbildungsreife
- •Förderliche abgeschlossene Berufsausbildung
- •Gesundheitliche Eignung
- •Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen für Beamtenverhältnis
Deine Aufgaben
- •Klagen entgegennehmen
- •Akteneinsicht anfordern
- •Urteile und Beschlüsse zustellen
- •Akten anlegen und verwalten
- •Informationen weiterleiten
- •Zustellungen von Urteilen veranlassen
- •Verfahren innerhalb der Gerichte koordinieren
- •Entscheidungen und Anweisungen ausführen
Deine Vorteile
Arbeitsplatz in Berlin
Beamtenstatus
30 Urlaubstage
Familienfreundlichkeit
Work-Life-Balance
Fortbildungsangebote
Gesundheitsangebote
Original Beschreibung
* Stellenangebote
**Die Präsidentin des Kammergerichts sucht
motivierte Nachwuchskräfte als Justizfachwirte (m/w/d)**
**Kennziffer:** 2326 E-A 2/2025
**Laufbahn:** Laufbahngruppe 1; 2. Einstiegsamt (ehemals mittlerer Justizdienst) als Justizsekretärin/Justizsekretär (m/w/d)
**Arbeitszeit:** 40 Wochenstunden
**Bezüge während der Ausbildung:** z.Z. 1.467,66 € brutto (unverheiratet und ohne Kinder)
**Einstellungstermin:** voraussichtlich zum 1. September 2025
**Aufgaben:**
Eine Klage geht ein. Jemand wünscht Akteneinsicht. Das Gericht hat ein Urteil gefällt oder einen Beschluss erlassen und diese müssen jetzt zugestellt werden. Solche Vorgänge laufen über den Schreibtisch der Justizfachwirte im Gericht. Sie legen Akten an und verwalten diese, leiten Informationen an die richtigen Stellen weiter oder veranlassen die Zustellung von Urteilen. Justizfachwirte erfüllen eine wichtige Aufgabe im Gericht, denn sie sind die zentrale Schaltstelle für die Verfahren innerhalb der Gerichte und Strafverfolgungsbehörden. An ihrem Arbeitsplatz treffen die Entscheidungen, Anweisungen und sonstigen Schriftstücke all derjenigen zusammen, die an einem gerichtlichen oder staatsanwaltschaftlichen Verfahren beteiligt sind. Diese gilt es auszuführen, weiterzuleiten und die Abläufe zu koordinieren.
**Ausbildung:**
Die Ausbildung dauert zwei Jahre und besteht aus berufspraktischen und fachtheoretischen Abschnitten sowie dem Prüfungsverfahren. Die fachtheoretischen Abschnitte finden überwiegend im Dienstgebäude des Amtsgerichts Mitte statt (teilweise auch im Kammergericht) und die berufspraktischen Abschnitte finden an einem Gericht oder in der Staatsanwaltschaft statt. Der Vorbereitungsdienst endet mit einer schriftlichen und mündlichen Abschlussprüfung.
**Wir bieten Ihnen:**
- Einen Arbeitsplatz in Berlin
- Beamtenstatus/Sicherheit
- 30 Urlaubstage
- Familienfreundlichkeit
- Work-Life-Balance
- Fortbildungs- und Gesundheitsangebote
**Einstellungsvoraussetzungen:**
- Die deutsche Staatsangehörigkeit (i.S.d. Art. 116 GG) oder
- die eines EU-Mitgliedslandes (i.S.d. § 7 Abs. 1 BeamtStG) oder
- die eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines Drittstaates, dem die Bundesrepublik Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt haben (i.S.d. § 7 Abs. 1 BeamtStG).
- Der mittlere Schulabschluss oder
- die Berufsbildungsreife und eine förderliche abgeschlossene Berufsausbildung oder
- die Berufsbildungsreife und eine abgeschlossene Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand.
*Hinweis: Wenn Sie den Abschluss erst im Jahr des Ausbildungsbeginns erreichen, nehmen Sie unter dem Vorbehalt des erfolgreichen Schulabschlusses am Auswahlverfahren teil.*
- Gesundheitliche Eignung
- Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis (z.B. Verfassungstreue, keine Vorstrafen)
Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Ernennung bzw. zum gesetzten Stichtag dann geltenden gesetzlichen Voraussetzungen sowie das Anforderungsprofil der Anwärterinnen/Anwärter (m/w/d) für den allgemeinen Justizdienst.
**Hinweise:**
Ein Höchstalter für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst ist aktuell nicht gegeben. Allerdings gilt ein solches für den Fall einer späteren Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe.
Bewerbungen von Menschen, die anerkannt schwerbehindert oder diesem Personenkreis gleichgestellt sind, werden bei gleicher Qualifikation (Eignung, Befähigung und fachlicher Kompetenz) bevorzugt berücksichtigt. Bitte weisen Sie auf eine gegebenenfalls vorhandene Schwerbehinderung oder eine entsprechende Gleichstellung bereits in der Bewerbung hin.
Die Berliner Justiz fördert aktiv Gleichstellung. Wir wertschätzen Vielfalt und begrüßen daher alle Bewerbungen – unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung und Identität. Personen mit eigener oder familiärer Migrations- oder Fluchtgeschichte werden besonders ermutigt, sich zu bewerben.
Die Präsidentin des Kammergerichts behält sich entsprechend der Anzahl der eingehenden Bewerbungen vor, nur einen Teil der Bewerbenden nach dem Prinzip der Bestenauslese am weiteren Auswahlverfahren teilnehmen zu lassen.