Du bist verantwortlich für die Verwaltung des Aktenverkehrs und die Fristüberwachung. Außerdem kümmerst du dich um die Rücksendung von Originaldokumenten und die Pflege des Stammzahlenindex.
Anforderungen
- •Österreichische Staatsbürgerschaft erforderlich
- •Volle Handlungsfähigkeit erforderlich
- •Persönliche und fachliche Eignung erforderlich
- •Abschluss einer berufsbildenden mittleren Schule erforderlich
Deine Aufgaben
- •Akteneingang und -ausgang führen
- •Frist-Evidenz verwalten
- •Originaldokumente zurückmitteln
- •Stammzahlenindex führen
Original Beschreibung
# Indexführer/in (Kanzleikraft)
Sie sind kommunikativ, höflich und haben Freude an der Zusammenarbeit mit Menschen? Sie sind engagiert, motiviert und finden sich rasch in neuen Aufgabengebieten zurecht? Sie beschreiben sich als zuverlässige Person, die gerne im Team arbeitet und administrative Tätigkeiten übernimmt?
In der Bildungsdirektion für Burgenland gelangt die Planstelle einer/eines Vertragsbediensteten – (Entlohnungsschema/gruppe v4/2) mit einem Beschäftigungsausmaß von 20 Wochenstunden unbefristet zur Besetzung.
Der Monatsbezug/das Monatsentgelt des Entlohnungsschemas v4/ beträgt bei einer Beschäftigung von 50% mindestens € 1.194,65 brutto monatlich.
Es erhöht sich eventuell auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entlohnungsbestandteile.
## Aufgaben und Tätigkeiten
Führung des Akteneinganges und Aktenausganges
Führung der Frist-Evidenz
Rückmittlung von Originaldokumenten
Führung des Stammzahlenindex
## Erfordernisse
1) die österreichische oder dieser gleichzuhaltende Staatsbürgerschaft gem. § 1 Ausschreibungs-
gesetz 1989, BGBl. Nr. 85 in der geltenden Fassung
2) die volle Handlungsfähigkeit, ausgenommen ihre Beschränkung wegen Minderjährigkeit
3) die persönliche und fachliche Eignung für die Erfüllung der Aufgaben, die mit dieser
Verwendung verbunden sind
4) erfolgreicher Abschluss einer berufsbildenden mittleren Schule oder Lehrabschluss für die
Lehrberufe Verwaltungsassistent/in, Bürokaufmann/Bürokauffrau
Von Punkt 1) kann Nachsicht erteilt werden, wenn keiner der Bewerber/innen dieses Erfordernis erfüllt.
## Gleichbehandlungsklausel
Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.