Dein Alltag dreht sich um die Lehre in der Psychologie, Forschung und Entwicklung an der PPH Augustinum sowie das Leiten interdisziplinärer Projekte im Hochschulmanagement.
Anforderungen
- •Abgeschlossene Hochschulbildung oder gleichwertige Lehrbefugnis
- •Doktorgrad gemäß Universitätsgesetz 2002
- •Mindestens vierjährige Verwendung als Hochschullehrperson
- •Wissenschaftliche Tätigkeit mit Publikationen
- •Lehr- oder Berufserfahrung mit Kindern 3-10 Jahre
- •Expertise in klinischer und Gesundheitspsychologie
- •Vernetzung mit nationaler und internationaler Scientific Community
- •Erfahrung in der Einwerbung und Durchführung von Projekten
- •Erfahrung in Psychologie-Forschung mit Schwerpunkt Primarstufe
- •Überdurchschnittliche Kenntnisse in quantitativer Forschung
- •Expertise in digitalen Lehr- und Lernsettings
- •Teamfähigkeit und Diversitätskompetenz
Deine Aufgaben
- •Forschungsbasierte Lehre im Bereich Psychologie anbieten
- •Forschung und Entwicklung in Psychologie weiter ausbauen
- •Disziplinäre und interdisziplinäre Forschungsprojekte leiten
- •Mitwirkung im Hochschulmanagement und verantwortungsvolle Tätigkeiten übernehmen
Original Beschreibung
# Hochschulprofessur für Psychologie ph1/ PH1 - 100% (Karenzvertretung)
An der PPH Augustinum gelangt voraussichtlich mit 1. September 2025 diese Stelle zur Besetzung. Eine Teilanstellung mit 50% ist möglich.
Das Dienstverhältnis wird auf bestimmte Zeit eingegangen und zwar für die durch einen Karenzurlaub bedingte Abwesenheit einer/s Bediensteten.
Es wird darauf hingewiesen, dass aus der Ausschreibung kein Rechtsanspruch auf Bestellung oder Besetzung dieser Position abgeleitet werden kann
## Aufgaben und Tätigkeiten
Die Verwendung als Vertragshochschullehrperson/Hochschullehrperson an der Kirchlichen Pädagogischen Hochschule der Diözese Graz-Seckau erfolgt gem. § 48g des VBG bzw. § 200d des BDG 1979.
Ihre Aufgaben und Tätigkeiten liegen insbesondere in folgenden Bereichen:
* Forschungsbasierte Lehre im Bereich Psychologie mit Fokus auf Primarstufe und Elementarpädagogik in der Aus-, Fort- und Weiterbildung
* Weiterer Aufbau von Forschung und Entwicklung in der Psychologie mit dem Schwerpunkt Primarstufe und Elementarpädagogik an der PPH Augustinum und deren Praxisvolksschule
* Leitung disziplinärer und interdisziplinärer Forschungsprojekte
* Mitwirkung in gesamthochschulischen Verantwortungsfeldern und im Hochschulmanagement
## Erfordernisse
Als besonderes Anstellungserfordernis gilt § 48e VBG iVm. Z 22a der Anlage 1 BDG 1979.
Sie verfügen über folgende Qualifikationen, Erfahrungen und Kompetenzen:
(1) Eine der Verwendung entsprechende abgeschlossene inländische oder gleichwertige ausländische Hochschulbildung und eine an einer österreichischen Universität erworbene oder gleichwertige ausländische Lehrbefugnis (venia docendi)
oder
(2) Die Erfüllung sämtlicher nachstehender Erfordernisse:
a) Erwerb eines facheinschlägigen Doktorgrades gemäß § 87 Abs. 1 des Universitätsgesetzes 2002 bzw. § 66 Abs. 1 UniStG,
b) eine mindestens vierjährige Verwendung als Hochschullehrperson im Bereich Psychologie und Bewährung bei der Erfüllung der Aufgaben gemäß § 200d BDG, wobei auf diese Verwendung eine einschlägige Verwendung als Universitätslehrperson anzurechnen ist,
c) einschlägige wissenschaftliche Tätigkeit; diese ist durch Publikationen in international anerkannten wissenschaftlichen Fachzeitschriften oder durch gemäß einem Gutachten eines Wissenschaftlichen Beirates gleichzuhaltende Publikationen nachzuweisen.
Weitere Qualifikationen, Erfahrungen, Kompetenzen:
* Lehr- oder Berufserfahrung mit Kindern im Altersbereich 3-10 Jahre erwünscht
* Klinische Psychologie und Gesundheitspsychologie, im Speziellen Expertise in der emotionalen und sozialen Stabilisierung von Kindern, erwünscht
* Vernetzung mit der nationalen und internationalen Scientific Community sowie mit Supportsystemen im schulischen und außerschulischen Bereich
* Erfahrung in der Einwerbung und Durchführung fachspezifischer Projekte
* Erfahrung in Forschung im Bereich Psychologie mit dem Schwerpunkt Primarstufe und Elementarpädagogik
* Überdurchschnittliche Kenntnisse in empirischer quantitativer Forschung
* Expertise in der Konzeption und Umsetzung digitaler Lehr- und Lernsettings
* Teamfähigkeit und Diversitätskompetenz
## Gleichbehandlungsklausel
Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.
Das Monatsentgelt/Gehalt beträgt in Abhängigkeit von der Vorbildung bei Vollbeschäftigung mind. ph1: € 3.570,3/ PH1: € 3.427,3. Zusätzlich gebührt eine Dienstzulage. Das Monatsentgelt/Gehalt erhöht sich gegebenenfalls auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten. Die definitive Einstufung erfolgt nach Dienstantritt durch das BMB.
Die personenbezogenen Daten, die Sie im Zuge Ihrer Bewerbung bekannt geben, werden durch die Private Pädagogische Hochschule Augustinum und das Bundesministerium für Bildung zum Zwecke des Personalmanagements verarbeitet.