Dein Alltag besteht aus der Lehre und Betreuung von Studierenden, während du neue Bildungsangebote entwickelst und die Institute bei der Digitalisierung unterstützt. Außerdem übernimmst du wichtige Verwaltungsaufgaben und sorgst für die Qualitätssicherung.
Anforderungen
- •Abgeschlossene Hochschulausbildung
- •Lehr- oder Berufspraxis
- •Nachweisbare wissenschaftliche Tätigkeit
- •Facheinschlägiges Hochschulstudium
- •Mindestens 2 Jahre Lehrpraxis
- •Weitere Qualifikationen von Vorteil
- •Erfahrung in der Entwicklung von Curricula
- •Erfahrung in Teamarbeit
- •Sehr gute digitale Kompetenzen
- •Gender- und Diversitätskompetenz
- •Bereitschaft zur wissenschaftlichen Weiterqualifizierung
Deine Aufgaben
- •Forschungsgeleitete Lehre in Aus- und Weiterbildung anbieten
- •Studierende beraten und Abschlussarbeiten betreuen
- •Institute bei Digitalisierung und Medienbildung unterstützen
- •In der Fachstelle für Digitalisierung mitarbeiten
- •Neue Bildungsangebote konzipieren
- •Organisations- und Verwaltungsaufgaben übernehmen
- •Evaluierung und Qualitätssicherung durchführen
Original Beschreibung
# (Vertrags-) Hochschullehrperson (ph2/PH2) Professur für Digitalisierung und Medienbildung
An der Pädagogischen Hochschule Tirol gelangt voraussichtlich mit 01.10.2025 eine Professur für Digitalisierung und Medienbildung (GZ: 2025-0.503.701) zur Besetzung.
Beschäftigungsausmaß 100%, befristet bis 31.08.2026 – Verlängerung nach positiven Verwendungserfolg möglich.
## Aufgaben und Tätigkeiten
Tätigkeitsprofil gem. § 48g des VBG bzw. § 200d des BDG 1979
* forschungsgeleitete Lehre im ausgeschriebenen Bereich in Aus-, Fort- und Weiterbildung
* Studierendenberatung und Betreuung von wissenschaftlichen Abschlussarbeiten
* Unterstützung der Institute im Bereich der Digitalisierung und Medienbildung
* Mitarbeit in der Fachstelle für Digitalisierung und Medienbildung
* Konzeption von neuen Bildungsangeboten
* Organisations- und Verwaltungsaufgaben, einschließlich Evaluierung und Qualitätssi-cherung
## Erfordernisse
Dienstrechtliche Erfordernisse für die Entlohnungsgruppe ph2/Verwendungsgruppe PH2 ergeben sich aus §48e VBG i.v.m. Z 22b der Anlage 1 BDG 1979 i.d.g.F:
Die Erfüllung sämtlicher nachstehender Erfordernisse (1) bis (3):
1. Eine abgeschlossene Universitäts-, Hochschul- oder Fachhochschulausbildung durch den Erwerb
a. eines Diplom-, Master- oder Doktorgrades gemäß § 87 Abs. 1 Universitätsgesetz 2002 bzw. § 66 Abs. 1 UniStG oder eines Mastergrades gemäß § 65 Abs. 1 Hochschulgesetz 2005 oder eines Diplom- oder Mastergrades gemäß § 6 Abs. 2 Fachhochschul-Studiengesetz aufgrund des Abschlusses eines Fachhochschul-Masterstudienganges oder Fachhochschul-Diplomstudienganges oder einer gleichwertigen ausländischen Hochschulbildung oder
b. eines Bakkalaureatsgrades gemäß § 87 Abs. 1 Universitätsgesetz 2002, eines akademischen Grades Bachelor of Education gemäß § 65 Abs. 1 Hochschulgesetz 2005, eines Bakkalaureatsgrades gemäß § 6 Abs. 2 Fachhochschul-Studiengesetz oder einer gleichwertigen ausländischen Hochschulbildung und der erfolgreiche Abschluss eines postgradualen Universitäts-, Hochschul- oder Fachhochschullehrganges im Bereich Hochschuldidaktik im Ausmaß von mindestens 60 ECTS-Anrechnungspunkten,
2. eine entsprechend der Ausschreibung vorgesehene Lehr- oder Berufspraxis und
3. eine durch Publikationen in Fachmedien nachzuweisende wissenschaftliche bzw. didaktische, praktische oder künstlerische Tätigkeit.
Besondere Kenntnisse und Fähigkeiten
* facheinschlägiges Hochschulstudium, vorzugsweise Doktoratsstudium im ausgeschriebe-nen Bereich
* mindestens 2-jährige (hoch)schulische Lehr- bzw. Unterrichtspraxis im ausgeschriebenen Bereich oder mind. 2-jährige Berufspraxis im ausgeschriebenen Bereich
* weitere Qualifikationen im ausgeschriebenen Bereich von Vorteil
* Erfahrung in der Entwicklung von Studienangeboten/Curricula erwünscht
* Erfahrung in und Bereitschaft zur Organisations-/Administrations- und Teamarbeit
* sehr gute digitale Kompetenzen und Bereitschaft zur Abhaltung von Lehrveranstaltun-gen in digitalen Formaten (z. B. Fernlehre)
* Gender- und Diversitätskompetenz
* Bereitschaft zur wissenschaftlichen Weiterqualifizierung für den Tätigkeitsbereich
Aus der Ausschreibung kann kein Rechtsanspruch auf Bestellung oder Besetzung dieser Position abgeleitet werden.
Es gelten die allgemeinen Ausschreibungsbedingungen.
## Gleichbehandlungsklausel
Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.
## Kontaktinformation
Pädagogisch Hochschule Tirol
Personalabteilung
Tel: 0512 59923 2301
Mail: personal@ph-tirol.ac.at