Du gestaltest Lehrveranstaltungen und Prüfungen und unterstützt Schulen bei der Qualitätsentwicklung. Dabei analysierst du die Ausgangssituation, planst Schulentwicklungsprozesse und führst Reflexionsschleifen durch. Zudem förderst du die Vernetzung und nimmst an Fortbildungen teil.
Anforderungen
- •Abgeschlossene Hochschulausbildung
- •Mindestens fünfjährige Berufspraxis
- •Fünfjährige Verwendung als Schulleitung
- •Fünfjährige Verwendung als Hochschullehrperson
- •Zehnjährige Verwendung als Lehrperson
- •Zehnjährige Berufspraxis in der Schulverwaltung
- •Nachweisbare wissenschaftliche Tätigkeit
- •Expertise im Projektmanagement
- •Fundierte Kenntnisse des Bildungssystems
- •Sicherer Umgang mit IKT
- •Hohes Maß an Selbstständigkeit
- •Hohes Maß an kommunikativer Kompetenz
- •Gute Koordinationsfähigkeit
Deine Aufgaben
- •Lehrveranstaltungen abhalten und Prüfungen durchführen
- •Schulen in der Qualitätsentwicklung unterstützen
- •Auftragsklärung für Beratungsprozesse durchführen
- •Ausgangssituation der Schule analysieren
- •Schulentwicklungsprozess planen und umsetzen
- •Reflexionsschleifen zur Zielüberprüfung durchführen
- •Ergebnisse sichern und Prozess abschließen
- •Institutsinterne und bundesweite Vernetzung fördern
- •An Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen
- •In der wissenschaftlich-berufsfeldbezogenen Forschung mitarbeiten
Original Beschreibung
# (Vertrags-)Hochschullehrperson ph 2/PH 2 - Schulentwicklungsberatung
An der Privaten Pädagogischen Hochschule der Diözese Linz gelangt mit 01.09.2025 bzw. mit 01.10.2025 diese Stelle einer Hochschullehrperson PH 2/Vertragshochschullehrperson ph 2 im Bereich Schulentwicklungsberatung zur Besetzung.
## Aufgaben und Tätigkeiten
Die Verwendung als Hochschullehrperson/Vertragshochschullehrperson an der Pädagogischen Hochschule erfolgt gemäß § 200d des BDG 1979 bzw. § 48g VBG.
Ihre Aufgaben und Tätigkeiten liegen insbesondere in folgenden Bereichen:
• Abhaltung von Lehrveranstaltungen (einschließlich solcher unter Einbeziehung von Formen des Fernstudiums und elektronischen Lernumgebungen) sowie Prüfungen in der Aus-, Fort- und Weiterbildung im Ausmaß von 160 UE (Herabsetzung nach § 200l Abs. 5 BDG bzw. § 48n Abs. 5 VBG)
• in überwiegender Tätigkeit: Unterstützung und Beratung von Schulen in ihrer Qualitätsentwicklung auf Basis des Qualitätsrahmens für Schulen - dies beinhaltet: - Durchführung der Auftragsklärung, in der die Ziele und Verantwortungen im Beratungsprozess klargelegt und in einem Kontrakt festgehalten werden - Beratung bei der Analyse der Ausgangssituation der Schule und der Planung des Schulentwicklungsprozesses - Beratung bei der Umsetzung der geplanten Entwicklungsmaßnahmen, bei der Durchführung von Reflexionsschleifen zur Zielüberprüfung und beim Transfer in die Handlungspraxis - Beratung bei der Reflexion und Evaluation des Schulentwicklungsprozesses sowie bei der Ergebnissicherung und der Gestaltung des Prozessabschlusses.
• institutsinterne und bundesweite Vernetzung im Bereich Schulentwicklungsberatung, Teilnahme an zentralen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen zur Schulentwicklungsberatung, insbesondere durch das BMB, und individuelle, kontinuierliche Professionalisierung in neuen bildungspolitischen Schwerpunkten
• Mitarbeit bei Aufgaben in der wissenschaftlich-berufsfeldbezogenen Forschung im ausgeschriebenen Bereich
## Erfordernisse
Die besonderen Anstellungserfordernisse ergeben sich aus § 48e Abs. 1 VBG iVm Z 22b der Anlage 1 zum BDG 1979.
Sie verfügen über folgende Qualifikationen, Erfahrungen und Kompetenzen:
Allgemeine Voraussetzungen:
1) Eine abgeschlossene Universitäts-, Hochschul- oder Fachhochschulausbildung durch den Erwerb eines Diplom-, Master- oder Doktorgrades gemäß § 87 Abs. 1 Universitätsgesetz 2002 bzw. § 66 Abs. 1 UniStG oder eines Mastergrades gemäß § 65 Abs. 1 Hochschulgesetz 2005 oder eines Diplom- oder Mastergrades gemäß § 6 Abs. 2 Fachhochschul-Studiengesetz aufgrund des Abschlusses eines Fachhochschul-Masterstudienganges oder Fachhochschul-Diplomstudienganges oder einer gleichwertigen ausländischen Hochschulbildung
2) Eine verwendungseinschlägige Lehr- oder Berufspraxis – eine der folgenden Varianten oder Kombinationen der angegebenen Praxis sind zulässig:
• mindestens fünfjährige Berufspraxis in den Bereichen Organisationsberatung oder Organisationsentwicklung (selbstständige Konzeption von Beratungs- und Entwicklungsprozessen sowie hauptverantwortliche Begleitung der Stakeholder durch alle Phasen des Beratungsprozesses hindurch)
• fünfjährige Verwendung als Schulleitung, in der Entlohnungsgruppe sqm/Verwendungsgruppe SQM oder in der Schulevaluation gemäß § 58d des VBG
• fünfjährige Verwendung als Hochschul- oder Universitätslehrperson in der Aus-, Fort- und Weiterbildung von Pädagoginnen und Pädagogen (inkl. Schulentwicklungsberatung und Forschung)
• zehnjährige Verwendung als Lehrperson an einer Schule und die Absolvierung eines Hochschullehrganges für Schulentwicklungsberatung (Zeiten als Schulleitung, in der Entlohnungsgruppe sqm, in der Schulevaluation, als Hochschul- oder Universitätslehrperson sowie in der Schulverwaltung sind anzurechnen)
• zehnjährige Berufspraxis im Bereich der Schulverwaltung
3) durch zwei Publikationen in Fachmedien nachzuweisende einschlägige wissenschaftliche bzw. didaktische, praktische oder künstlerische Tätigkeit
Folgende besondere Kenntnisse und Fähigkeiten werden zusätzlich erwartet:
• Expertise im Bereich Projekt-, Qualitäts- und Prozessmanagement
• fundierte Kenntnisse des österreichischen Schul- und Bildungssystems sowie seiner Governance
• sicherer Umgang mit IKT sowie Erfahrungen im Distance Learning
• hohes Maß an Selbstständigkeit, Einsatzbereitschaft sowie Eigeninitiative
• hohes Maß an kommunikativer und sozialer Kompetenz
• gute Koordinations- und Vernetzungsfähigkeit
## Gleichbehandlungsklausel
Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.
## Kontaktinformation
Bei Fragen zur Stellenausschreibung wenden Sie sich an:
Rektor HS-Prof. PD Dr. Johannes Reitinger
Tel.: +43 (0)732 / 77 26 66 - 4312
E-Mail: johannes.reitinger@ph-linz.at
Linz, am 30.06.2025