Dein Alltag besteht aus Lehr- und Forschungstätigkeiten sowie der Betreuung von Abschlussarbeiten. Du trägst zur Weiterentwicklung der Lehrqualität bei und arbeitest eng mit Bildungseinrichtungen zusammen.
Anforderungen
- •Besonderes Anstellungserfordernis gemäß § 48e VBG
- •Facheinschlägiges Doktorat erforderlich
- •Studium der Erziehungswissenschaft erforderlich
- •Erfahrung in schulischer/universitärer Lehre
- •Ausgeprägte didaktische und analytische Fähigkeiten
- •Kenntnisse im Einwerben von Projekten
- •Interesse an Teamarbeit und Kommunikation
Deine Aufgaben
- •Lehr- und Forschungstätigkeiten durchführen
- •Bachelor- und Masterarbeiten betreuen
- •Qualitätsentwicklung der Lehre vorantreiben
- •Forschungstätigkeiten gezielt erweitern
- •Zusammenarbeit mit Kollegium fördern
- •Kooperation mit Bildungseinrichtungen gestalten
- •In hochschulische Selbstverwaltung einbinden
- •In Gremien und Arbeitsgruppen mitarbeiten
- •Organisatorische und Verwaltungsaufgaben übernehmen
Original Beschreibung
# (Vertrags-)Hochschullehrperson für Bildungswissenschaften (ph1/PH1, 100%)
## Aufgaben und Tätigkeiten
Das Aufgabengebiet der Professur umfasst Lehr-, Forschungs- und Prüfungstätigkeiten in Bachelor- und Masterstudiengängen für das Lehramt Primarstufe und das Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung in den Bildungswissenschaften. Die Betreuung von Bachelor- und Masterarbeiten fällt ebenso in Ihre Zuständigkeit. Sie tragen zur Qualitätsentwicklung der Lehre mit Ihren Kenntnissen und Erfahrungen maßgeblich bei und erweitern diese stetig durch gezielte Forschungstätigkeit. Die Professur verantwortet die Zusammenarbeit mit Mitgliedern des Kollegiums bei der Weiterentwicklung des Fachbereichs sowie die Kooperation mit nationalen und internationalen Bildungseinrichtungen auf hochschulischer bzw. universitärer Ebene. Zum Aufgabenfeld gehört zudem die Einbindung in die hochschulische Selbstverwaltung, die Mitarbeit in Gremien und Arbeitsgruppen, die Übernahme von organisatorischen Tätigkeiten sowie Verwaltungsaufgaben der Hochschule.
## Erfordernisse
Als besonderes Anstellungserfordernis gilt § 48e VBG iVm Z 22a der Anlage 1 BDG 1979.
Sie verfügen über ein facheinschlägiges Doktorat. Ein Studium der Erziehungswissenschaft und umfassende Kenntnisse und Erfahrungen in empirischer Sozialforschung werden erwartet. Ebenso bringen Sie Erfahrung in der schulischen bzw. hochschulischen/universitären Lehre mit. Mit Ihren ausgeprägten didaktischen und analytischen Fähigkeiten sind Sie in der Lage, Forschung und Lehre optimal zu verknüpfen, idealerweise auch im Bereich der Primarstufe und garantieren damit eine Ausbildung auf aktuellem und höchstem Niveau. Sie können Kenntnisse und Erfahrungen im Einwerben von Projekten und Mitteln sowie in der Beteiligung und Organisation von Kongressen nachweisen. Sie haben Interesse, sich in einem engagierten Team intensiv einzubringen, mit Ihren Reflexions- und Kommunikationsfähigkeiten die Hochschule zu bereichern und mit Ihrer Umsetzungsstärke voranzubringen.
Entlohnung:
Das Monatsentgelt/Gehalt beträgt mindestens ph1 € 3.570,30 / PH1 € 3.427,30 bei Vollbeschäftigung abhängig von anrechenbaren Vordienstzeiten und allfälligen Zulagen gemäß Gehaltsschema des öffentlichen Dienstes. Die definitive Gehaltseinstufung erfolgt nach Dienstantritt durch das BMBWF.
Sollte keine Kandidatur sämtliche Anstellungserfordernisse der ausgeschriebenen Entlohnungsgruppe/Verwendungsgruppe erfüllen, ist eine befristete Anstellung mittels Sondervertrag jeweils maximal für ein Jahr möglich.
Art des Auswahlverfahrens:
Das Auswahlverfahren findet durch das Rektorat aufgrund der Bewerbungsunterlagen, eines facheinschlägigen Berufungsvortrags sowie eines Bewerbungsgespräches statt. Der Termin, die genauen Anforderungen und die zeitliche Einteilung werden zeitgerecht im Zuge einer Einladung zum Gespräch bekanntgegeben. Entstandene Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung sind von den Bewerbern zu tragen.
Die KPH Edith Stein legt im Rahmen ihrer Personalpolitik Wert auf Chancengleichheit und Diversität.
Datenschutz:
Die personenbezogenen Daten, die Sie im Zuge Ihrer Bewerbung bekannt geben, werden durch die KPH Edith Stein und das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung zum Zwecke des Personalmanagements verarbeitet. Weitere Informationen zum Datenschutz im BMBWF finden Sie unter www.bmbwf.gv.at. Die KPH Edith Stein legt im Rahmen ihrer Personalpolitik Wert auf Chancengleichheit und Diversität.