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Hilfsschulwart:in(m/w/x)

Bildungsdirektion für Burgenland
Güssing
ab 2.307 / Monat

In deinem Alltag kümmerst du dich um die Pflege der Außenanlagen und die Reinigung des Schulgebäudes. Außerdem übernimmst du den Winterdienst und sicherst das Schulgelände mit Absperrungen.

Anforderungen

  • •österreichische Staatsbürgerschaft erforderlich
  • •volle Handlungsfähigkeit erforderlich
  • •persönliche und fachliche Eignung
  • •Führerschein B erforderlich
  • •handwerkliches Geschick
  • •gute Umgangsformen mit Schüler/innen
  • •Belastbarkeit
  • •Zuverlässigkeit
  • •Eigeninitiative

Deine Aufgaben

  • •Außenanlagen instand halten
  • •Winterdienst durchführen
  • •Schulgebäude reinigen
  • •Bei der Grundreinigung helfen
  • •Müll beseitigen
  • •Schulgebäude absperren

Original Beschreibung

# Hilfsschulwart/Hilfsschulwartin Sie besitzen technisches Verständnis und handwerkliches Geschick? Sie haben Freude am Umgang mit Jugendlichen und beschreiben sich selbst als zuverlässige und verantwortungsbewusste Person, die gerne im Team arbeitet und an neuen Aufgaben wächst? Im Verwaltungsbereich der Bildungsdirektion für Burgenland gelangt am Bundesoberstufenreal-gymnasium Güssing, Schulstraße 17, 7540 Güssing, die Planstelle einer/eines Vertragsbediensteten – Hilfsschulwart/in – (Entlohnungsschema/gruppe h/h4) mit einem Beschäftigungsausmaß von 40 Wochenstunden unbefristet zur Besetzung. Der Monatsbezug/das Monatsentgelt des Entlohnungsschemas h/h4 beträgt bei Vollbeschäftigung mindestens € 2.307,10 (brutto) monatlich. Es erhöht sich eventuell auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entlohnungsbestandteile. ## Aufgaben und Tätigkeiten Instandhaltung der Außenanlagen Winterdienst Reinigung des Schulgebäudes Mithilfe bei der Grundreinigung Müllbeseitigung Absperren des Schulgebäudes ## Erfordernisse 1) die österreichische oder dieser gleichzuhaltenden Staatsbürgerschaft gem. § 1 Ausschreibungsgesetz 1989, BGBl. Nr. 85 in der geltenden Fassung 2) die volle Handlungsfähigkeit, ausgenommen ihre Beschränkung wegen Minderjährigkeit 3) die persönliche und fachliche Eignung für die Erfüllung der Aufgaben, die mit dieser Verwendung verbunden sind 4) Führerschein B 5) handwerkliches Geschick 6) gute Umgangsformen im Umgang mit Schüler/innen und Lehrer/innen 7) Belastbarkeit 8) Zuverlässigkeit 9) Eigeninitiative Von Punkt 1) kann Nachsicht erteilt werden, wenn keiner der Bewerber/innen dieses Erfordernis erfüllt. ## Gleichbehandlungsklausel Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.
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