Dein Alltag besteht darin, Schüler:innen in der Freizeit zu betreuen, Freizeitaktivitäten zu organisieren und Aufsichtspflichten zu übernehmen. Außerdem unterstützt du die Planung und Durchführung von Veranstaltungen und arbeitest am pädagogischen Konzept mit.
Anforderungen
- •Österreichische Staatsbürgerschaft oder gleichwertige Staatsbürgerschaft
- •Volle Handlungsfähigkeit
- •Persönliche und fachliche Eignung für Aufgaben
- •Unbescholtenheit
- •Bereitschaft zur Fortbildung
- •Abgeschlossene Ausbildung zum akademischen Freizeitpädagogen
- •Erforderliche Stimm- und Sprechleistung
- •Soziale Kompetenz
Deine Aufgaben
- •Angebote für Freizeitgestaltung entwickeln
- •Schüler:innen in der Freizeit betreuen
- •Mittagsaufsicht über Schüler:innen durchführen
- •Aufsicht über Schüler:innen außerhalb des Unterrichts führen
- •Frühaufsicht bei Schüler:innen übernehmen
- •Aufsicht über Schüler:innen bei Abmeldung von Unterrichtsfächern
- •An Konferenzen auf Anordnung der Schulleitung teilnehmen
- •Ausflüge und Exkursionen begleiten
- •Erziehungsberechtigte informieren und kooperieren
- •Lehrmittelsammlung sowie Sportanlagen betreuen
- •Arbeit mit dem Betreuungsteam abstimmen
- •Pädagogisches Konzept der ganztägigen Schule mitgestalten
- •Veranstaltungen durchführen und abrechnen
- •Anwesenheitslisten führen und Behörden kontaktieren
- •Schulbibliothek unterstützen
Original Beschreibung
# Freizeitpädagoge/Freizeitpädagogin am Bundes-/Bundesrealgymnasium Hallein
STELLENAUSSCHREIBUNG
Mit September 2025 gelangt eine Teilzeitstelle als Freizeitpädagoge/in, Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppe A3/7 bzw. v3/5, am Bundes-/Bundesrealgymnasium Hallein, Schützengasse 3, 5400 Hallein, mit voraussichtlich 12 Wochenstunden (pro Tag 2-3 Stunden Mittagsbetreuung sowie 1-2 Stunden am Nachmittag) zur Besetzung.
Sofern keine Vordienstzeiten geltend gemacht werden können, ist im ersten Dienstjahr bei einem Beschäftigungsausmaß von 12 Wochenstunden mit folgendem Bruttomonatsentgelt zu rechnen: Entlohnungsgruppe v3 € 743,64 (Grundgehalt € 716,61 zuzüglich Funktionszulage € 27,03).
## Aufgaben und Tätigkeiten
Angebote sinnvoller Freizeitgestaltung für Schülerinnen und Schüler im Rahmen der schulischen Tagesbetreuung. Die nachhaltige Vermittlung einer sinnvollen pädagogischen Freizeitgestaltung (sportlich, musikalisch, künstlerisch und kreativ).
Betreuung von Schülerinnen und Schülern:
* In der Freizeit inkl. Mittagsverpflegung; die Mittagsaufsicht umfasst gegebenenfalls auch die Aufsichtsführung über die nur zur Einnahme des Mittagessens (nicht jedoch zur nachfolgenden Nachmittagsbetreuung) angemeldeten Schülerinnen/Schüler
* Aufsichtsführung über Schülerinnen/Schüler außerhalb des Unterrichts
* Aufsichtsführung im Rahmen der Frühaufsicht
* Aufsichtsführung über Schülerinnen/Schüler, die von einem Unterrichtsgegenstand abgemeldet sind (z.B. Religion)
Koordination:
* Teilnahme an Konferenzen auf Anordnung der Schulleitung
* Begleitung von Ausflügen und Exkursionen als zusätzliche Aufsichtsperson
* Kontakt, Kooperation und Information gegenüber Erziehungsberechtigten
* Mithilfe bei der Betreuung der Lehrmittelsammlung, der Turnsäle und der Sportplätze
* Abstimmung der Arbeit mit den übrigen in der schulischen Tagesbetreuung eingesetzten Personen
* Mitarbeit am pädagogischen Konzept der ganztägigen Schule
Administration:
* Mitarbeit bei der Durchführung und Abrechnung von Veranstaltungen
* Verwaltungstätigkeiten z.B. Führen von Anwesenheitslisten, Kontaktaufnahme mit Behörden
* Mithilfe bei der Betreuung der Schulbibliothek
* Mithilfe bei der Betreuung der Lehrmittelsammlung, der Turnsäle und der Sportplätze
* Unterstützung der Leitung der Tagesbetreuung, insbesondere bei der Erstellung des pädagogischen Konzepts
## Erfordernisse
* die österreichische Staatsbürgerschaft oder dieser gleichzuhaltende Staatsbürgerschaft
gemäß § 1 Abschreibungsgesetz 1989
* die volle Handlungsfähigkeit
* die persönliche und fachliche Eignung für die Erfüllung Aufgaben, die mit dieser Verwendung verbunden sind
* Unbescholtenheit
* Bereitschaft zur Fortbildung
* abgeschlossene Ausbildung zum/zur akademischen Freizeitpädagogen/Freizeitpädagogin (an einer Pädagogischen Hochschule) mit dem Abschlusszertifikat „Akademischer Freizeitpädagoge/Akademische Freizeitpädagogin“ oder eine andere gleichwertige pädagogische Ausbildung
* erforderliche Stimm- und Sprechleistung
* soziale Kompetenz