Im Ferienjob im Fachbereich Grün arbeitest du drei Wochen mit flexibler Stundenanzahl, wählst zwischen zwei Zeiträumen und passt dich den unterschiedlichen Einsatzbereichen an.
Anforderungen
- •Mindestens 16 Jahre alt
- •Sicherheitsschuhe der Klasse S2
- •Wetterfeste Kleidung mitbringen
Deine Aufgaben
- •3 Wochen mit 39 Stunden pro Woche arbeiten
- •Wahl zwischen zwei Zeiträumen: 14.07.2025 bis 01.08.2025 oder 04.08.2025 bis 22.08.2025
- •Arbeitszeiten variieren je nach Einsatzbereich
Deine Vorteile
Stundenlohn von 14,54 € brutto
Vergütung fällig bei Arbeitsende
Original Beschreibung
# Ferienjob im Fachbereich Grün (w/m/d)
## Einleitung
Der Wirtschaftsbetrieb Hagen (WBH), Fachbereich Grün, bietet in den Sommerferien 2025 Ferienjobs für Schüler\*innen zur Durchführung von Pflegearbeiten in den Bereichen Forst, Friedhöfe und Grünanlagen an.
## Zeitraum & Arbeitszeiten:
* 3 Wochen bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden
* Aus organisatorischen Gründen kann ausschließlich einer der beiden nachfolgenden Zeiträume gewählt werden: 14.07.2025 bis 01.08.2025 oder 04.08.2025 bis 22.08.2025
* Die Arbeitszeiten variieren je nach Einsatzbereich.
## Vergütung:
* Stundenlohn in Höhe von 14,54 € brutto (in Anlehnung an den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes)
* Die Vergütung wird mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses fällig und die Auszahlung erfolgt Ende September 2025.
## Voraussetzungen:
* Die Schüler\*innen müssen zum Zeitpunkt der Durchführung des Ferienjobs mindestens 16 Jahre alt sein und sollten körperliche Arbeit im Freien nicht scheuen.
* Sicherheitsschuhe ab der Schutzklasse S2 sind mitzubringen, die Kosten hierfür können leider nicht übernommen werden.
* Wetterfeste Kleidung ist ebenfalls mitzubringen. Arbeitshandschuhe, Gehörschutz, Schutzbrillen und ggf. Warnwesten werden von uns gestellt.
## Weitere Informationen:
Als Bewerbungsunterlagen wird ein Anschreiben mit Angabe des gewünschten Beschäftigungszeitraumes sowie ein tabellarischer Lebenslauf benötigt. Ihre Bewerbungsunterlagen werden elektronisch erfasst und werden entsprechend den Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung behandelt.
Bei Minderjährigen wird von den Eltern eine Einverständniserklärung zur Beschäftigung der Jugendlichen gefordert, zudem sind aus sozialversicherungstechnischen Gründen weitere Unterlagen auszufüllen (es erfolgt eine Meldung an die Minijob-Zentrale). Diese Schriftstücke sowie der Arbeitsvertrag werden nach Auswahl der Schüler\*innen versandt und müssen ausgefüllt, bis zu einer in den Unterlagen angegebenen Frist, beim WBH vorliegen.
Nähere Auskünfte erteilt:
Frau Popov, Personalwirtschaft 02331 3677-326
Herr Karathanassopoulos, Personalwirtschaft 02331 3677-351
Da nur eine begrenzte Anzahl an Plätzen zur Verfügung steht, wird nicht jede Bewerbung berücksichtigt werden können.